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	<title>JuMSchBlog &#187; Jugendschutz</title>
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	<description>AWO Projekt Jugendmedienschutz</description>
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		<title>Der Knopp</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 07:36:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfamilienministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Christina Schröder]]></category>
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		<description><![CDATA[Bundesfamilienministerin Christina Schröder (CDU) sorgte am Dienstag für Erheiterung in der Netz-Community mit dem Vorschlag, es sei wichtig einen zentralen Notrufknopf im Internet zu organisieren, der an ein Kinderschutzzentrum weitergeleitet würde. Ziel sei dabei unter anderem Prävention und Opferschutz bei Cybermobbing oder Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Netz. Das Kinderschutzzentrum soll nach Schröders Vorstellungen die Arbeit von staatliche Stellen, Internetwirtschaft und Opferschutz-Initiativen koordinieren. &#8220;Eine Kinder- und Jugendnetzpolitik heißt, konkret mit dem Netz zu arbeiten statt abstrakt dagegen anzukämpfen. Drei Dinge gehören dabei untrennbar zusammen: Medienkompetenz, Elternverantwortung und Schutz vor Gefahren im Netz&#8221;, sagte Schröder. Ein so genannter Notruf-Button war in den vergangenen Jahren mehrfach Thema von Internetpolitik. Eine Schaltfläche solle dabei beispielsweise gut sichtbar in das Menü von Browsern eingebunden werden, installiert von Jugendschutzsoftware. Diese Ideen sind allerdings seit langem als Kosmetik gebrandmarkt und man wundert sich, dass sie wieder auf dem Programm stehen.  Denn in der Konzeption dachte man in aller Regel immer nur bis zu dem Knopf. Denn was denn dann passieren solle, wenn ein Kind den Knopf tatsächlich anklickt, ist so wirklichkeitsfremd, dass diese Idee kaum umsetzbar sein dürfte. Was soll denn eigentlich passieren zwischen den Schritt &#8220;Kind ist in Gefahr und drückt den Knopf&#8221; und &#8220;Kind ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1235" title="Der Knopp..." src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2011/12/517532_web_R_K_B_by_Gerd-Altmann_pixelio.de_.png" alt="" width="300" height="212" />Bundesfamilienministerin Christina Schröder (CDU) sorgte am Dienstag für Erheiterung in der Netz-Community mit dem Vorschlag, es sei wichtig einen zentralen Notrufknopf im Internet zu organisieren, der an ein Kinderschutzzentrum weitergeleitet würde. Ziel sei dabei unter anderem Prävention und Opferschutz bei Cybermobbing oder Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Netz.</p>
<p>Das Kinderschutzzentrum soll nach Schröders Vorstellungen die Arbeit von staatliche Stellen, Internetwirtschaft und Opferschutz-Initiativen koordinieren. &#8220;Eine Kinder- und Jugendnetzpolitik heißt, konkret mit dem Netz zu arbeiten statt abstrakt dagegen anzukämpfen. Drei Dinge gehören dabei untrennbar zusammen: Medienkompetenz, Elternverantwortung und Schutz vor Gefahren im Netz&#8221;, sagte Schröder.</p>
<p>Ein so genannter Notruf-Button war in den vergangenen Jahren mehrfach Thema von Internetpolitik. Eine Schaltfläche solle dabei beispielsweise gut sichtbar in das Menü von Browsern eingebunden werden, installiert von Jugendschutzsoftware. Diese Ideen sind allerdings seit langem als Kosmetik gebrandmarkt und man wundert sich, dass sie wieder auf dem Programm stehen.  Denn in der Konzeption dachte man in aller Regel immer nur bis zu dem Knopf. Denn was denn dann passieren solle, wenn ein Kind den Knopf tatsächlich anklickt, ist so wirklichkeitsfremd, dass diese Idee kaum umsetzbar sein dürfte.</p>
