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	<title>JuMSchBlog &#187; Ursula von der Leyen</title>
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		<title>Expertenanhörung: Gesetz ist wegen gravierender Mängel nicht beschlussreif</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Jun 2009 16:22:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Gegenwind zur Frage der Netzzensur gegen Kinderpornografie wird für Familienministerin Ursula von der Leyen schärfer. Nach Kritik aus Justiz- und Innenministerium, nach der erfolgreiche ePetition mit über 100.000 Mitzeichnern, ist das Ergebnis der öffentlichen Expertenanhörung beim Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Mai eindeutig. &#8220;In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur Anhörung geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von der Koalitionsfraktion eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und so nicht beschlussreif ist. Die ausgemachten Schwachstellen sind zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln, ob der Entwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Von allen Experten werden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert, aber gerade das vorliegende Gesetz löst nach derzeitigem Stand diesen Anspruch nicht ein. Es ist dem gemeinsamen Anliegen nicht förderlich, wenn der Gesetzgeber überhastet ein fehlerhaftes Gesetz verabschiedet. Die netzseitige Zugangserschwerung wirf eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form Abstand nehmen. Wenn überhaupt, kommt an Stelle der vorgesehenen Änderung des es nur die Schaffung eines Spezialgesetzes in Frage, weil nur dieses die komplexen Fragestellungen umfassend und klar genug regeln kann&#8221;, so der stellvertretende eco-Vorstandvorsitzende Oliver Süme.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-259" title="Internetverband eco" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/06/eco_rgb.png" alt="Internetverband eco" width="300" height="174" />Der Gegenwind zur Frage der Netzzensur gegen Kinderpornografie wird für Familienministerin Ursula von der Leyen schärfer. Nach Kritik aus Justiz- und Innenministerium, nach der erfolgreiche ePetition mit über 100.000 Mitzeichnern, ist das Ergebnis der öffentlichen Expertenanhörung beim Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Mai eindeutig.</p>
<p>&#8220;In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur Anhörung geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von der Koalitionsfraktion eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und so nicht beschlussreif ist. Die ausgemachten Schwachstellen sind zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln, ob der Entwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Von allen Experten werden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert, aber gerade das vorliegende Gesetz löst nach derzeitigem Stand diesen Anspruch nicht ein. Es ist dem gemeinsamen Anliegen nicht förderlich, wenn der Gesetzgeber überhastet ein fehlerhaftes Gesetz verabschiedet. Die netzseitige Zugangserschwerung wirf eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen.</p>
<p>Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form Abstand nehmen. Wenn überhaupt, kommt an Stelle der vorgesehenen Änderung des <a href="#wikipopFrame" class="wikipopLink" onclick="setFrameSrc('Telemediengesetz', '');">Telemediengesetz</a>es nur die Schaffung eines Spezialgesetzes in Frage, weil nur dieses die komplexen Fragestellungen umfassend und klar genug regeln kann&#8221;, so der stellvertretende eco-Vorstandvorsitzende Oliver Süme.</p>
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		<title>Websperren vor dem Aus?</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/03/16/websperren-vor-dem-aus/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 06:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Brigitte Zypris]]></category>
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		<description><![CDATA[Die von Familienministerin Ursula von der Leyen präferierten Websperren zur Eindämmung von Kinderpornografie auf Basis freiwilliger Vereinbarungen mit den großen Internetprovidern sind offenbar vom Tisch. Das Familienministerium schaffte Ende März mit einer eilig einberufenen Pressekonferenz Fakten und verkündete die Websperren zur &#8220;Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten&#8221; stünden mit der Internetbranche kurz vor dem Abschluss. Diese zeigte sich pikiert und verwies wegen der vielfältigen verfassungsrechtlichen Bedenken beim Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis auf eine gesetzliche Regelung. Nach dem Bekanntwerden von &#8220;Bauchschmerzen&#8221; bei Rechtsexperten im Bundesinnenministerium gegen den vertragsrechtlichen Ansatz des Familienressorts hat nun auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Kritik am Vorhaben von der Leyens geübt. Die Pläne ihrer Ressortkollegin seinen &#8220;verfassungsrechtlich problematisch&#8221;, sagte die Zypries der Rheinischen Post. Nach dem Scheitern der Einigung mit den Zugangsprovidern ist von der Leyens Vorhaben nunmehr das was es von Anfang an war: Schlecht getimete Wahlkampflyrik.