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	<title>JuMSchBlog &#187; Netzsperren</title>
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	<description>AWO Projekt Jugendmedienschutz</description>
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		<title>Die Richtung verschwimmt</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 13:35:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meinung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die große Vermischung von allem ist ein bekanntes Phänomen in den Diskussionen um das Internet im Spannungsfeld zwischen Jugendschutz und politisch gewollten Zensurmaßnahmen. Immer öfter wird in den Debatten der Kinder- und Jugendschutz vorgeschoben, um eigentlich politisch gewollte Zensurarchitekturen in den nationalen Netzen durchzusetzen. So war neben anderen Klassikern wie Meinungsfreiheit und Datenschutz die Jugend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-408" title="NetNeutrality_logo" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/11/NetNeutrality_logo.jpg" alt="NetNeutrality_logo" width="300" height="246" /></p>
<p><em>Die große Vermischung von allem ist ein bekanntes Phänomen in den Diskussionen um das Internet im Spannungsfeld zwischen Jugendschutz und politisch gewollten Zensurmaßnahmen. Immer öfter wird in den Debatten der Kinder- und Jugendschutz vorgeschoben, um eigentlich politisch gewollte Zensurarchitekturen in den nationalen Netzen durchzusetzen. So war neben anderen Klassikern wie Meinungsfreiheit und Datenschutz die Jugend</em> im Netz wieder das große Thema beim diesjährigen Internet Governance Forum (IGF) im ägyptischen Sharm El Sheik. Die Speerspitze der Kinderschützer, die ägyptische First Lady Suzanne Mubarak forderte öffentlichkeitswirksam auf einer eigens für sie angesetzten Veranstaltung ein, dass die Internetzugangsanbieter doch endlich die Sperrlisten einsetzen sollen. Auch andere vermeintliche Experten forderten den Einstieg in die Zensur. Kritisch warnte hingegen der finnische Abgeordnete Jyrki Kasvi aus eigener Erfahrung mit den gebetsmühlenartig geforderten Netzsperren vor dem Einstieg in die Zensur. Sein Blog war von den Behörden auf die Sperrliste genommen worden, weil er sich kritisch mit dem Thema auseinander gesetzt hat. In Finnland, wo die Sperrlisten nicht verpflichtend waren, werden sie nur noch als frei wählbare Option von den Unternehmen angeboten. Robert Guerra von Freedom House warnte im Hinblick auf Überlegungen,  Sperrregime über Interpol noch weiter zu verbreiten, dass in anderen politischen Systemen die Gefahr des Missbrauchs groß sei.</p>
<p>Die Diskussion um die Netzsperren ist aufgeregt und unsachlich geworden. Die Rahmenbedingungen, über die hier diskutiert werden, rücken immer weiter in den Hintergrund und finden sich auch nur noch selten in der Berichterstattung. Wenn wir von EU-Europa ausgehen, dann wird die wesentliche Übereinkunft nämlich die zur <a href="#wikipopFrame" class="wikipopLink" onclick="setFrameSrc('Netzneutralität', 'de');">Netzneutralität</a> mit den Bestrebungen von Netzsperren versucht auszuhebeln. Artikel 5 Absatz 1 der europäischen Zugangsrichtlinie verpflichtet die Zugangsanbieter zu Netzneutralität. Damit meint man konkret alle eingehenden und ausgehenden Pakete dürfen seitens des Zugangsanbieters nicht verändert werden, noch dürfen bestimmte eigene Dienste besonders bevorzugt werden. Dass ununterbrochen gegen diese Zugangsrichtlinie verstoßen wird, zeigt sich bespielsweise bei dem von T-Mobile ausgesprochenen Verbot der Nutzung von Skype, also der Internet-Telefonie auf iPhones, weil das Netz damit angeblich überlastet würde.</p>
<p>Bei der deutschen Diskussion um Netzsperren ging es zunächst lediglich um Kinderpornographie, einem Thema, dem schwerlich widersprochen werden kann, weil selbstverständlich jeder anständige Mensch gegen die Verbreitung kinderpornographischen Materials im Netz zu sein hat. Blicken wir über den deutschen Tellerrand geht es bei der Diskussion um Netzsperren jedoch längst nicht um Kinderpornographie, sondern um knallharte staatliche Zensurmaßnahmen. International wird dafür der Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgeschoben, also auch einem Thema, dem man als anständiger Mensch schlecht widersprechen kann. Ein weiteres Indiz, dass es nicht um Schutz, sondern um Zensur geht, lässt sich daran festmachen, dass alle Staaten mit Bestrebungen zu Netzsperren explizit den Richtervorbehalt außen vor lassen. Die Entscheidung, welche Seiten gesperrt werden sollen, überlassen sie staatlichen, polizeilichen oder geheimdienstlichen Stellen. Ein Rechtsschutzverfahren ist in aller Regel nicht vorgesehen, wenn Seiten wie die des Finnen Jyrki Kasvi auf die Sperrlisten kommen.</p>