<p>Was soll denn eigentlich passieren zwischen den Schritt &#8220;Kind ist in Gefahr und drückt den Knopf&#8221; und &#8220;Kind ist gerettet&#8221;?. Öffnet sich dann ein Chatfenster? Wer einem acht- oder neunjährigen Kind mal dabei zugesehen hat, wie unsicher es auf der Tastatur ist und wie lange es braucht, um einen halbwegs sinnvollen Satz via Tastatur zu formulieren, der versteht sofort wie unsinnig der Gedanke ist. Oder findet die Beratung dann via Audio statt? Und was ist mit den vielen Computern, die gar kein Mikrofon oder Headset am PC hängen haben? Oder keine Webcam? Soll dann zuhause das Telefon klingeln? Aber woher hätte das Kinderschutzzentrum die Nummer? Wie könnte es denn wohl sein, dass ohne richterliche Verfügung aus der IP-Adresse des Computers die Meldedaten gewonnen würden und daraus die Telefonnummer?</p>
<p>Sähe die Kinderschutzberatung dann vielleicht was das Kind auf dem Bildschirm sieht? Damit könnte man mancherlei Erklärung abkürzen. Andererseits würde man sich dann nicht Spionagesoftware auf den PC holen? Würde man das im Hinblick auf die vielfältigen Sicherheitslücken, die entstehen, wenn man die Antivirenlösung umgehen müsste, um diesen Trojaner zu installieren, wirklich haben wollen?</p>
<p>Oder solle bei Gefahr das Kind zuhause aufgesucht werden? Aber wer käme dann? Woher hat derjenige die Adresse? Mal davon abgesehen, dass ein neunjähriges Kind soweit sein sollte, dass es wissen sollte, Fremden niemals und unter keinen Umständen die Tür zu öffnen.</p>
<p>Zusammengefasst kann man sagen, es handelt sich hier natürlich wieder um Kosmetik. Die elterliche Verantwortung für das Handeln ihrer Kinder im Netz wird nicht gestärkt, Medienkompetenz wird nicht vermittelt. Der Notruf-Knopf vermittelt eine vermeintliche Sicherheit, die es im Netz so jedenfalls nicht gibt und auch nicht geben wird. Jugendschutzsoftware wird in aller Regel dort nicht installiert, wo sie für jüngere Kinder tatsächlich eine gewisse Schutzfunktion für ein paar wenige Jahre hätte.</p>
<p>Mal davon abgesehen kann das von Schröder formulierte Ziel der Prävention durch eine Schaltfläche nicht erreicht werden. Ein Notrufknopf erfordert Intervention, nicht Prävention, aber in diesen Kleinigkeiten wollen wir uns jetzt gar nicht aufhalten.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Bildquelle:</span> Gerd Altmann  / pixelio.de</p>
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		<title>Mobile Herausforderung</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2010/06/07/mobile-herausforderung/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 12:32:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
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		<description><![CDATA[Das mobile Internet boomt. Soziale Netzwerke boomen besonders. Von den 69,9 Millionen US-Handybesitzern nutzten in den vergangenen drei Monaten 14,5 Millionen die sozialen Netzwerke. 240 Prozent Nutzerzuwachs im Vergleich zu 2009. Dieser sprunghafte Anstieg stellt die Anstrengungen zum Jugendmedienschutz in Frage. Die Browser, die auf mobilen Internetgeräten verwendet werden, werden immer besser und ähnlicher zu dem, was die Kids vom Computer her kennen. Selbst die Unterstützung von -Inhalten wird immer besser. Die Implementierung von Jugendschutzfiltern sollte heute zum Standard gehören in Jugendeinrichtungen und Schulen, um zumindest grob zu filtern, was Kinder und Jugendliche nicht im Internet vorfinden sollten. Die Verbreitung von Internet-Handys sowie die immer günstiger und bezahlbarer werdenden Datentarife konterkarieren die Wirksamkeit bestehender Filtersysteme. Die mobile Internetnutzung aus den  Einrichtungen zu verbannen, dürfte sich weder als praktikabel noch als sonderlich hilfreich heraus stellen, möchte man als Erwachsener noch der verlässliche Ansprechpartner bleiben. Geld und Geschwindigkeit ziehen immer Handys, die den mobilen Netzzugang unterstützen, verfügen sehr oft auch über die Möglichkeit eine Internetverbindung über ein