<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>JuMSchBlog &#187; Urheberrecht</title>
	<atom:link href="http://www.jumsch.info/tag/urheberrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jumsch.info</link>
	<description>AWO Projekt Jugendmedienschutz</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Jan 2012 14:05:29 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
<cloud domain='www.jumsch.info' port='80' path='/?rsscloud=notify' registerProcedure='' protocol='http-post' />
		<item>
		<title>SOPA &#8211; Netz in Gefahr?</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2012/01/12/sopa-netz-in-gefahr/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2012/01/12/sopa-netz-in-gefahr/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 11:59:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>
		<category><![CDATA[Piraterie]]></category>
		<category><![CDATA[SOPA]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=1317</guid>
		<description><![CDATA[Für die einen soll es der Untergang des Netzes sein. Jedenfalls so, wie wir es heue kennen. Von Zensur ist die Rede. Einschränkung der Meinungsfreiheit. Aber auch von technischer Veränderung des Netzes gegen alle internationalen Standards. Es geht um SOPA. Die Abkürzung steht für Stop Online Piracy ActW. Übersetzt heißt das so viel wie ein Gesetz, das die Online-Piraterie, Urheberrechtsverletzungen stoppen soll. Nach europäischem Verständnis hält man sich in solchen Fällen an den Verursacher, also den, der Inhalte veröffentlicht, ohne die dafür nötigen Rechte zu besitzen. Alltägliches Beispiel: Ein Jugendlicher veröffentlicht einen Chart-Song als Musikdatei in einer Tauschbörse. Wird er erwischt erfolgt die kostenpflichtige Abmahnung. Wird der Song statt in einer Tauschbörse auf z.B. Youtube veröffentlicht, zahlt Youtube entweder einen vertraglich vereinbarten Betrag, eine so genannte Urheberrechtsabgabe an die Verwertungsgesellschaft, zum Beispiel die GEMAW oder wenn es einen solchen Vertrag nicht gibt, wird der Song seitens Youtube, also dem Seitenbetreiber gelöscht, um zu verhindern, nicht in eine Mitstörerhaftung genommen zu werden. Das deutsche Recht ist an dieser Stelle von vielen schon schwer zu durchschauen, aber letztlich ist es eine klare Sache. Das US-amerikanische SOPA möchte an dieser Stelle allerdings mehr. Nicht in erster Linie der Verursacher der Störung, also derjenige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die einen soll es der Untergang des Netzes sein. Jedenfalls so, wie wir es heue kennen. Von Zensur ist die Rede. Einschränkung der Meinungsfreiheit. Aber auch von technischer Veränderung des Netzes gegen alle internationalen Standards. Es geht um SOPA. Die Abkürzung steht für <span style="padding-bottom: 2px; border-bottom: 1px dotted #DD0000" >Stop Online Piracy Act</span><sup><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Stop_Online_Piracy_Act" target="_blank" title="Wikipedia-Definition von: Stop Online Piracy Act" style="font-family: Georgia, Times New Roman, Serif; font-weight: bold; color: #AAAAAA" ><em>W</em></a></sup>. Übersetzt heißt das so viel wie ein Gesetz, das die Online-Piraterie, Urheberrechtsverletzungen stoppen soll.</p>
<p>Nach europäischem Verständnis hält man sich in solchen Fällen an den Verursacher, also den, der Inhalte veröffentlicht, ohne die dafür nötigen Rechte zu besitzen. Alltägliches Beispiel: Ein Jugendlicher veröffentlicht einen Chart-Song als Musikdatei in einer Tauschbörse. Wird er erwischt erfolgt die kostenpflichtige Abmahnung. Wird der Song statt in einer Tauschbörse auf z.B. Youtube veröffentlicht, zahlt Youtube entweder einen vertraglich vereinbarten Betrag, eine so genannte Urheberrechtsabgabe an die Verwertungsgesellschaft, zum Beispiel die <span style="padding-bottom: 2px; border-bottom: 1px dotted #DD0000" >GEMA</span><sup><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA" target="_blank" title="Wikipedia-Definition von: GEMA" style="font-family: Georgia, Times New Roman, Serif; font-weight: bold; color: #AAAAAA" ><em>W</em></a></sup> oder wenn es einen solchen Vertrag nicht gibt, wird der Song seitens Youtube, also dem Seitenbetreiber gelöscht, um zu verhindern, nicht in eine Mitstörerhaftung genommen zu werden.</p>