<p>Das Internet als nicht zentralistische Einheit ist so aufgebaut, dass es immer mehrere Routen gibt, die zum gleichen Ziel führen. Diese technische Eigenheit sichert die Stabilität und Zuverlässigkeit des Netzes und stellt sicher, dass seine Funktionen auch dann noch gehen, wenn mehrere Routen ausfallen. Das macht Zensurbestrebungen schwierig, wenn nur einzelne Staaten und nicht alle sich der Zensur anschließen.</p>
<p>Dass es international bei der Diskussion um vermeintlichen Kinder- und Jugendschutz geht, eröffnet auch noch einen anderen Blickwinkel. Das Netz ist zunächst ein Netz für Erwachsene. Erwachsene stellen die Verbindung zum Internet her und stellen ihrerseits Kindern und Jugendlichen das Netz zur Verfügung. Es obliegt also genau genommen den Erwachsenen den Schutz der Kinder und Jugendlichen durch entsprechende lokale Jugendschutzfilter zu gewährleisten. Erwachsene hingegen müssen nicht geschützt werden, zumal Zensurmaßnahmen in aller Regel nicht die erwachsenen Internetnutzer schützen, sondern den Staat vor unliebsamen Meinungen.</p>
<p>Dass es auf der anderen Seite natürlich unzweifelhaft Seiten gibt (rechtsradikale, islamistische, nationalistische, kinderpornographische), die aus dem Netz verbannt gehören, ist unstrittig. Mit Netzsperren ist diesen Seiten nicht beizukommen. Hier gilt Löschen statt Sperren als die bessere Wahl. Provider, auch in anderen als europäischen Rechtsräumen aufmerksam gemacht auf diese bei ihnen liegenden Inhalte, löschen in aller Regel innerhalb von Stunden, denn letztlich sind solche Inhalte für das Geschäft mit dem Webspace geschäftsschädigend. Löscht der Provider nicht, sollte es ein rechtsstaatlich einwandfreies internationales Verfahren geben, solche Inhalte aus dem Netz zu löschen.</p>
<p>Dass es diese rechtsstaatliche Forderung auf Seiten der vermeintlichen Kinder- und Jugendschützer in aller Regel nicht gibt, lässt meines Erachtens nach tief blicken.</p>
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		<title>Rechteinhaber fordern Netzsperren</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 10:01:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren. Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können. Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie heise.de berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-364" title="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen? (Bildquelle: pixelio.de, Freelancer0111)" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/09/gesetze.png" alt="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen?" width="350" height="350" />In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren.</p>
<p>Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können.</p>
<p>Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie <a href="http://www.heise.de/newsticker/Medienwoche-Rechteinhaber-machen-sich-fuer-Netzsperren-stark--/meldung/145032" target="_blank">heise.de</a> berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der Medienwoche der Internationalen Funkausstellung (ifa) in  Berlin. Die Rechteinhaber fordern darüber sehr weit reichende Rechte und einen Auskunftsanspruch an die Internet-Zugangs-Anbieter. Kern der Forderung ist eine für alle verpflichtende mindestens 14-tägige Speicherung der IP-Adressen aller Internetnutzer, um an die Nutzerdaten zu gelangen. Gegenwärtig ist bei Einwahlverbindungen eine 7-tägige Speicherung erlaubt, bei Flatratezugängen ist die Speicherung hingegen gerichtlich untersagt. Auch die Nutzung der Vorratsdaten wurde vom Bundesverfassungsgericht in einer einstweiligen  Entscheidung für Rechteinhaber untersagt.</p>
<p>Die von der Musik- und Filmindustrie geforderten Maßnahmen, um gegen illegale Downloader vorzugehen, müssen kritisch betrachtet werden. Das so genannte Three-Strikes-Modell, also ein automatisiertes Verfahren zur Bestrafung hebelt rechtsstaatliche Grundsätze aus. Strafen werden nach deutschem Rechtsmaßstab von Gerichten und ordentlichen Richtern verhängt. Dabei ist die Gesamtsituation zu würdigen. Auch ist es in der Beweisaufnahme erforderlich, als Rechteinhaber den Nachweis zu erbringen, dass die jeweilige IP tatsächlich zu dem beklagten Internetnutzer gehört. Dieser Nachweis ist gerichtsfest eigentlich nicht zu erbringen, wie verschiedene inländische und ausländische Gerichte befunden haben, denn eine IP-Adresse ist nicht fälschungssicher. Auch kann über die bloße Anwesenheit einer bestimmten IP-Adresse in einem Tauschnetzwerk nicht darauf geschlossen werden, dass tatsächlich illegal Dateien getauscht wurden. Immerhin existiert auch eine legale Verwendung der Tauschbörsen für Dateien, die aufgrund ihrer Lizenz getauscht werden dürfen.</p>