integriertes W-LAN-Modul herzustellen. W-LAN ist nachwievor schneller als mobile Datendienste. Deshalb unser Tipp: Öffnen Sie Ihr Besuchernetz für die Handys Ihrer Besucher. Die Kids werden in aller Regel das schnellere und kostenlose W-LAN der mobilen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-667" title="Mobiles Internet" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/06/mobnet.jpg" alt="" width="300" height="200" />Das mobile Internet boomt. Soziale Netzwerke boomen besonders. Von den 69,9 Millionen US-Handybesitzern nutzten in den vergangenen drei Monaten 14,5 Millionen die sozialen Netzwerke. 240 Prozent Nutzerzuwachs im Vergleich zu 2009. Dieser sprunghafte Anstieg stellt die Anstrengungen zum Jugendmedienschutz in Frage. Die Browser, die auf mobilen Internetgeräten verwendet werden, werden immer besser und ähnlicher zu dem, was die Kids vom Computer her kennen. Selbst die Unterstützung von <a href="#wikipopFrame" class="wikipopLink" onclick="setFrameSrc('Flash', 'de');">Flash</a>-Inhalten wird immer besser.</p>
<p>Die Implementierung von Jugendschutzfiltern sollte heute zum Standard gehören in Jugendeinrichtungen und Schulen, um zumindest grob zu filtern, was Kinder und Jugendliche nicht im Internet vorfinden sollten. Die Verbreitung von Internet-Handys sowie die immer günstiger und bezahlbarer werdenden Datentarife konterkarieren die Wirksamkeit bestehender Filtersysteme. Die mobile Internetnutzung aus den  Einrichtungen zu verbannen, dürfte sich weder als praktikabel noch als sonderlich hilfreich heraus stellen, möchte man als Erwachsener noch der verlässliche Ansprechpartner bleiben.</p>
<p><strong>Geld und Geschwindigkeit ziehen immer</strong></p>
<p>Handys, die den mobilen Netzzugang unterstützen, verfügen sehr oft auch über die Möglichkeit eine Internetverbindung über ein integriertes W-LAN-Modul herzustellen. W-LAN ist nachwievor schneller als mobile Datendienste. Deshalb unser Tipp: Öffnen Sie Ihr Besuchernetz für die Handys Ihrer Besucher. Die Kids werden in aller Regel das schnellere und kostenlose W-LAN der mobilen Internetverbindung vorziehen. Betreiben Sie Jugendschutzfilter auf DNS-Basis (z.B. <a href="#wikipopFrame" class="wikipopLink" onclick="setFrameSrc('OpenDNS', 'de');">OpenDNS</a>) bleibt der Jugendmedienschutz im Schutze der Jugendeinrichtung erhalten. Die Vorteile für die Jugendlichen liegen dabei auf der Hand: deutlich bessere Geschwindigkeit und das ganze auch noch kostenlos.</p>
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		<title>Mangelhafter Jugendschutz in virtuellen Welten</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/12/14/mangelhafter-jugendschutz-in-virtuellen-welten/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 11:39:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat 27 virtuelle Welten über neun Monate beobachtet und stellt den Betreibern ein miserables Zeugnis aus, was den Jugendschutz betrifft. Dort, wo es Altersbeschränkungen gibt, können diese von Kindern leicht umgangen werden. Die meisten Anbieter digitaler Welten im Netz verstehen unter Altersbeschränkung die Eingabe eines Geburtsdatums, welches keinerlei wirksamen Schutz bietet. Zu den untersuchten Welten zählen u.a. Second Life, Habbo, There, IMVU, Gaia, Kaneva, Red Light Center, Neopets, etc. Das überraschende Ergebnis der Untersuchung ist, dass nicht nur etwa in Welten, die sich explizit an Erwachsene richten, Verstöße gegen den Jugendschutz gefunden wurden, sondern  dass es vor allem auch in Portalen, die sich an Kinder und Jugendliche richten zu eklatanten Verstößen kam. Die meisten belasteten Inhalte fanden sich in  Chatrooms und Foren. Dabei unterschieden die Tester nach  Zoten, Nacktheit, Grausamkeit gegenüber Kindern oder Tieren, Pornografie oder sexueller Gewalt sowie auch, ob Besucher zum Ansehen solcher Inhalte eingeladen wurden. Die  FTC fordert von