<p>Das deutsche Recht ist an dieser Stelle von vielen schon schwer zu durchschauen, aber letztlich ist es eine klare Sache. Das US-amerikanische SOPA möchte an dieser Stelle allerdings mehr. Nicht in erster Linie der Verursacher der Störung, also derjenige der das urheberrechtlich geschützte Material hochgeladen hat ist hier im Fokus, sondern die Webseite, die das Material zur Verfügung stellt. Nach Erwirken einer richterlichen Verfügung  können Seiten oder Dienste stillgelegt werden. Verfügungen können Bezahldiensten und Werbeagenturen die Zusammenarbeit mit der betroffenen Seite untersagen, Suchmaschinen könnten aufgefordert sein, die betroffene Seite nicht mehr zu listen. Aus der Urheberrechtsverletzung würde eine schwere Straftat werden, ein Kapitalverbrechen. Entsprechend hoch könnten die Strafen ausfallen. In besonders unverhältnismäßiger Höhe fielen, käme SOPA  durch das Repräsentantenhaus durch, die Strafen für Downloader aus. Wer also urheberrechtlich geschütztes Material herunterlädt, müsste mit einer Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis für zehn gestreamte Musikstücke oder Filme rechnen. Welche Maßnahmen geeignet scheinen richterlich zu verfügen, entscheiden pikanterweise die Urheberrechtsinhaber. Seiten, die nach SOPA verurteilt werden müssen außerdem damit rechnen, dass sie auf DNS-Ebene (<span style="padding-bottom: 2px; border-bottom: 1px dotted #DD0000" >Domain Name System</span><sup><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Domain_Name_System" target="_blank" title="Wikipedia-Definition von: Domain Name System" style="font-family: Georgia, Times New Roman, Serif; font-weight: bold; color: #AAAAAA" ><em>W</em></a></sup>) blockiert würden.</p>
<p><img class="alignleft  wp-image-1320" title="Der Widerstand gegen SOPA wächst" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/01/sopa.png" alt="" width="393" height="361" />Die notorischen Schwarzmaler dürften mit ihren Befürchtungen Recht haben. Wird SOPA Gesetz entscheidet künftig die Film- und Musikindustrie, was es im Netz noch zu sehen gibt. Die  beabsichtigten technischen Eingriffe ins DNS wird das Netz verändern. Das lange seitens der Unterhaltungsindustrie forcierte Ziel das Netz als große Verkaufsplattform einzusetzen in greifbarer Nähe.</p>
<p><strong>Online-Demonstration</strong></p>
<p>So verwundert es nicht, dass sich die großen der Internet-Industrie in der <a href="http://www.netcoalition.com/" target="_blank">Net Coalition</a> zusammengetan haben. Wohlklingende Namen wie Amazon, Google, Yahoo, PayPal planen Großes, um das Gesetz noch zu stoppen. Kommt SOPA durch, müssen wir künftig mit Lücken im Netz rechnen. Ein Facebook, das nicht mehr da ist, weil auf DNS-Ebene vom Netz genommen oder Ebay oder andere Big Player. Vielleicht verdeutlicht es, was das für unseren Alltag bedeuten würde, wenn die von Net Coalition geplante Demonstration, all die großen Seiten für eine Weile vom Netz nähme. Es würde, jedenfalls wäre es zu hoffen, auch dem letzten Online-Bürger die Augen öffnen, wenn das täglich millionengenutzte Google plötzlich verschwände vom Antlitz des WWW.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2012/01/12/sopa-netz-in-gefahr/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das unbekannte Wesen</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2011/11/14/das-unbekannte-wesen/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2011/11/14/das-unbekannte-wesen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 11:49:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Medienkompetenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veröffentlichung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=1183</guid>
