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	<title>JuMSchBlog &#187; Notrufsäule im Netz</title>
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		<title>web-patrol &#8211; Fragwürdiges Konzept</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Jun 2009 07:21:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Meldung &#8220;Kriminalbeamte schlagen Notrufsäule im Netz vor&#8221; erscheint auf den ersten Blick harmlos. Ja, es erscheint fast sogar nötig und erforderlich. Denn, so der das einfordernde Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), was wird nicht alles über Kindern und Jugendlichen im Netz ausgegossen, was für ihre Augen so überhaupt nicht bestimmt ist. Ungefilterte Inhalte wie &#8220;Pornografie, Pädophilie, Islamismus, Rechts- und Linksextremismus, Terror und vieles mehr sei für Kinder und Jugendliche frei verfügbar&#8221;. Das Internet, so der BDK bei allem Positiven, was die Online-Welt bietet, würde zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung &#8220;abweichenden Verhaltens&#8221; bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt. Es fehle an einer flächendeckenden Aufklärungskampagne, die jeden in die Lage versetze, die Chancen dieser neuen Technologie sicher zu nutzen. Der Terminus &#8220;abweichendes Verhalten&#8221; in diesem Zusammenhang macht stutzig, denn diese Begrifflichkeit spielt mit Ideen, über die wir uns eigentlich hinaus wähnten. Die Idee der Verführungstheorie und die grundsätzlich angenommene Verführbarkeit von Kindern und Jugendlichen scheint aus einer anderen Zeit zu stammen. Aus der Zeit der Digital Immigrants, also derjenigen, die das Internet erst später als Erwachsene erlernen mussten. Die These der Verführung klingt nach Sauber-Netz und stärkerer Kontrolle von Inhalten. Und es spricht diejenigen wieder frei, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-252" title="web-patrol" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/06/web-patrol.png" alt="web-patrol" width="300" height="61" />Die Meldung &#8220;Kriminalbeamte schlagen Notrufsäule im Netz vor&#8221; erscheint auf den ersten Blick harmlos. Ja, es erscheint fast sogar nötig und erforderlich. Denn, so der das einfordernde Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), was wird nicht alles über Kindern und Jugendlichen im Netz ausgegossen, was für ihre Augen so überhaupt nicht bestimmt ist.</p>
<p>Ungefilterte Inhalte wie &#8220;Pornografie, Pädophilie, Islamismus, Rechts- und Linksextremismus, Terror und vieles mehr sei für Kinder und Jugendliche frei verfügbar&#8221;. Das Internet, so der BDK bei allem Positiven, was die Online-Welt bietet, würde zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung &#8220;abweichenden Verhaltens&#8221; bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt. Es fehle an einer flächendeckenden Aufklärungskampagne, die jeden in die Lage versetze, die Chancen dieser neuen Technologie sicher zu nutzen.</p>
<p>Der Terminus &#8220;abweichendes Verhalten&#8221; in diesem Zusammenhang macht stutzig, denn diese Begrifflichkeit spielt mit Ideen, über die wir uns eigentlich hinaus wähnten. Die Idee der Verführungstheorie und die grundsätzlich angenommene Verführbarkeit von Kindern und Jugendlichen scheint aus einer anderen Zeit zu stammen. Aus der Zeit der Digital Immigrants, also derjenigen, die das Internet erst später als Erwachsene erlernen mussten. Die These der Verführung klingt nach Sauber-Netz und stärkerer Kontrolle von Inhalten. Und es spricht diejenigen wieder frei, die eigentlich dafür verantwortlich sind, was ihre Kinder und Jugendlichen im Netz zu Gesicht bekommen. Es fehlt nicht etwa an einer flächendeckenden Aufklärungskampagne für alle, damit endlich das Netz sicher auch von allen genutzt werden kann. Es fehlt allenfalls &#8211; und das auch je nach Bildungsstand und eigener Medienkompetenz der Eltern stark unterschiedlich &#8211; an leicht zugänglichen Fortbildungsangeboten für Eltern.</p>
<p>Schauen wir uns hingegen auf dem Markt der Möglichkeiten um, was die Aufklärungs- und Fortbildungsangebote für Eltern betrifft, stellt man fest, dass es darum gar nicht schlecht bestellt ist. Wenn denn also letztlich der Wille zur Fortbildung fehlt und gar nicht so sehr das Angebot mangelhaft ist, so muss man denn konstatieren, dass man diesen freien Willen nicht verordnen kann. Zur Erlangung des freien Willens helfen auch keine gut gemeinten, aber nicht gut gemachten Konzepte, die den &#8220;Überwacht das mal&#8221;-Knopf in den Browser einbauen. Denn, und auch das ist bereits umgesetzt, die Polizei ist mit allen Behörden im Netz vertreten. Und rechtsstaatlich einwandfrei können Bürger Anzeige erstatten. Ein Programm, das ununterbrochen beim Surfen mit liefe, ist so oder so der falsche und eher fragwürdige Ansatz.</p>
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