den  Betreibern der Portale, dass sie bessere Altersverifikationssysteme entwickeln und effizientere Filter einsetzen sollen. Entsprechende Inhalten sollten aufgespürt werden, konsequentere Regeln sollten aufgestellt und umgesetzt werden und schließlich mangelt es den Portalen  an Moderatoren, die das Geschehen in den virtuellen Welten besser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-437" title="Virtuelle Welten mit mangelhaftem Jugendschutz" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/12/virtwelten.jpg" alt="Virtuelle Welten mit mangelhaftem Jugendschutz" width="300" height="209" />Die US-amerikanische Federal Trade Commission (<a href="http://www.ftc.gov/" target="_blank">FTC</a>) hat 27 virtuelle Welten über neun Monate beobachtet und stellt den Betreibern ein miserables Zeugnis aus, was den Jugendschutz betrifft. Dort, wo es Altersbeschränkungen gibt, können diese von Kindern leicht umgangen werden. Die meisten Anbieter digitaler Welten im Netz verstehen unter Altersbeschränkung die Eingabe eines Geburtsdatums, welches keinerlei wirksamen Schutz bietet. Zu den untersuchten Welten zählen u.a. Second Life, Habbo, There, IMVU, Gaia, Kaneva, Red Light Center, Neopets, etc.</p>
<p>Das überraschende Ergebnis der Untersuchung ist, dass nicht nur etwa in Welten, die sich explizit an Erwachsene richten, Verstöße gegen den Jugendschutz gefunden wurden, sondern  dass es vor allem auch in Portalen, die sich an Kinder und Jugendliche richten zu eklatanten Verstößen kam.</p>
<p>Die meisten belasteten Inhalte fanden sich in  Chatrooms und Foren. Dabei unterschieden die Tester nach  Zoten, Nacktheit, Grausamkeit gegenüber Kindern oder Tieren, Pornografie oder sexueller Gewalt sowie auch, ob Besucher zum Ansehen solcher Inhalte eingeladen wurden.</p>
<p>Die  FTC fordert von den  Betreibern der Portale, dass sie bessere Altersverifikationssysteme entwickeln und effizientere Filter einsetzen sollen. Entsprechende Inhalten sollten aufgespürt werden, konsequentere Regeln sollten aufgestellt und umgesetzt werden und schließlich mangelt es den Portalen  an Moderatoren, die das Geschehen in den virtuellen Welten besser beobachten.</p>
<p>Die Studie &#8220;<a href="http://www.ftc.gov/os/2009/12/oecd-vwrpt.pdf" target="_blank">Virtuelle Welten und Kinder: Die Risiken</a>&#8221; kann direkt vom FTC-Server heruntergeladen werden.</p>
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		<title>Die Richtung verschwimmt</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/11/19/die-richtung-verschwimmt/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 13:35:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Meinung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die große Vermischung von allem ist ein bekanntes Phänomen in den Diskussionen um das Internet im Spannungsfeld zwischen Jugendschutz und politisch gewollten Zensurmaßnahmen. Immer öfter wird in den Debatten der Kinder- und Jugendschutz vorgeschoben, um eigentlich politisch gewollte Zensurarchitekturen in den nationalen Netzen durchzusetzen. So war neben anderen Klassikern wie Meinungsfreiheit und Datenschutz die Jugend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-408" title="NetNeutrality_logo" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/11/NetNeutrality_logo.jpg" alt="NetNeutrality_logo" width="300" height="246" /></p>
