Die Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus, rechnet laut einer heise.de-Meldung mit einem Anstieg der Ermittlungsverfahren zur Verbreitung von Kinderpornografie. Grund dafür ist die Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), das im November in Kraft getreten ist. Die wichtigste Neuerung dabei ist die Aufnahme der sogenannten jugendpornografischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein...



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