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die von Familienministerin Ursula von der Leyen präferierten Websperren zur Eindämmung von Kinderpornografie auf Basis freiwilliger Vereinbarungen mit den großen Internetprovidern sind offenbar vom Tisch. Das Familienministerium schaffte Ende März mit einer eilig einberufenen Pressekonferenz Fakten und verkündete die Websperren zur &#8220;Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten&#8221; stünden mit der Internetbranche kurz vor dem Abschluss. Diese zeigte sich pikiert und verwies wegen der vielfältigen verfassungsrechtlichen Bedenken beim Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis auf eine gesetzliche Regelung.</p>
<p>Nach dem Bekanntwerden von &#8220;Bauchschmerzen&#8221; bei Rechtsexperten im Bundesinnenministerium gegen den vertragsrechtlichen Ansatz des Familienressorts hat nun auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Kritik am Vorhaben von der Leyens geübt. Die Pläne ihrer Ressortkollegin seinen &#8220;verfassungsrechtlich problematisch&#8221;, sagte die Zypries der <em>Rheinischen Post</em>. Nach dem Scheitern der Einigung mit den Zugangsprovidern ist von der Leyens Vorhaben nunmehr das was es von Anfang an war: Schlecht getimete Wahlkampflyrik.</p>
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		<title>Kinderpornographie: Rechtliche Bedenken gegen Internetsperren</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 07:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnte sich weit aus dem Fenster als sie Mitte Januar Netzsperren gegen Kinderpornographieanbieter im Internet ankündigte. Internetzugangsanbieter sollen künftig mit vom BKA erarbeiteten Sperr-Listen jede von Internetnutzern aufgerufene Seite durch den Netzfilter schicken und die vom BKA gesperrten Seiten blockieren, obwohl unsere Verfassung eine Vorzensur nicht vorsieht. Erhebliche rechtliche Bedenken melden nun Gutachten an. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sieht beispielsweise die Kommunikationsfreit nach Artikel 5 GG gefährdet. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die &#8220;Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können&#8221;, auch &#8220;Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind&#8221;. Damit würden &#8220;private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.&#8221; Bürgerrechtler vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst sprechen sich für eine verstärkte direkte Verfolgung der Anbieter kinderpornographischer Inahlte auf Basis der bereits bestehenden Gesetze aus. Studien aus den USA zeigten, dass 96 Prozent der Opfer unter 12 Jahren die Täter kannten. Bei bis zu 90 Prozent der Fälle handelt es sich bei den Tätern um Bekannte, Verwandte oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-55" title="Internetsperren gegen Kinderpornophie" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/02/zaun.jpg" alt="Internetsperren gegen Kinderpornophie" width="200" height="191" />Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnte sich weit aus dem Fenster als sie Mitte Januar Netzsperren gegen Kinderpornographieanbieter im Internet <a title="SPON: Blockade illegaler Sites" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html" target="_blank">ankündigte</a>. Internetzugangsanbieter sollen künftig mit vom BKA erarbeiteten Sperr-Listen jede von Internetnutzern aufgerufene Seite durch den Netzfilter schicken und die vom BKA gesperrten Seiten blockieren, obwohl unsere Verfassung eine Vorzensur nicht vorsieht.</p>
<p>Erhebliche rechtliche Bedenken melden nun Gutachten an. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sieht beispielsweise die Kommunikationsfreit nach Artikel 5 GG gefährdet. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die &#8220;Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können&#8221;, auch &#8220;Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind&#8221;. Damit würden &#8220;private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.&#8221;</p>
<p>Bürgerrechtler vom <a title="Aktionsbündnis Freiheit statt Angst" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/" target="_blank">Aktionsbündnis Freiheit statt Angst</a> sprechen sich für eine verstärkte direkte Verfolgung der Anbieter kinderpornographischer Inahlte auf Basis der bereits bestehenden Gesetze aus. Studien aus den USA zeigten, dass 96 Prozent der Opfer unter 12 Jahren die Täter kannten. Bei bis zu 90 Prozent der Fälle handelt es sich bei den Tätern um Bekannte, Verwandte oder Freunde. Nach deutschen Studien sei es seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr zu einer Steigerung des sexuellen Missbrauchs an Kindern gekommen.</p>
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