<p><em>Die große Vermischung von allem ist ein bekanntes Phänomen in den Diskussionen um das Internet im Spannungsfeld zwischen Jugendschutz und politisch gewollten Zensurmaßnahmen. Immer öfter wird in den Debatten der Kinder- und Jugendschutz vorgeschoben, um eigentlich politisch gewollte Zensurarchitekturen in den nationalen Netzen durchzusetzen. So war neben anderen Klassikern wie Meinungsfreiheit und Datenschutz die Jugend</em> im Netz wieder das große Thema beim diesjährigen Internet Governance Forum (IGF) im ägyptischen Sharm El Sheik. Die Speerspitze der Kinderschützer, die ägyptische First Lady Suzanne Mubarak forderte öffentlichkeitswirksam auf einer eigens für sie angesetzten Veranstaltung ein, dass die Internetzugangsanbieter doch endlich die Sperrlisten einsetzen sollen. Auch andere vermeintliche Experten forderten den Einstieg in die Zensur. Kritisch warnte hingegen der finnische Abgeordnete Jyrki Kasvi aus eigener Erfahrung mit den gebetsmühlenartig geforderten Netzsperren vor dem Einstieg in die Zensur. Sein Blog war von den Behörden auf die Sperrliste genommen worden, weil er sich kritisch mit dem Thema auseinander gesetzt hat. In Finnland, wo die Sperrlisten nicht verpflichtend waren, werden sie nur noch als frei wählbare Option von den Unternehmen angeboten. Robert Guerra von Freedom House warnte im Hinblick auf Überlegungen,  Sperrregime über Interpol noch weiter zu verbreiten, dass in anderen politischen Systemen die Gefahr des Missbrauchs groß sei.</p>
<p>Die Diskussion um die Netzsperren ist aufgeregt und unsachlich geworden. Die Rahmenbedingungen, über die hier diskutiert werden, rücken immer weiter in den Hintergrund und finden sich auch nur noch selten in der Berichterstattung. Wenn wir von EU-Europa ausgehen, dann wird die wesentliche Übereinkunft nämlich die zur <a href="#wikipopFrame" class="wikipopLink" onclick="setFrameSrc('Netzneutralität', 'de');">Netzneutralität</a> mit den Bestrebungen von Netzsperren versucht auszuhebeln. Artikel 5 Absatz 1 der europäischen Zugangsrichtlinie verpflichtet die Zugangsanbieter zu Netzneutralität. Damit meint man konkret alle eingehenden und ausgehenden Pakete dürfen seitens des Zugangsanbieters nicht verändert werden, noch dürfen bestimmte eigene Dienste besonders bevorzugt werden. Dass ununterbrochen gegen diese Zugangsrichtlinie verstoßen wird, zeigt sich bespielsweise bei dem von T-Mobile ausgesprochenen Verbot der Nutzung von Skype, also der Internet-Telefonie auf iPhones, weil das Netz damit angeblich überlastet würde.</p>
<p>Bei der deutschen Diskussion um Netzsperren ging es zunächst lediglich um Kinderpornographie, einem Thema, dem schwerlich widersprochen werden kann, weil selbstverständlich jeder anständige Mensch gegen die Verbreitung kinderpornographischen Materials im Netz zu sein hat. Blicken wir über den deutschen Tellerrand geht es bei der Diskussion um Netzsperren jedoch längst nicht um Kinderpornographie, sondern um knallharte staatliche Zensurmaßnahmen. International wird dafür der Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgeschoben, also auch einem Thema, dem man als anständiger Mensch schlecht widersprechen kann. Ein weiteres Indiz, dass es nicht um Schutz, sondern um Zensur geht, lässt sich daran festmachen, dass alle Staaten mit Bestrebungen zu Netzsperren explizit den Richtervorbehalt außen vor lassen. Die Entscheidung, welche Seiten gesperrt werden sollen, überlassen sie staatlichen, polizeilichen oder geheimdienstlichen Stellen. Ein Rechtsschutzverfahren ist in aller Regel nicht vorgesehen, wenn Seiten wie die des Finnen Jyrki Kasvi auf die Sperrlisten kommen.</p>
<p>Das Internet als nicht zentralistische Einheit ist so aufgebaut, dass es immer mehrere Routen gibt, die zum gleichen Ziel führen. Diese technische Eigenheit sichert die Stabilität und Zuverlässigkeit des Netzes und stellt sicher, dass seine Funktionen auch dann noch gehen, wenn mehrere Routen ausfallen. Das macht Zensurbestrebungen schwierig, wenn nur einzelne Staaten und nicht alle sich der Zensur anschließen.</p>
<p>Dass es international bei der Diskussion um vermeintlichen Kinder- und Jugendschutz geht, eröffnet auch noch einen anderen Blickwinkel. Das Netz ist zunächst ein Netz für Erwachsene. Erwachsene stellen die Verbindung zum Internet her und stellen ihrerseits Kindern und Jugendlichen das Netz zur Verfügung. Es obliegt also genau genommen den Erwachsenen den Schutz der Kinder und Jugendlichen durch entsprechende lokale Jugendschutzfilter zu gewährleisten. Erwachsene hingegen müssen nicht geschützt werden, zumal Zensurmaßnahmen in aller Regel nicht die erwachsenen Internetnutzer schützen, sondern den Staat vor unliebsamen Meinungen.</p>