		<description><![CDATA[Soziale Einrichtungen drängen zuhauf in die sozialen Netzwerke. Da sein, wo die Zielgruppe ist, ist die Devise. Und die tummelt sich auf Facebook. Smartphones machen &#8220;always on&#8221; möglich und Datenflatrates machen das Vergnügen erschwinglich. Facebook ist zum pädagogischen Handwerkszeug geworden, um den einfachen Kontakt mit der Zielgruppe aufrecht zu erhalten. Angebote werden beworben, drängende Fragen auf die Schnelle geklärt, Termine vereinbart. Und es wird gepostet, was die Kameras hergeben. Ob beim Streetdance-Workshop oder beim Abhängen. Bilder von Kindern und Jugendlichen kommen an die Wall. Jeder kann es sehen. Jeder kann es abrufen. Und keinen kümmert&#8217;s. Dabei ist die juristische Betrachtung gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das Urheberrecht, das hier tangiert wird, ist das unbekannte, komplizierte Wesen. Halbwissen paart sich auch gerade bei Erwachsenen mit Legenden. Wem gehört eigentlich das Bild, das gepostet werden soll und wer darf darüber bestimmen, wer im Falle der Veröffentlichung welche Rechte hat? Ist das Posten eines Fotos auf der Facebook-Seite der Einrichtung schon eine Veröffentlichung? Ja, das ist es. Und klar sollte sein, dass immer dort, wo Bilder mit abgebildeten Personen veröffentlicht werden sollen, diese Rechte an ihrem Bild haben. Alle abgebildeten Personen und (das wird gerne vergessen) der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1188" title="Das Urheberrecht im sozialen Netz" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2011/11/social.jpg" alt="" width="300" height="203" />Soziale Einrichtungen drängen zuhauf in die sozialen Netzwerke. Da sein, wo die Zielgruppe ist, ist die Devise. Und die tummelt sich auf Facebook. Smartphones machen &#8220;always on&#8221; möglich und Datenflatrates machen das Vergnügen erschwinglich. Facebook ist zum pädagogischen Handwerkszeug geworden, um den einfachen Kontakt mit der Zielgruppe aufrecht zu erhalten.</p>
<p>Angebote werden beworben, drängende Fragen auf die Schnelle geklärt, Termine vereinbart. Und es wird gepostet, was die Kameras hergeben. Ob beim Streetdance-Workshop oder beim Abhängen. Bilder von Kindern und Jugendlichen kommen an die Wall. Jeder kann es sehen. Jeder kann es abrufen. Und keinen kümmert&#8217;s. Dabei ist die juristische Betrachtung gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das Urheberrecht, das hier tangiert wird, ist das unbekannte, komplizierte Wesen. Halbwissen paart sich auch gerade bei Erwachsenen mit Legenden. Wem gehört eigentlich das Bild, das gepostet werden soll und wer darf darüber bestimmen, wer im Falle der Veröffentlichung welche Rechte hat? Ist das Posten eines Fotos auf der Facebook-Seite der Einrichtung schon eine Veröffentlichung?</p>
<p>Ja, das ist es. Und klar sollte sein, dass immer dort, wo Bilder mit abgebildeten Personen veröffentlicht werden sollen, diese Rechte an ihrem Bild haben. Alle abgebildeten Personen und (das wird gerne vergessen) der Fotograf müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Das allerdings ist bei Jugendlichen nicht so einfach.  Kinder können das für sich selbst gar nicht bestimmen. Die Eltern sind gefragt.</p>
<p>Manche Jugendeinrichtungen holen sich Generalvollmachten von den Eltern darüber ein, dass Bilder grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen. Sicher, so eine Vollmacht ist schon mehr als nichts. Dennoch gilt, der Zweck muss in der Vollmacht benannt sein. Generalvollmachten sind demnach passé. Wie also umgehen mit dem Recht am eigenen Bild?</p>
