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	<description>AWO Projekt Jugendmedienschutz</description>
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		<title>Mit Segen der Kommission</title>
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		<pubDate>Fri, 24 May 2013 10:51:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 15. Mai eine oberflächlich betrachtet unscheinbare Entscheidung getroffen, die im Ergebnis den Jugendschutz im Netz schwächen dürfte. Es geht um die leidigen Kinderschutzfilter, die ob ihrer geringen Verbreitung wenig Kinder- und Jugendschutz im Web entfalten. Die Software-Lösungen der Deutschen Telekom und JusProg durften bisher unter Auflagen Netzinhalte bis &#8220;ab 16&#8243; freigeben. Ab 1. Juni, und das ist die unscheinbare Entscheidung der KJM, dürfen diese Programme auch &#8220;ab 18&#8243; freigeben. Das bedeutet, es existieren nun zwei voll durch die KJM anerkannte Kinderschutzprogramme, die altersdifferenzierte Zugänge zu Webinhalten freigeben können. Damit entfällt die Pflicht zu Sendezeitbegrenzungen, wie bspw. aus den Mediatheken von Fernsehsendern geläufig, oder andere Hürden, die sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nicht mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten konfrontiert werden. Künftig genügt, wenn entsprechende Erwachseneninhalte mit dem age-de-Label versehen werden, um den Jugendmedienschutz sicherzustellen. Problematisch an der KJM-Entscheidung ist, dass die kostenfreien Kinderschutzfilter nahezu unbekannt sind und lediglich für Windows und bei Smartphones für Android existieren. Auch wenn beide Anbieter angeben, dass die Downloadzahlen der kostenlosen Programme steigen, wird letztlich mit Segen der Kommission der Jugendmedienschutz aufgeweicht und zeigt einmal mehr, dass Filterlösungen nicht der richtige Ansatz sind, Kinder und Jugendliche im Netz [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft  wp-image-1547" alt="KJM" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2013/05/kjm.png" width="270" height="209" />Die Kommission für Jugendmedienschutz (<a href="http://www.kjm-online.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilungen_2013/pm_042013.cfm" target="_blank">KJM</a>) hat in ihrer Sitzung am 15. Mai eine oberflächlich betrachtet unscheinbare Entscheidung getroffen, die im Ergebnis den Jugendschutz im Netz schwächen dürfte. Es geht um die leidigen Kinderschutzfilter, die ob ihrer geringen Verbreitung wenig Kinder- und Jugendschutz im Web entfalten. Die Software-Lösungen der <a href="http://www.telekom.com/verantwortung/gesellschaftliche-verantwortung/medienkompetenz/jugendschutz/18142" target="_blank">Deutschen Telekom</a> und <a href="http://www.jugendschutzprogramm.de/index.php" target="_blank">JusProg</a> durften bisher unter Auflagen Netzinhalte bis &#8220;ab 16&#8243; freigeben. Ab 1. Juni, und das ist die unscheinbare Entscheidung der KJM, dürfen diese Programme auch &#8220;ab 18&#8243; freigeben. Das bedeutet, es existieren nun zwei voll durch die KJM anerkannte Kinderschutzprogramme, die altersdifferenzierte Zugänge zu Webinhalten freigeben können. Damit entfällt die Pflicht zu Sendezeitbegrenzungen, wie bspw. aus den Mediatheken von Fernsehsendern geläufig, oder andere Hürden, die sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nicht mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten konfrontiert werden. Künftig genügt, wenn entsprechende Erwachseneninhalte mit dem <a href="http://www.age-label.de/" target="_blank">age-de-Label</a> versehen werden, um den Jugendmedienschutz sicherzustellen.</p>