<p>Dass es auf der anderen Seite natürlich unzweifelhaft Seiten gibt (rechtsradikale, islamistische, nationalistische, kinderpornographische), die aus dem Netz verbannt gehören, ist unstrittig. Mit Netzsperren ist diesen Seiten nicht beizukommen. Hier gilt Löschen statt Sperren als die bessere Wahl. Provider, auch in anderen als europäischen Rechtsräumen aufmerksam gemacht auf diese bei ihnen liegenden Inhalte, löschen in aller Regel innerhalb von Stunden, denn letztlich sind solche Inhalte für das Geschäft mit dem Webspace geschäftsschädigend. Löscht der Provider nicht, sollte es ein rechtsstaatlich einwandfreies internationales Verfahren geben, solche Inhalte aus dem Netz zu löschen.</p>
<p>Dass es diese rechtsstaatliche Forderung auf Seiten der vermeintlichen Kinder- und Jugendschützer in aller Regel nicht gibt, lässt meines Erachtens nach tief blicken.</p>
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		<title>Gangster- und Pornorap: Liebeslieder waren gestern</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/05/13/gangster-und-pornorap-liebeslieder-waren-gestern/</link>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2009 09:53:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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		<description><![CDATA[Jugendschutzexperten sahen ein Verbot von Porno- und für Jugendliche skeptisch. Deutlich wurde das in einer Expertenrunde der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zum Thema &#8220;Liebeslieder waren gestern&#8221;. Die Experten rieten vielmehr zur direkten Auseinandersetzung mit den insbesondere bei jugendlichen Nutzern beliebten sexistischen Gangster- und Pornorap. Es gehe nicht darum, Kindern und Jugendlichen etwas zu verbieten, sagte Verena Weigand, Leiterin der KJM-Stabsstelle. Stattdessen müsse verhindert werden, dass Erwachsene mit den extremen Texten Kasse machten. Die KJM habe von der Expertenrunde Hilfestellung bei der Einordnung der teilweise von Vergewaltigungsfantasien geprägten Texte im System der Altersklassifizierung erwartet. Zum Auftakt der Veranstaltung wurden Clips von Rappern wie Lady Bitch Ray, Sido und Kaas gezeigt – &#8220;nicht zur öffentlichen Aufführung&#8221; wie die Moderatorin vorab unterstrich. Klaus Farin, Mitbegründer des &#8220;Archivs der Jugendkulturen&#8220;, vermutet, nach einer Indizierung würden mehr Jugendliche als bisher mit den Inhalten in Kontakt kommen. Eine wichtige Voraussetzung für einen glaubwürdigen Jugendschutz sei eine echte Auseinandersetzung mit der &#8220;Szene&#8221; und den Inhalten der Raps. Als Beispiel zeigte Farin einen Video-Clip, der ein Schulmassaker thematisiert. In dem Clip werde nicht nur über die eigentliche Amokfantasie gerapt, sondern auch über die Wut und Verzweiflung des potenziellen Täters. Farin empfahl &#8220;die Abwicklung von Einrichtungen wie der Bundesprüfstelle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/05/rapper.png" rel="lightbox[220]"><img class="alignleft size-full wp-image-221" title="Liebeslieder waren gestern" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/05/rapper.png" alt="Liebeslieder waren gestern" width="225" height="300" /></a>Jugendschutzexperten sahen ein Verbot von Porno- und <a href="#wikipopFrame" class="wikipopLink" onclick="setFrameSrc('Gangsta-Rap', '');">Gangsta-Rap</a> für Jugendliche skeptisch. Deutlich wurde das in einer Expertenrunde der Kommission für Jugendmedienschutz (<a href="http://www.kjm-online.de/" target="_blank">KJM</a>) zum Thema &#8220;Liebeslieder waren gestern&#8221;. Die Experten rieten vielmehr zur direkten Auseinandersetzung mit den insbesondere bei jugendlichen Nutzern beliebten sexistischen Gangster- und Pornorap.</p>