<p>Bei genauer Beachtung des Rechts dürften Fotos und Videos ohne die jeweils erneuerte Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht auf der Facebook-Seite der Einrichtung landen. Das ist zugegebenermaßen realitätsfremd. Kinder und Jugendliche posten Bilder von sich und anderen ohne einen Gedanken darauf zu verschwenden, was es juristisch bedeutet. Das müssen sie letztlich auch nicht. Mit der eigenen Coolness und Wirkung auf andere zu experimentieren, gehört zum Prozess des Erwachsenwerdens dazu.</p>
<p>Die beliebteste Karte, die an dieser Stelle üblicherweise ins Feld geführt wird, ist die viel gerühmte, hoch gelobte Medienkompetenz. Jedoch muss man sagen, wäre sie nach den Buchstaben des Gesetzes so realitätsfern, dass man sich mit dem Versuch sie zu vermitteln gezielt ins ahnungslose Abseits befördern würde. So ist denn unser Ansatz auch ein anderer. Dass Jugendliche sich in den Netzen bildlich zeigen wollen, ist akzeptiert. Also sprechen wir in unseren Workshops über Bildaussagen und die Wirkung von Bildern. Was sagt das Bild über dich aus? Sollten deine privaten Bilder wirklich alle sehen oder ließe sich über die Privatsphäreneinstellung etwas daran ändern? Jugendliche lassen sich damit für gewöhnlich gut erreichen. Dafür muss ich als Erwachsener allerdings wissen, wo sich die Privatsphäreneinstellungen eigentlich befinden.</p>
<p>Fast noch wichtiger ist dabei allerdings die eigene Haltung zu sozialen Netzwerken generell und den verschiedenen juristischen Problemen, die davon berührt sind. Das Urheberrecht / Recht am eigenen Bild ist dabei nur eine von verschiedenen Komponenten. Die private Haltung pädagogischer Fachkräfte ist oft nicht gerade netzaffin. Dass private Haltungen nicht mit beruflichen zu mischen sind, muss man klar bekommen. Auf der anderen Seite ist die Mischung von Privatem und Beruflichem auch eine generelle Gefahr sozialer Netzwerke. Der Status &#8220;always on&#8221; der Zielgruppe verleitet dazu selbst &#8220;on&#8221; zu sein, wenn man es nicht sein sollte und sich ansprechbar zu machen, wenn man es nicht ist.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Lesenswert zum Thema Soziale Netzwerk und Jugendarbeit:</span><br />
<a href="http://www.merz-zeitschrift.de/?NAV_ID=11&amp;HEFT_ID=112" target="_blank">merz &#8211; medien + erziehung 2011/03, Jugendarbeit und social networks</a></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Bildquelle:</span><br />
Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2011/11/14/das-unbekannte-wesen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Content-Industrie schlägt um sich</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2011/08/11/content-industrie-schlagt-um-sich/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2011/08/11/content-industrie-schlagt-um-sich/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 10:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=1134</guid>
		<description><![CDATA[(pte) Erbittert wehrt sich die Medienindustrie gegen den wirtschaftlichen Schaden durch Piraterie. Mit entsprechend harten Bandagen geht sie immer häufiger gegen individuelle User vor, die Inhalte unerlaubt im Internet teilen. Massenklagen stehen insbesondere in den USA bereits an der Tagesordnung. Hierzulande machen Anwaltskanzleien primär mit Abmahnungen erfolgreich Jagd auf Filesharer. Die eröffneten Fälle haben dabei zuletzt neue Rekordwerte erreicht. MP3s, Spielfilme und Pornos Während in Deutschland 2010 nach einem Plus von rund 28 Prozent fast 576.000 Abmahnschreiben verschickt wurden, hagelt es in den Staaten massenhaft Klagen. Mehr als 200.000 User hat die Medienbranche allein seit dem letzten Jahr angezeigt, wie aus einem Google-Doc-Spreadsheet über die noch rund 145.000 offenen Fälle hervorgeht. Die Beschuldigten haben angeblich urheberrechtlich geschütztes Material im Web verteilt &#8211; vorwiegend über BitTorrent und eDonkey. Insgesamt liegen die Forderungen laut TorrentFreak im Bereich mehrerer Hundert