<p>Problematisch an der KJM-Entscheidung ist, dass die kostenfreien Kinderschutzfilter nahezu unbekannt sind und lediglich für Windows und bei Smartphones für <a href="http://www.jugendschutzprogramm.de/smartphones.php" target="_blank">Android</a> existieren. Auch wenn beide Anbieter angeben, dass die Downloadzahlen der kostenlosen Programme steigen, wird letztlich mit Segen der Kommission der Jugendmedienschutz aufgeweicht und zeigt einmal mehr, dass Filterlösungen nicht der richtige Ansatz sind, Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen. Filterlösungen unterstützen nicht den Erwerb von Medienkompetenz. Sie vermitteln an Kinder und Jugendliche keine Botschaft, wie sich im Netz zu schützen ist. Der Medienkompetenzerwerb wird durch die verwendete Methode des Whitelistings, die den Explorationswunsch von Kindern im Netz behindert, beeinträchtigt. Filter machen unter diesem Gesichtspunkt keinen Sinn. Kurzsichtige KJM-Entscheidungen ebenso wenig.</p>
<p>Wie heise.de <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/KJM-Entscheidung-beseitigt-Pflicht-zur-Web-Sendezeitbegrenzung-1868031.html" target="_blank">berichtet</a>, werden die beiden befragten Fernsehanstalten ARD und ZDF an der Sendezeitbegrenzung im Netz festhalten, weil nur die &#8220;uhrzeitbasierte Systematik&#8221; ausreichenden Jugendschutz sicherstelle.</p>
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		<title>Eltern drücken die Schulbank</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2013 12:12:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Elternabend]]></category>
		<category><![CDATA[Mediennutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienprävention]]></category>
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		<description><![CDATA[Elternabende an Schulen zum Thema Medien, so lassen es die Anfragen an das Projekt Jugendmedienschutz vermuten, stehen hoch im Kurs. Initiiert von Elternpflegschaften oder einzelnen Lehrern, die den Bedarf der Eltern, manchmal auch ihre Hilflosigkeit bei dem Thema aufgreifen. Seltener, aber mit steigender Tendenz, sind Elternabende in Schulen konzeptionell in das medienpräventive Konzept der Schule eingearbeitet. Dabei ist so ein Elternabend für die interessierten Eltern, die den Weg abends in die Schule finden, häufig so angenehm wie ein Besuch beim Zahnarzt. Denn es gilt, sich von zahlreichen Wünschen an den Referenten und Erwartungen an die eigenen Kinder zu verabschieden. Der Anspruch der Teilnehmer, jemanden zu finden, der ihnen sagen könnte, wie es denn nun &#8220;richtig&#8221; geht und wie man den unersättlichen Medienkonsum der Jugend &#8220;unter Kontrolle&#8221; bekommt, ist weit entfernt von der mediatisierten Wirklichkeit der Schüler. So steht denn oft zunächst die Begriffsklärung im Vordergrund. Denn was genau sind eigentlich die Medien, die elterliche Befürchtungen  untermauern? Oder anders herum, welche Mediennutzung fänden Eltern in Ordnung. Bücher natürlich. Zeitungen, Zeitschriften. Das geschriebene und gedruckte Wort. Radio steht hoch im Kurs, von dem die Radiomoderatorin Carmen Thomas einst sagte, Radio sei Fernsehen im Kopf. Bei Fernsehen hört es hingegen schon auf. Dabei [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1534" alt="Eltern in der Schule" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2013/02/297564_web_R_K_B_by_knipseline_pixelio.de_.jpg" width="400" height="300" />Elternabende an Schulen zum Thema Medien, so lassen es die Anfragen an das Projekt Jugendmedienschutz vermuten, stehen hoch im Kurs. Initiiert von Elternpflegschaften oder einzelnen Lehrern, die den Bedarf der Eltern, manchmal auch ihre Hilflosigkeit bei dem Thema aufgreifen. Seltener, aber mit steigender Tendenz, sind Elternabende in Schulen konzeptionell in das medienpräventive Konzept der Schule eingearbeitet.</p>
