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	<title>JuMSchBlog &#187; Three-Strikes-Modell</title>
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		<title>Rechteinhaber fordern Netzsperren</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 10:01:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren. Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können. Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie heise.de berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-364" title="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen? (Bildquelle: pixelio.de, Freelancer0111)" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/09/gesetze.png" alt="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen?" width="350" height="350" />In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren.</p>
<p>Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können.</p>
<p>Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie <a href="http://www.heise.de/newsticker/Medienwoche-Rechteinhaber-machen-sich-fuer-Netzsperren-stark--/meldung/145032" target="_blank">heise.de</a> berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der Medienwoche der Internationalen Funkausstellung (ifa) in  Berlin. Die Rechteinhaber fordern darüber sehr weit reichende Rechte und einen Auskunftsanspruch an die Internet-Zugangs-Anbieter. Kern der Forderung ist eine für alle verpflichtende mindestens 14-tägige Speicherung der IP-Adressen aller Internetnutzer, um an die Nutzerdaten zu gelangen. Gegenwärtig ist bei Einwahlverbindungen eine 7-tägige Speicherung erlaubt, bei Flatratezugängen ist die Speicherung hingegen gerichtlich untersagt. Auch die Nutzung der Vorratsdaten wurde vom Bundesverfassungsgericht in einer einstweiligen  Entscheidung für Rechteinhaber untersagt.</p>
<p>Die von der Musik- und Filmindustrie geforderten Maßnahmen, um gegen illegale Downloader vorzugehen, müssen kritisch betrachtet werden. Das so genannte Three-Strikes-Modell, also ein automatisiertes Verfahren zur Bestrafung hebelt rechtsstaatliche Grundsätze aus. Strafen werden nach deutschem Rechtsmaßstab von Gerichten und ordentlichen Richtern verhängt. Dabei ist die Gesamtsituation zu würdigen. Auch ist es in der Beweisaufnahme erforderlich, als Rechteinhaber den Nachweis zu erbringen, dass die jeweilige IP tatsächlich zu dem beklagten Internetnutzer gehört. Dieser Nachweis ist gerichtsfest eigentlich nicht zu erbringen, wie verschiedene inländische und ausländische Gerichte befunden haben, denn eine IP-Adresse ist nicht fälschungssicher. Auch kann über die bloße Anwesenheit einer bestimmten IP-Adresse in einem Tauschnetzwerk nicht darauf geschlossen werden, dass tatsächlich illegal Dateien getauscht wurden. Immerhin existiert auch eine legale Verwendung der Tauschbörsen für Dateien, die aufgrund ihrer Lizenz getauscht werden dürfen.</p>
<p>Ein weiteres Problem von Netzsperren ist, dass eine Ungleichbehandlung kleiner Piraten mit großen Unternehmen in eine solche Regelung eingearbeitet wäre. Während man dem privaten Internetnutzer den Zugang sperren würde, dürfte es gerichtlich nicht durchsetzbar sein, einem Unternehmen den Zugang zum Netz zu sperren, in dem Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit illegale Downloads getätigt haben. Vollkommen realitätsfremd ist diese Forderung auch angesichts der Tatsache, dass viele illegale Downloader Kinder und Jugendliche sind, die im Haushalt mit Eltern und anderen Familienangehörigen leben. Diese würden in einem automatisierten Verfahren wie dem französischen Modell automatisiert mit bestraft. Eine absurde Vorstellung.</p>
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