Mio. Dollar. Der jüngsten Abmahnstatistik der Initiative Abmahnwahn-Dreipage zufolge könnten die Geschäfte deutscher Kanzleien mit Abmahnungen in diesem Jahr erstmals seit 2005 zurückgehen. Am häufigsten treiben sie bei Filesharern aber weiterhin Gebühren wegen der Verteilung von MP3s, Spielfilmen und Pornos ein. Gleichermaßen dienen die Massenklagen in den USA der Industrie primär, um per Gerichtsbeschluss an die Daten der User zu gelangen. In den meisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1137" title="Content-Industrie schlägt um sich" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2011/08/recht.jpg" alt="" width="300" height="226" />(pte) Erbittert wehrt sich die Medienindustrie gegen den wirtschaftlichen Schaden durch Piraterie. Mit entsprechend harten Bandagen geht sie immer häufiger gegen individuelle User vor, die Inhalte unerlaubt im Internet teilen. Massenklagen stehen insbesondere in den USA bereits an der Tagesordnung. Hierzulande machen Anwaltskanzleien primär mit Abmahnungen erfolgreich Jagd auf Filesharer.</p>
<p>Die eröffneten Fälle haben dabei zuletzt neue Rekordwerte erreicht.</p>
<p><strong>MP3s, Spielfilme und Pornos</strong></p>
<p>Während in Deutschland 2010 nach einem Plus von rund 28 Prozent fast 576.000 Abmahnschreiben verschickt wurden, hagelt es in den Staaten massenhaft Klagen. Mehr als 200.000 User hat die Medienbranche allein seit dem letzten Jahr angezeigt, wie aus einem Google-Doc-Spreadsheet über die noch rund 145.000 offenen Fälle hervorgeht. Die Beschuldigten haben angeblich urheberrechtlich geschütztes Material im Web verteilt &#8211; vorwiegend über BitTorrent und eDonkey. Insgesamt liegen die Forderungen laut TorrentFreak im Bereich mehrerer Hundert Mio. Dollar.</p>
<p>Der jüngsten Abmahnstatistik der Initiative <a href="http://abmahnwahn-dreipage.de" target="_blank">Abmahnwahn-Dreipage</a> zufolge könnten die Geschäfte deutscher Kanzleien mit Abmahnungen in diesem Jahr erstmals seit 2005 zurückgehen. Am häufigsten treiben sie bei Filesharern aber weiterhin Gebühren wegen der Verteilung von MP3s, Spielfilmen und Pornos ein. Gleichermaßen dienen die Massenklagen in den USA der Industrie primär, um per Gerichtsbeschluss an die Daten der User zu gelangen. In den meisten Fällen bieten die Rechteinhaber gegen eine Entschädigung eine außergerichtliche Einigung an.</p>
<p>Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2011/08/11/content-industrie-schlagt-um-sich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Filesharing: Torrent-Uploader von Gier motiviert</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2011/01/25/filesharing-torrent-uploader-von-gier-motiviert/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2011/01/25/filesharing-torrent-uploader-von-gier-motiviert/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 07:26:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Pornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Torrent]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=933</guid>
		<description><![CDATA[(pte) Vielen Groß-Uploadern geht es beim illegalen Filesharing letztendlich um Profit. Das zeigt eine Studie von über 55.000 Torrents auf The Pirate Bay und Mininova, die ein Team um den Telematiker Ruben Cuevas von der Universität Carlos III zu Madrid  durchgeführt hat. Demnach zeichnen nur rund 100 Publisher für zwei Drittel der via P2P-Netzwerke (Peer-to-Peer) angebotenen Dateien verantwortlich, auf die gar 75 Prozent aller Downloads entfallen. Viele der Massenanbieter teilen aber keineswegs aus Menschenfreundlichkeit. Immerhin 30 Prozent der Dateien sind nämlich Scheinuploads, die entweder von Antipiraterie-Agenturen stammen oder Malware verbreiten. Von den Top-Uploadern legitimer Inhalte wiederum bewirbt die Hälfte auf diese Art Webseiten, mit denen sie Geld verdienen. Der Rest hat offenbar keine finanziellen