<p>Dabei ist so ein Elternabend für die interessierten Eltern, die den Weg abends in die Schule finden, häufig so angenehm wie ein Besuch beim Zahnarzt. Denn es gilt, sich von zahlreichen Wünschen an den Referenten und Erwartungen an die eigenen Kinder zu verabschieden. Der Anspruch der Teilnehmer, jemanden zu finden, der ihnen sagen könnte, wie es denn nun &#8220;richtig&#8221; geht und wie man den unersättlichen Medienkonsum der Jugend &#8220;unter Kontrolle&#8221; bekommt, ist weit entfernt von der mediatisierten Wirklichkeit der Schüler.</p>
<p>So steht denn oft zunächst die Begriffsklärung im Vordergrund. Denn was genau sind eigentlich die Medien, die elterliche Befürchtungen  untermauern? Oder anders herum, welche Mediennutzung fänden Eltern in Ordnung. Bücher natürlich. Zeitungen, Zeitschriften. Das geschriebene und gedruckte Wort. Radio steht hoch im Kurs, von dem die Radiomoderatorin Carmen Thomas einst sagte, Radio sei Fernsehen im Kopf. Bei Fernsehen hört es hingegen schon auf. Dabei nehmen Eltern den Trend wahr, dass TV, jedenfalls für sich allein genommen, unbedeutender wird und nicht mehr die Wichtigkeit einnimmt, wie es für frühere Schülergenerationen der Fall war.</p>
<p>So unterscheiden Erwachsene noch oft nach den guten und den schlechten Medien. Smartphone, TabletPC, das Laptop &#8211; die Verführer Nummer Eins gehören für Erwachsene mit dem Blick auf ihre Kinder zweifelsfrei zu den problematischen Medien. Dabei übersehen Erwachsene, dass die Entwicklung hin zu Medienkonvergenz, am konzentriertesten auf Smartphones und TabletPCs diese Unterscheidung obsolet werden lässt. Ein Buch kann gedruckt auf Papier existieren, genauso gut und wertvoll aber auch als so genannte App auf dem Smartphone. Die kleinen Touch-Geräte sind in der mediatisierten Wirklichkeit von Kindern und Jugendlichen zu wichtigen Lebenszentralen geworden. In erster Linie genutzt zur Kommunikation per Facebook Messenger, WhatsApp oder Skype. Das sind kleine kostenfreie Programme, die das Versenden und Empfangen  von Nachrichten mit multimedialem Inhalt ermöglichen. Die Lebenszentrale kann natürlich viel mehr. Smartphones sind kleine Computer, mit denen man auch telefonieren kann. Für jeden denkbaren Bedarf, wie Spielen, Schreiben, Mailen, Nachrichten senden, Bild- und Videobearbeitung, Freizeitaktivitäten, im Internet surfen, Informationen recherchieren bieten die modernen Geräte entsprechend leicht bedienbare Lösungen an.</p>
<p>Eltern sorgen sich oft darum, dass sie die Kontrolle darüber verlieren könnten, mit welchen Inhalten ihre Kinder im Netz konfrontiert werden. Tatsächlich jedoch verlieren Eltern die Kontrolle, wenn das Smartphone in Kinderhände gerät.  Kontrolle sollte dabei nicht die Hauptrolle spielen. Die bewahrpädagogische Idee, Eltern könnten Kinder vor schädlichen Einflüssen und Inhalten durch eine bestimmte vermeintlich richtige Strategie schützen, erweist sich in unserem mediendurchsetzten Alltag jedoch als nicht praktikabel. Denn möglicherweise können Sie Ihr Kind in der häuslichen Umgebung vor dem Einfluss von Erwachsenenspielen schützen, aber seien Sie versichert, Ihre Kinder kommen an irgendeinem anderen Ort, bei Mitschülern oder Freunden mit den problematischen Inhalten in Kontakt.</p>