<p>Ein weiteres Problem von Netzsperren ist, dass eine Ungleichbehandlung kleiner Piraten mit großen Unternehmen in eine solche Regelung eingearbeitet wäre. Während man dem privaten Internetnutzer den Zugang sperren würde, dürfte es gerichtlich nicht durchsetzbar sein, einem Unternehmen den Zugang zum Netz zu sperren, in dem Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit illegale Downloads getätigt haben. Vollkommen realitätsfremd ist diese Forderung auch angesichts der Tatsache, dass viele illegale Downloader Kinder und Jugendliche sind, die im Haushalt mit Eltern und anderen Familienangehörigen leben. Diese würden in einem automatisierten Verfahren wie dem französischen Modell automatisiert mit bestraft. Eine absurde Vorstellung.</p>
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		<title>Polizeistatistik: Kinderpornographie im Internet rückläufig</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/06/16/polizeistatistik-kinderpornographie-rucklaufig/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Jun 2009 09:21:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit Spannung erwarteten Gegner und Befürworter der Kinderpornographie-Sperren die gestern durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik. Angeblich exorbitant gestiegene Fallzahlen in Fällen von Kinderpornographie wurden im Rahmen der aufgeheizten Diskusssion um Netzsperren immer wieder ins Feld geführt. Wie inzwischen mehrfach von verschiedenen Medien als falsch nachgewiesen wurde,  gebe es laut Bundesfamilienministerin von der Leyen eine Fallzahlsteigerung von 111 Prozent. Mit den leidenschaftlich wiederholten falschen Zahlen der Familienministerin räumt die Polizeistatistik 2008 nunmehr auf, was den Innenminister dazu veranlasste, über die Fallzahlen zur Kinderpornographie im Internet während seiner Pressekonferenz vorsichtshalber gar nicht zu sprechen. Im Deliktbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern 2008 seit 1993 verzeichnet. Das entspricht einem Rückgang um 5,6 Prozent auf 12.052 Fälle. Relevant im Zusammenhang mit der Diskussion um die Netzsperren ist auch der Deliktbereich &#8220;Besitz und Verschaffung von Kinderpornographie gemäß Paragraph 184b StGB&#8221;. Der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie hat im Jahr 2008 um 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen. Im Vorjahresberichtzeitraum 2007 hatte der Wert noch um 94,3 Prozent zugenommen. Die starke Zunahme der Fallzahlen 2007 rusultierte aus der bundesweiten Ermittlungsaktion &#8220;Operation Himmel&#8221;, bei der Ende 2007 12.000 Verfahren wegen Zugriffs auf dieselben Inhalte eines Servers eröffnet wurden. Mindestens die Hälfte der in diesem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-265" title="Kriminalität rückläufig (Bildquelle: pixelio.de)" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/06/polizei.png" alt="Kriminalität rückläufig (Bildquelle: pixelio.de)" width="300" height="200" />Mit Spannung erwarteten Gegner und Befürworter der Kinderpornographie-Sperren die gestern durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble veröffentlichte <a href="http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/541740/publicationFile/26705/PKS2008.pdf" target="_blank">Polizeiliche Kriminalstatistik</a>. Angeblich exorbitant gestiegene Fallzahlen in Fällen von Kinderpornographie wurden im Rahmen der aufgeheizten Diskusssion um Netzsperren immer wieder ins Feld geführt. Wie inzwischen mehrfach von verschiedenen Medien als falsch nachgewiesen wurde,  gebe es laut Bundesfamilienministerin von der Leyen eine Fallzahlsteigerung von 111 Prozent. Mit den leidenschaftlich wiederholten falschen Zahlen der Familienministerin räumt die Polizeistatistik 2008 nunmehr auf, was den Innenminister dazu veranlasste, über die Fallzahlen zur Kinderpornographie im Internet während seiner Pressekonferenz vorsichtshalber gar nicht zu sprechen.</p>