Hintergedanken. Die von ihnen bereitgestellten Torrents verbuchen aber nur einen relativ kleinen Teil aller Downloads. Falsche Blockbuster, echte Pornos Bei mehr als der Hälfte der Torrent-Inhalte der größten Publisher geht es in irgend einer Form um Profit. Anteil daran haben Antipiraterie-Agenturen, die mit Schein-Uploads von Hollywood-Blockbustern User in die Irre führen, um die Interessen der Rechteinhaber zu schützen. Nur vermeintlich tolle Inhalte tischen auch Cyberkriminelle auf, die mithilfe von Torrents Malware verbreiten. Gemeinsam liefern solche Schein-Uploader fast ein Drittel aller Inhalte und verursachen damit immerhin 25 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-936" title="Filesharing-Downloads" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2011/01/download.png" alt="" width="250" height="188" />(pte) Vielen Groß-Uploadern geht es beim illegalen Filesharing letztendlich um Profit. Das zeigt eine Studie von über 55.000 Torrents auf The Pirate Bay und Mininova, die ein Team um den Telematiker Ruben Cuevas von der Universität Carlos III zu Madrid  durchgeführt hat. Demnach zeichnen nur rund 100 Publisher für zwei Drittel der via P2P-Netzwerke (Peer-to-Peer) angebotenen Dateien verantwortlich, auf die gar 75 Prozent aller Downloads entfallen. Viele der Massenanbieter teilen aber keineswegs aus Menschenfreundlichkeit.</p>
<p>Immerhin 30 Prozent der Dateien sind nämlich Scheinuploads, die entweder von Antipiraterie-Agenturen stammen oder Malware verbreiten. Von den Top-Uploadern legitimer Inhalte wiederum bewirbt die Hälfte auf diese Art Webseiten, mit denen sie Geld verdienen. Der Rest hat offenbar keine finanziellen Hintergedanken. Die von ihnen bereitgestellten Torrents verbuchen aber nur einen relativ kleinen Teil aller Downloads.</p>
<p><strong>Falsche Blockbuster, echte Pornos</strong></p>
<p>Bei mehr als der Hälfte der Torrent-Inhalte der größten Publisher geht es in irgend einer Form um Profit. Anteil daran haben Antipiraterie-Agenturen, die mit Schein-Uploads von Hollywood-Blockbustern User in die Irre führen, um die Interessen der Rechteinhaber zu schützen. Nur vermeintlich tolle Inhalte tischen auch Cyberkriminelle auf, die mithilfe von Torrents Malware verbreiten. Gemeinsam liefern solche Schein-Uploader fast ein Drittel aller Inhalte und verursachen damit immerhin 25 Prozent aller P2P-Downloads.</p>
<p>Bei Publishern, die tatsächlich Raubkopien über Torrent anbieten, steht dahinter ebenfalls oft Profitstreben. Ein Viertel dieser Anbieter bewirbt mit seinen Uploads private BitTorrent-Portale, die mit Werbung oder kostenpflichtigen Zugängen Geld verdienen. Ein weiteres knappes Viertel der Torrent-Seeder lockt auf andere Webseiten. Das umfasst viele Porno-Spezialisten, die mit passenden Torrents auf ihre Bildportale aufmerksam und dort dank Werbung Geld machen. Einige der beworbenen Portale und Seiten verdienen nach Schätzung der Forscher tausend Dollar pro Tag.</p>
<p><strong>Profit schlägt Altruismus</strong></p>
<p>Insgesamt sind Anbieter, die mit Torrents Portale oder Webseiten bewerben und sichtlich nach Profit streben, für rund 40 Prozent aller P2P-Downloads verantwortlich. Das ist fast vier Mal so viel, wie die offenbar aus reinem Altruismus arbeitenden Top-Uploader auf sich verbuchen können. Für die Wissenschaftler ist das eher keine Überraschung. Sie sind davon ausgegangen, dass wohl kaum jemand den Bandbreiten-Aufwand für ein massives Bereitstellen von Torrents aus reiner Nächstenliebe betreiben dürfte &#8211; insbesondere, da illegales Filesharing auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.</p>
<p>Mittlerweile steht und fällt der Erfolg von BitTorrent wohl mit den profitorientierten Filesharern. &#8220;Falls diese User das Interesse verlieren oder aus dem System eliminiert werden, wird der BitTorrent-Traffic drastisch abfallen&#8221;, prognostiziert jedenfalls das Forscherteam.</p>