<p>Dann aber fehlt der Erwachsene, der verlässliche und lebenskompetente Ansprechpartner. Das Problem bei der überzogenen Dämonisierung bestimmter Inhalte ist, dass sich Erwachsene selbst ins Abseits spielen. Kinder und Jugendliche wissen sehr genau, wie ungerne oder unbeholfen Sie sich mit dem Computer beschäftigten, was sie von Facebook halten (&#8220;Zeitverschwendung&#8221;) oder was ein gutes Buch ausmacht (&#8220;Papier&#8221;). Wenn Sie sich also nun vor Ihrem häuslichen Medien-Experten aufbauen, um konfrontativ mitzuteilen, was er darf und was er nicht darf, werden Sie als Erwachsener mit übersichtlicher Medienkompetenz schlagartig unbrauchbar als interessierter Ansprechpartner für die schwierigen und problematischen Situationen, die Ihren Kindern sicher auch im Netz begegnen.</p>
<p>Der Rat, den wir in Elternabenden geben, ist, nehmen Sie Ihre Kinder als die natürlich in das Medium gewachsenen Experten wahr, die sie sind. Die Bitte von Eltern an ihre Kinder &#8220;Kannst du mir das mal erklären&#8221; lässt die kindliche Brust anschwellen. Sie werden vermutlich einen kompetenten Lehrer vorfinden, der Ihnen medial auf die Sprünge hilft.</p>
<p>Bei der Gelegenheit ist es für Erwachsene leicht, in der Nebenspur Themen zu transportieren, die Ihnen wichtig sind. Denn Eltern sind auch Experten. In der Vermittlung von Normen und Werten sind sie ganz vorne mit dabei. Auch entspricht dies der elterlichen Aufgabe, die eigenen Kinder zu selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu erziehen. Kooperativ gelingt das besser und einfacher als konfrontativ.</p>
<p>Und was die mediale Dauernutzung anbelangt, ist es eine gute Strategie, die Regeln der Mediennutzung auszuhandeln. Geben Sie den Anstoß, aber halten Sie sich auch selbst daran. Wenn für die gemeinsamen Mahlzeiten medienfreie Zeit vereinbart ist, dann bleibt der Fernseher beim Essen selbstverständlich auch aus. Auch für gemeinsame Freizeit kann medienfreie Zeit vereinbart werden, aber behalten Sie im Blick, dass Sie dafür ein alternatives Angebot machen und sich nicht selbst in das Medium Zeitung vertiefen, während Ihre Kinder dazu genötigt sind, Löcher in die Luft zu gucken.</p>
<p>Die Faszination der Jugendlichen an dem Medium können Sie auch nutzen, sich selbst zurück ins Spiel zu bringen. Ein gemeinsames Wochenende beim Geocaching, der modernen Version der Schnitzeljagd, kann bleibende familiäre Gemeinschaftserlebnisse schaffen, die moderne Medien einbinden und gerade deshalb für alle Teilnehmer ein interessantes und spannendes Angebot machen.</p>
<p>Der richtige Weg, Ihre Kinder in der Mediennutzung durch ihren &#8220;digitalen Sandkasten&#8221; zu begleiten ist demnach, im Gespräch zu bleiben, sich für die Mediennutzung zu interessieren, Normen und Werte, die in jeder Realität Gültigkeit haben, zu vermitteln und für medienfreie Zeit, wo sie vereinbart ist, alternative Angebote zu schaffen.</p>
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		<title>Smartphone unterm Weihnachtsbaum?</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Dec 2012 13:04:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Weihnachten steht unmittelbar vor der Tür. Damit verbunden die Frage, welche der jugendlichen Geschenkwünsche Eltern und Großeltern zu erfüllen gedenken. Neben Computer, Laptop, Spielkonsole steht das Smartphone ganz oben auf den Wunschlisten und ist nun gerade vor Weihnachten regelmäßiger Bestandteil von Elternanfragen an das Projekt Jugendmedienschutz. Dabei ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit teurer Smartphone in den Händen jugendlicher Nutzer nicht einfach zu beantworten. Das Handy generell ist seit Jahren fester Bestandteil jugendlicher Mediennutzung, 96 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 19 Jahren verfügen über ein solches Gerät. Nach der gerade erschienenen JIM-Studie 2012 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest verfügt mittlerweile jeder zweite Jugendliche über ein so genanntes Smartphone, also Mobiltelefon