<p>Es gehe nicht darum, Kindern und Jugendlichen etwas zu verbieten, sagte Verena Weigand, Leiterin der KJM-Stabsstelle. Stattdessen müsse verhindert werden, dass Erwachsene mit den extremen Texten Kasse machten. Die KJM habe von der Expertenrunde Hilfestellung bei der Einordnung der teilweise von Vergewaltigungsfantasien geprägten Texte im System der Altersklassifizierung erwartet. Zum Auftakt der Veranstaltung wurden Clips von Rappern wie Lady Bitch Ray, Sido und Kaas gezeigt – &#8220;nicht zur öffentlichen Aufführung&#8221; wie die Moderatorin vorab unterstrich.</p>
<p>Klaus Farin, Mitbegründer des &#8220;<a rel="external" href="http://www.jugendkulturen.de/" target="_blank">Archivs der Jugendkulturen</a>&#8220;, vermutet, nach einer Indizierung würden mehr Jugendliche als bisher mit den Inhalten in Kontakt kommen. Eine wichtige Voraussetzung für einen glaubwürdigen Jugendschutz sei eine echte Auseinandersetzung mit der &#8220;Szene&#8221; und den Inhalten der Raps. Als Beispiel zeigte Farin einen Video-Clip, der ein Schulmassaker thematisiert. In dem Clip werde nicht nur über die eigentliche Amokfantasie gerapt, sondern auch über die Wut und Verzweiflung des potenziellen Täters.</p>
<p>Farin empfahl &#8220;die Abwicklung von Einrichtungen wie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien&#8221; (<a rel="external" href="http://www.bundespruefstelle.de/" target="_blank">BPjM</a>). Der Schutz von Kindern sei zwar notwendig, spezielle Regeln für 14- bis 18-Jährige lehne er aber ab. Die durch die Verbotsarbeit gebundene Kompetenz solle in die Recherche, Aufklärung und Förderung positiver Entwicklungen gesteckt werden. Ähnlich äußerten sich der Vizepräsident des deutschen Psychologenverbandes (<a rel="external" href="http://www.bdp-verband.org/" target="_blank">BDP</a>), Laszlo Pota, und der Bielefelder Medienpädagoge Uwe Sander.</p>
<p>In dem Expertenhearing blieb weitgehend unklar, ob tatsächlich eine Entwicklungsbeeinträchtigung vorliege. Immerhin gäbe es keinerlei  wissenschaftlich Erkenntnisse darüber, ab wann Pornorap-Fans Schaden nehmen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Soziale Netzwerke einigen sich auf Verhaltencodex</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/03/11/soziale-netzwerke-einigen-sich-auf-verhaltenscodex/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 13:23:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Die großen sozialen Netzwerke (siehe Soziales Netzwerk), Gewinner des Web 2.0W standen lange in der Kritik des Jugendschutzes. Die zum Teil sehr privaten Daten, die die Betreiber der oft jugendlichen und jungen Zielgruppe abverlangte, standen offen im Netz, konnten mit Suchmaschinen gefunden werden und öffneten dem CyberbullyingW und Cybermobbing Tür und Tor. So wunderte es nicht, dass eine große Anzahl der 12- bis 17-jährigen bereits einschlägige Erfahrung mit Cyberbullying gemacht hat. Heute haben die reichweitenstärksten deutschen Anbieter studiVZ, schuelerVZ, meinVZ, lokalisten.de und wer-kennt-wen.de unter dem Dach der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) einen gemeinsamen Verhaltenscodex veröffentlicht. Der Verhaltscodex soll die Nutzer der virtuellen  Gemeinschaften künftig besser gegen Cyberbullying abschotten und die Schutzmöglichkeiten für Minderjährige verbessern. Konkret wollen die Unternehmen künftig folgende Mechanismen einsetzen, um Kinder und Jugendliche zu schützen: deutlich sichtbare Hinweise zum Schutz der Privatsphäreneinstellungen direkt nach dem Registrierungsprozess standardmäßig voreingestellte strenge Privatsphäreneinstellungen bei unter 14-jährigen optionale Sperrung der Auffindbarkeit der Profile durch externe Suchmaschinen sowie keine