<p>Die Studie &#8220;Is Content Publishing in BitTorrent Altruistic or Profit Driven?&#8221;:</p>
<p><a href="http://conferences.sigcomm.org/co-next/2010/CoNEXT_papers/11-Cuevas.pdf " target="_blank">http://conferences.sigcomm.org/co-next/2010/CoNEXT_papers/11-Cuevas.pdf </a></p>
<p>Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2011/01/25/filesharing-torrent-uploader-von-gier-motiviert/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Freie Musik im Internet</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2010/09/29/freie-musik-im-internet/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2010/09/29/freie-musik-im-internet/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Sep 2010 14:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[CC]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[frei]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=792</guid>
		<description><![CDATA[Das Urheberrecht ist flapsig formuliert ein vermintes Gebiet. Es betrifft jeden, insbesondere jeden Jugendlichen, der mal eben den ganzen Schulhof oder alle 500 Freunde in schuelerVZ mit der aktuellen Mucke versorgt, mehr oder weniger jeden Tag. Dennoch ist der tatsächliche Inhalt des Gesetzes kaum bekannt. Wann ist Musik frei, darf heruntergeladen und verteilt werden? Wann macht man sich strafbar? Was ist eigentlich die GEMA und was für Alternativen gibt es im Netz? Gibt es überhaupt legale Alternativen, GEMA-freie Musik sozusagen? Fragen über Fragen&#8230; Das Standardwerk für freie Musik im Internet, herausgegeben von der LAG Lokale Medienarbeit NRW, erschienen in zweiter aktualisierter Auflage beantwortet alle diese Fragen und macht das Spezialwissen rund um&#8217;s Thema Urheberrecht und freie Musik all denen zugänglich, die nicht im Hauptfach Jura studiert haben. Das E-Book gibt es hier zum freien Download (rechte Maustaste, Ziel speichern unter).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-795 alignleft" title="Freie Musik und Urheberrecht verständlich erklärt" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/09/freiemusik.png" alt="" width="300" height="189" />Das Urheberrecht ist flapsig formuliert ein vermintes Gebiet. Es betrifft jeden, insbesondere jeden Jugendlichen, der mal eben den ganzen Schulhof oder alle 500 Freunde in schuelerVZ mit der aktuellen Mucke versorgt, mehr oder weniger jeden Tag. Dennoch ist der tatsächliche Inhalt des Gesetzes kaum bekannt. Wann ist Musik frei, darf heruntergeladen und verteilt werden? Wann macht man sich strafbar?</p>
<p>Was ist eigentlich die GEMA und was für Alternativen gibt es im Netz? Gibt es überhaupt legale Alternativen, GEMA-freie Musik sozusagen? Fragen über Fragen&#8230; Das Standardwerk für freie Musik im Internet, herausgegeben von der LAG Lokale Medienarbeit NRW, erschienen in zweiter aktualisierter Auflage beantwortet alle diese Fragen und macht das Spezialwissen rund um&#8217;s Thema Urheberrecht und freie Musik all denen zugänglich, die nicht im Hauptfach Jura studiert haben.</p>
<p><a href="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/09/Freie_Musik_im_Internet.pdf">Das E-Book gibt es hier zum freien Download (rechte Maustaste, Ziel speichern unter).</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2010/09/29/freie-musik-im-internet/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechteinhaber fordern Netzsperren</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/09/09/rechteinhaber-fordern-netzsperren/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2009/09/09/rechteinhaber-fordern-netzsperren/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 10:01:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Erwiderung]]></category>
		<category><![CDATA[französisches Modell]]></category>
		<category><![CDATA[Hadopi]]></category>
		<category><![CDATA[ifa]]></category>