mit Internetzugang und erweitertem Funktionsumfang, das eher mit einem kleinen Computer verwandt ist, als mit einem Telefon. Zu der Frage, was machen Jugendliche dann mit einem solchen Gerät? An erster Stelle steht trotz der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten das Telefonieren und Kommunikation per SMS. Bei den Applikationen, den so genannten Apps steht ebenfalls Kommunikation im Vorderung, nämlich durch die Nutzung von Communities, worunter Jugendliche in erster Linie Facebook verstehen. Aber auch Instant-Messenger spielen immer noch eine bedeutende Rolle. Erst an dritter Stelle nennen Jugendliche Computerspiele, wobei Jungs sich damit [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1512" title="Smartphone unterm Weihnachtsbaum?" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/12/621471_web_R_K_B_by_Jorma-Bork_pixelio.de_.jpg" alt="" width="400" height="266" />Weihnachten steht unmittelbar vor der Tür. Damit verbunden die Frage, welche der jugendlichen Geschenkwünsche Eltern und Großeltern zu erfüllen gedenken. Neben Computer, Laptop, Spielkonsole steht das Smartphone ganz oben auf den Wunschlisten und ist nun gerade vor Weihnachten regelmäßiger Bestandteil von Elternanfragen an das Projekt Jugendmedienschutz. Dabei ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit teurer Smartphone in den Händen jugendlicher Nutzer nicht einfach zu beantworten.</p>
<p>Das Handy generell ist seit Jahren fester Bestandteil jugendlicher Mediennutzung, 96 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 19 Jahren verfügen über ein solches Gerät. Nach der gerade erschienenen <a href="http://www.mpfs.de/index.php?id=527" target="_blank">JIM-Studie 2012</a> des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest verfügt mittlerweile jeder zweite Jugendliche über ein so genanntes Smartphone, also Mobiltelefon mit Internetzugang und erweitertem Funktionsumfang, das eher mit einem kleinen Computer verwandt ist, als mit einem Telefon.</p>
<p>Zu der Frage, was machen Jugendliche dann mit einem solchen Gerät? An erster Stelle steht trotz der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten das Telefonieren und Kommunikation per SMS. Bei den Applikationen, den so genannten Apps steht ebenfalls Kommunikation im Vorderung, nämlich durch die Nutzung von Communities, worunter Jugendliche in erster Linie Facebook verstehen. Aber auch Instant-Messenger spielen immer noch eine bedeutende Rolle. Erst an dritter Stelle nennen Jugendliche Computerspiele, wobei Jungs sich damit etwas häufiger beschäftigen als Mädchen. Erst danach kommen weit abgeschlagen Informationen über Nachrichten / Wetter, Videoportale, Musik-Apps, Browser-Apps, Fotos und Terminverwaltung.</p>
<p>Was also Jugendliche in erster Linie wollen, ist zu kommunizieren über die verschiedenen klassischen, aber auch neueren Kommunikationskanäle. Berechtigt ist die Frage, ob es dafür ein viele hundert Euro teures Gerät sein muss oder ob es nicht möglicherweise auch billiger geht. Es geht, denn ein 100-Euro-Smartphone mit Android-Betriebssystem bietet all diese Funktionalität auch. Sicher, Ihr Kind ist bei den Statussymbolen nicht ganz vorne mit dabei, aber es ist auch  nicht außen vor. Versehen mit einem günstigen Prepaid-Paket für Telefonie, SMS und Onlinezugang, die für Smartphones schon in der Preisklasse um zehn, 15 Euro monatlich zu haben sind, sind Sie beim Thema Kostenschutz auf der sicheren Seite.</p>
<p>Offen bleibt die Frage des Jugendschutzes auf mobilen Geräten. Damit hatten wir uns im <a href="http://www.jumsch.info/2012/04/05/jugendschutz-mobil/" target="_blank">April ausführlich beschäftigt</a> und sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Netzanbieter nicht besonders gut aufgestellt sind, denn unter Jugendschutz wird häufig Internet ja oder nein verstanden und selten werden überhaupt Jugendschutzoptionen offenbart.</p>