Möglichkeit zur Aufhebung dieser Einstellung Ignorierfunktion: die Möglichkeit, andere Nutzer von der communityinternen Kommunikation zu sich selbst auszuschließen prominent platzierte Funktion zum Melden regelwidrigen Verhalten und rechtswidriger Inhalte Die Geschäftsführerin der FSM, Sabine Frank, sieht in der Umsetzung der Maßnahmen einen wichtigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-166" title="Soziale Netzwerke" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/03/communities.png" alt="Soziale Netzwerke" width="300" height="325" />Die großen sozialen Netzwerke (siehe Soziales Netzwerk), Gewinner des <span style="padding-bottom: 2px; border-bottom: 1px dotted #DD0000" >Web 2.0</span><sup><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0" target="_blank" title="Wikipedia-Definition von: Web 2.0" style="font-family: Georgia, Times New Roman, Serif; font-weight: bold; color: #AAAAAA" ><em>W</em></a></sup> standen lange in der Kritik des Jugendschutzes. Die zum Teil sehr privaten Daten, die die Betreiber der oft jugendlichen und jungen Zielgruppe abverlangte, standen offen im Netz, konnten mit Suchmaschinen gefunden werden und öffneten dem <span style="padding-bottom: 2px; border-bottom: 1px dotted #DD0000" >Cyberbullying</span><sup><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Cyberbullying" target="_blank" title="Wikipedia-Definition von: Cyberbullying" style="font-family: Georgia, Times New Roman, Serif; font-weight: bold; color: #AAAAAA" ><em>W</em></a></sup> und Cybermobbing Tür und Tor. So wunderte es nicht, dass eine große Anzahl der 12- bis 17-jährigen bereits einschlägige Erfahrung mit Cyberbullying gemacht hat.</p>
<p>Heute haben die reichweitenstärksten deutschen Anbieter studiVZ, schuelerVZ, meinVZ, lokalisten.de und wer-kennt-wen.de unter dem Dach der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) einen gemeinsamen <a href="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/03/vk_social_networks.pdf">Verhaltenscodex</a> veröffentlicht. Der Verhaltscodex soll die Nutzer der virtuellen  Gemeinschaften künftig besser gegen Cyberbullying abschotten und die Schutzmöglichkeiten für Minderjährige verbessern.</p>
<p>Konkret wollen die Unternehmen künftig folgende Mechanismen einsetzen, um Kinder und Jugendliche zu schützen:</p>
<ul>
<li>deutlich sichtbare Hinweise zum Schutz der Privatsphäreneinstellungen direkt nach dem Registrierungsprozess</li>
<li>standardmäßig voreingestellte strenge Privatsphäreneinstellungen bei unter 14-jährigen</li>
<li>optionale Sperrung der Auffindbarkeit der Profile durch externe Suchmaschinen sowie keine Möglichkeit zur Aufhebung dieser Einstellung</li>
<li>Ignorierfunktion: die Möglichkeit, andere Nutzer von der communityinternen Kommunikation zu sich selbst auszuschließen</li>
<li>prominent platzierte Funktion zum Melden regelwidrigen Verhalten und rechtswidriger Inhalte</li>
</ul>
<p>Die Geschäftsführerin der FSM, Sabine Frank, sieht in der Umsetzung der Maßnahmen einen<br />
wichtigen Schritt für die Verbesserung des Jugend- und Datenschutzes: „Die Unternehmen leisten<br />
ihren Beitrag, um jungen Menschen die Nutzung von Social Communitys und die Vernetzung mit<br />
ihren Freunden so sicher wie möglich zu gestalten. Die breite Nutzeraufklärung ist notwendig, da-<br />
mit ganz deutlich auch auf Risiken, aber gerade auch auf Reaktionsmöglichkeiten wie Melde- und<br />
Ignorierfunktionen hingewiesen wird. Alle Nutzer sollten ihren Teil beitragen, damit Missbrauch in<br />
den Netzwerken verhindert und eingedämmt wird“.</p>
<p>Die beschlossenen Maßnahmen sollen bis spätestens Ende Juli 2009 in  den einzelnen Communities umgesetzt sein. Es bleibt abzuwarten, ob sich die US-Konkurrenz mit unter das deutsche Dach stellt und sich dem Verhaltenscodex anschließen wird.</p>
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