		<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Netzsperren]]></category>
		<category><![CDATA[Three-Strikes-Modell]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=363</guid>
		<description><![CDATA[In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren. Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können. Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie heise.de berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-364" title="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen? (Bildquelle: pixelio.de, Freelancer0111)" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/09/gesetze.png" alt="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen?" width="350" height="350" />In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren.</p>
<p>Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können.</p>
<p>Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie <a href="http://www.heise.de/newsticker/Medienwoche-Rechteinhaber-machen-sich-fuer-Netzsperren-stark--/meldung/145032" target="_blank">heise.de</a> berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der Medienwoche der Internationalen Funkausstellung (ifa) in  Berlin. Die Rechteinhaber fordern darüber sehr weit reichende Rechte und einen Auskunftsanspruch an die Internet-Zugangs-Anbieter. Kern der Forderung ist eine für alle verpflichtende mindestens 14-tägige Speicherung der IP-Adressen aller Internetnutzer, um an die Nutzerdaten zu gelangen. Gegenwärtig ist bei Einwahlverbindungen eine 7-tägige Speicherung erlaubt, bei Flatratezugängen ist die Speicherung hingegen gerichtlich untersagt. Auch die Nutzung der Vorratsdaten wurde vom Bundesverfassungsgericht in einer einstweiligen  Entscheidung für Rechteinhaber untersagt.</p>
<p>Die von der Musik- und Filmindustrie geforderten Maßnahmen, um gegen illegale Downloader vorzugehen, müssen kritisch betrachtet werden. Das so genannte Three-Strikes-Modell, also ein automatisiertes Verfahren zur Bestrafung hebelt rechtsstaatliche Grundsätze aus. Strafen werden nach deutschem Rechtsmaßstab von Gerichten und ordentlichen Richtern verhängt. Dabei ist die Gesamtsituation zu würdigen. Auch ist es in der Beweisaufnahme erforderlich, als Rechteinhaber den Nachweis zu erbringen, dass die jeweilige IP tatsächlich zu dem beklagten Internetnutzer gehört. Dieser Nachweis ist gerichtsfest eigentlich nicht zu erbringen, wie verschiedene inländische und ausländische Gerichte befunden haben, denn eine IP-Adresse ist nicht fälschungssicher. Auch kann über die bloße Anwesenheit einer bestimmten IP-Adresse in einem Tauschnetzwerk nicht darauf geschlossen werden, dass tatsächlich illegal Dateien getauscht wurden. Immerhin existiert auch eine legale Verwendung der Tauschbörsen für Dateien, die aufgrund ihrer Lizenz getauscht werden dürfen.</p>
<p>Ein weiteres Problem von Netzsperren ist, dass eine Ungleichbehandlung kleiner Piraten mit großen Unternehmen in eine solche Regelung eingearbeitet wäre. Während man dem privaten Internetnutzer den Zugang sperren würde, dürfte es gerichtlich nicht durchsetzbar sein, einem Unternehmen den Zugang zum Netz zu sperren, in dem Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit illegale Downloads getätigt haben. Vollkommen realitätsfremd ist diese Forderung auch angesichts der Tatsache, dass viele illegale Downloader Kinder und Jugendliche sind, die im Haushalt mit Eltern und anderen Familienangehörigen leben. Diese würden in einem automatisierten Verfahren wie dem französischen Modell automatisiert mit bestraft. Eine absurde Vorstellung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2009/09/09/rechteinhaber-fordern-netzsperren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	
	<div style="display: none;" id="wikipopFrame"><iframe id="theFrame" style="border: none;" name="theFrame" width="340" height="400" src=""></iframe></div>

</channel>
</rss>