<p>Ein Smartphone sollte tatsächlich über einen Internetzugang verfügen. Das ist in der Regel unsere Empfehlung. Vereinbaren Sie gegebenenfalls Regeln mit Ihren Kindern. Informieren Sie sich selbst und sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber was erlaubt ist und was man besser nicht ausprobieren sollte. Stichwort: Illegaler Musikdownload zum Beispiel. Seien Sie offen und bekunden Sie Interesse. Bleiben Sie im Rennen als verlässlicher Ansprechpartner, wenn es doch einmal Probleme geben sollte. Und wenn Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie sich bei Ihrem häuslichen Experten und googeln eine Frage vielleicht einfach mal gemeinsam, wenn Sie keine Einigkeit herstellen können, bevor Sie mit Verboten drohen, die Ihre Kinder nur dazu animieren wird, sie zu umgehen.</p>
<p>Bildquelle: Jorma Bork / pixelio.de</p>
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		<title>Die ganze Welt bei mir zuhause&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Oct 2012 11:03:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie kann das eigentlich sein? Das ist die oft formulierte Frage, wenn es um Facebook-Parties geht. Gerade am Wochenende wieder ist in den Niederlanden eine mit jugendlichem Leichtsinn gestartete Facebook-Party aus dem Ruder gelaufen. Eine 16-jährige hatte zu ihrem Geburtstag eingeladen. Wieso können 16-jährige die ganze Welt einladen? Müsste man dem nicht einen Riegel vorschieben? Stimmt, ein Riegel wäre gut. Bei genauer Betrachtung der in Facebook implementierten Jugendschutzfunktionen existiert dieser Riegel aber bereits. Eine 16-jährige, die in Facebook als 16-jährige unterwegs ist, kann selbst bei bester Absicht, dies tun zu wollen, die ganze Welt nicht einladen. Die Privatsphäre-Einstellungen lassen dies nicht zu. Die maximal größte Gruppe, die Unter-18-Jährige erreichen können, sind Freunde von Freunden. Gut, das kann bei einer versehentlich veröffentlichten Veranstaltung immer noch eine ganze Menge sein, aber deutlich überschaubarer als die ganze Welt ist es allemal. Jugendliche neigen jedoch dazu sich älter zu  machen. Und wo ging es je besser, sich schon mal mit 14 als volljährig auszugeben als in Facebook. Wer sich also als Volljähriger anmeldet, hat als Grundeinstellung &#8220;öffentlich&#8221;, heißt alles ist sichtbar für die ganze Welt. Nun ist es aber auch so, dass Kinder oft bereits von ihren Eltern angemeldet werden. Das Einstiegsalter für Kinder [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1494" title="Die Welt zu Gast bei mir zuhause..." src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/10/party.png" alt="" width="501" height="296" />Wie kann das eigentlich sein? Das ist die oft formulierte Frage, wenn es um Facebook-Parties geht. Gerade am Wochenende wieder ist in den Niederlanden eine mit jugendlichem Leichtsinn gestartete Facebook-Party aus dem Ruder gelaufen. Eine 16-jährige hatte zu ihrem Geburtstag eingeladen. Wieso können 16-jährige die ganze Welt einladen? Müsste man dem nicht einen Riegel vorschieben?</p>
<p>Stimmt, ein Riegel wäre gut. Bei genauer Betrachtung der in Facebook implementierten Jugendschutzfunktionen existiert dieser Riegel aber bereits. Eine 16-jährige, die in Facebook als 16-jährige unterwegs ist, kann selbst bei bester Absicht, dies tun zu wollen, die ganze Welt nicht einladen. Die Privatsphäre-Einstellungen lassen dies nicht zu. Die maximal größte Gruppe, die Unter-18-Jährige erreichen können, sind Freunde von Freunden. Gut, das kann bei einer versehentlich veröffentlichten Veranstaltung immer noch eine ganze Menge sein, aber deutlich überschaubarer als die ganze Welt ist es allemal.</p>