<p>Im Deliktbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern 2008 seit 1993 verzeichnet. Das entspricht einem Rückgang um 5,6 Prozent auf 12.052 Fälle. Relevant im Zusammenhang mit der Diskussion um die Netzsperren ist auch der Deliktbereich &#8220;Besitz und Verschaffung von Kinderpornographie gemäß Paragraph 184b StGB&#8221;. Der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie hat im Jahr 2008 um 24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen. Im Vorjahresberichtzeitraum 2007 hatte der Wert noch um 94,3 Prozent zugenommen. Die starke Zunahme der Fallzahlen 2007 rusultierte aus der bundesweiten Ermittlungsaktion &#8220;Operation Himmel&#8221;, bei der Ende 2007 12.000 Verfahren wegen Zugriffs auf dieselben Inhalte eines Servers eröffnet wurden. Mindestens die Hälfte der in diesem Zusammenhang eröffneten Ermittlungsverfahren sind von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt worden, weil der Verdacht fallen gelassen wurde.</p>
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		<title>Expertenanhörung: Gesetz ist wegen gravierender Mängel nicht beschlussreif</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Jun 2009 16:22:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Gegenwind zur Frage der Netzzensur gegen Kinderpornografie wird für Familienministerin Ursula von der Leyen schärfer. Nach Kritik aus Justiz- und Innenministerium, nach der erfolgreiche ePetition mit über 100.000 Mitzeichnern, ist das Ergebnis der öffentlichen Expertenanhörung beim Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Mai eindeutig. &#8220;In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur Anhörung geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von der Koalitionsfraktion eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und so nicht beschlussreif ist. Die ausgemachten Schwachstellen sind zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln, ob der Entwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Von allen Experten werden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert, aber gerade das vorliegende Gesetz löst nach derzeitigem Stand diesen Anspruch nicht ein. Es ist dem gemeinsamen Anliegen nicht förderlich, wenn der Gesetzgeber überhastet ein fehlerhaftes Gesetz verabschiedet. Die netzseitige Zugangserschwerung wirf eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form Abstand nehmen. Wenn überhaupt, kommt an Stelle der vorgesehenen Änderung des es nur die Schaffung eines Spezialgesetzes in Frage, weil nur dieses die komplexen Fragestellungen umfassend und klar genug regeln kann&#8221;, so der stellvertretende eco-Vorstandvorsitzende Oliver Süme.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-259" title="Internetverband eco" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/06/eco_rgb.png" alt="Internetverband eco" width="300" height="174" />Der Gegenwind zur Frage der Netzzensur gegen Kinderpornografie wird für Familienministerin Ursula von der Leyen schärfer. Nach Kritik aus Justiz- und Innenministerium, nach der erfolgreiche ePetition mit über 100.000 Mitzeichnern, ist das Ergebnis der öffentlichen Expertenanhörung beim Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Mai eindeutig.</p>
<p>&#8220;In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur Anhörung geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von der Koalitionsfraktion eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und so nicht beschlussreif ist. Die ausgemachten Schwachstellen sind zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln, ob der Entwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Von allen Experten werden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert, aber gerade das vorliegende Gesetz löst nach derzeitigem Stand diesen Anspruch nicht ein. Es ist dem gemeinsamen Anliegen nicht förderlich, wenn der Gesetzgeber überhastet ein fehlerhaftes Gesetz verabschiedet. Die netzseitige Zugangserschwerung wirf eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen.</p>
<p>Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form Abstand nehmen. Wenn überhaupt, kommt an Stelle der vorgesehenen Änderung des <a href="#wikipopFrame" class="wikipopLink" onclick="setFrameSrc('Telemediengesetz', '');">Telemediengesetz</a>es nur die Schaffung eines Spezialgesetzes in Frage, weil nur dieses die komplexen Fragestellungen umfassend und klar genug regeln kann&#8221;, so der stellvertretende eco-Vorstandvorsitzende Oliver Süme.</p>
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