<p>Jugendliche neigen jedoch dazu sich älter zu  machen. Und wo ging es je besser, sich schon mal mit 14 als volljährig auszugeben als in Facebook. Wer sich also als Volljähriger anmeldet, hat als Grundeinstellung &#8220;öffentlich&#8221;, heißt alles ist sichtbar für die ganze Welt.</p>
<p>Nun ist es aber auch so, dass Kinder oft bereits von ihren Eltern angemeldet werden. Das Einstiegsalter für Kinder ins soziale Netz liegt gegenwärtig bei etwa acht, neun Jahren. Melden Eltern ihre Kinder an oder registrieren sie sich selbst, muss an dieser Stelle schon einmal geschwindelt werden, denn mindestens 13 müsste man schon sein, um vertragskonform Facebook nutzen zu können. Was Eltern und auch die Kinder selbst übersehen ist, dass die Achtjährige Neu-Facebookerin leider bereits mit 13 Jahren volljährig wird, jedenfalls an diesem virtuellen Ort.</p>
<p>Natürlich versendet Facebook eine Nachricht an die vermeintlich erwachsen gewordenen Jugendlichen, aber in dem Wust an Nachrichten und Informationen dürfte eine Mail von Facebook ungefähr so spannend sein wie Zahnklammern. In der Nachricht steht, dass die Jugendschutzfunktionen nun enden und der maximal erreichbare Kreis der Öffentlichkeit von &#8220;Freunden von Freunden&#8221; auf &#8220;jeder im Internet&#8221; ausgedehnt wird. Wenn diese 13-jährige, plötzlich mit Privateinstellungen für Erwachsene, die sie nicht überblicken kann, ausgestattet zu ihrem nächsten Geburtstag einlädt, dann lädt sie, wenn sie eine öffentliche Veranstaltungen postet, tatsächlich die ganze Welt ein. Und in dieser ganzen Welt existiert eine Community derer, die von einer Facebook-Party zur nächsten reisen, weil da immer schwer was los ist&#8230; Wasserwerfer, hysterische Eltern und Nachbarn, überforderte berittene Polizei, Randale.</p>
<p>Es liegt also bei Lichte betrachtet, nicht in erster Linie an Facebook, wenn die Geburtstagsparty ihrer Tochter in ihrer Straße ein Schlachtfeld hinterlässt. Genaugenommen liegt es an Ihnen als Eltern, die Ihr Kind mit einer kleinen &#8220;Alterslüge&#8221; zu früh ins Facebook brachten, aber leider versäumten, rechtzeitig auf das echte Alter umzustellen. Auch ist es hilfreich, Ihren Kindern beizeiten beizubringen, dass man sich im Netz nicht großartig anders verhält als in der Realität. Wer einen Vertrag eingehen möchte und dafür die Angabe des Geburtsdatums erforderlich ist, muss an der Stelle einfach die Wahrheit sagen. Das gilt für Kinder genauso wie für Erwachsene. Und wenn ich irgendeiner Firma mein Alter nicht verraten will, zwingt mich niemand, diesen Vertrag einzugehen mit der Konsequenz, auf Facebook nicht sein zu können. So einfach ist das eigentlich. Aber natürlich zu einfach, als dass ich als Boulevardpresse daraus eine Schlagzeile klöppeln könnte, die mir viel mehr Aufmerksamkeit beschert, als einmal zu erläutern, wie einfach sich Jugendliche vor ungewollten Partydesastern in Facebook schützen lassen können.</p>
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		<title>I-KIZ: Nummer gegen Kummer im Netz</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Sep 2012 10:53:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Kinder und Jugendliche müssen mit dem Internet sicher aufwachsen und die Vorteile und Chancen der digitalen Welt nutzen können&#8221;, sagte Bundesfamilienministerin Schröder bei der Auftaktveranstaltung zur Gründung des I-KiZ. &#8220;Eine 100-Prozent-Garantie für sichere Surfräume gibt es leider nicht, deshalb wollen wir mit dem I-KiZ erreichen, Risiken im Internet so gut es geht zu minimieren und Melde- und Hilfsmöglichkeiten leicht erreichbar zu machen. Das I-KiZ soll mit seinen Partnern als zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Hilfe und Beratung bei Problemen bieten.&#8221; So vollmundig die Ankündigung der Bundesfamilienministerin zum &#8220;neuen&#8221; Kinderschutzzentrum I-KIZ (www.i-kiz.de), so vergleichsweise schlicht die Umsetzung. Im Jahre 2010 startete das Bundesfamilienministerium den &#8220;Dialog Internet&#8221; mit der Zielsetzung eine geeignete Netzpolitik für Kinder und Jugendliche zu entwerfen. Eingeladen waren zum Dialog im Netz Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe, des Jugendschutzes, Medienpädagogen, die Internetwirtschaft oder ganz allgemein die Internetgemeinde. Laut Pressemitteilung des Ministerium war eine wesentliche Handlungsempfehlung des Dialogs Internet, &#8220;dass wirksamer Jugendschutz im Internet ein intelligentes Risikomanagement und vorausschauende Gesamtstrategien erfordert, die Vorsorge von Anbietern, technischen Schutz und Kompetenzvermittlung sinnvoll verbinden&#8221;. Wenn man eine Weile darüber nachdenkt, was der Satz bedeuten könnte, drängt sich Bewährtes auf: Einsatz von Jugendschutzfiltern, Forderungen nach Medienbildung und Medienprävention und eine Meldestelle für [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1478" title="Nummer gegen Kummer..." src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/09/ngkummerikiz-300x207.png" alt="" width="300" height="207" />&#8220;Kinder und Jugendliche müssen mit dem Internet sicher aufwachsen und die Vorteile und Chancen der digitalen Welt nutzen können&#8221;, sagte Bundesfamilienministerin Schröder bei der Auftaktveranstaltung zur Gründung des I-KiZ. &#8220;Eine 100-Prozent-Garantie für sichere Surfräume gibt es leider nicht, deshalb wollen wir mit dem I-KiZ erreichen, Risiken im Internet so gut es geht zu minimieren und Melde- und Hilfsmöglichkeiten leicht erreichbar zu machen. Das I-KiZ soll mit seinen Partnern als zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Hilfe und Beratung bei Problemen bieten.&#8221;</p>
<p>So vollmundig die Ankündigung der Bundesfamilienministerin zum &#8220;neuen&#8221; Kinderschutzzentrum I-KIZ (<a href="http://www.i-kiz.de/" target="_blank">www.i-kiz.de</a>), so vergleichsweise schlicht die Umsetzung. Im Jahre 2010 startete das Bundesfamilienministerium den &#8220;Dialog Internet&#8221; mit der Zielsetzung eine geeignete Netzpolitik für Kinder und Jugendliche zu entwerfen. Eingeladen waren zum Dialog im Netz Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe, des Jugendschutzes, Medienpädagogen, die Internetwirtschaft oder ganz allgemein die Internetgemeinde. Laut Pressemitteilung des Ministerium war eine wesentliche Handlungsempfehlung des Dialogs Internet, &#8220;dass wirksamer Jugendschutz im Internet ein intelligentes Risikomanagement und vorausschauende Gesamtstrategien erfordert, die Vorsorge von Anbietern, technischen Schutz und Kompetenzvermittlung sinnvoll verbinden&#8221;. Wenn man eine Weile darüber nachdenkt, was der Satz bedeuten könnte, drängt sich Bewährtes auf: Einsatz von Jugendschutzfiltern, Forderungen nach Medienbildung und Medienprävention und eine Meldestelle für problematische Inhalte im Netz.</p>
<p>Für problematische Inhalte existieren bereits seit langem drei Angebote, nämlich <a href="http://www.jugendschutz.net" target="_blank">jugendschutz.net</a>, <a href="http://www.inhope.org/" target="_blank">INHOPE</a> und die <a href="http://www.internet-beschwerdestelle.de/" target="_blank">Internet-Beschwerdestelle</a> von eco und fsm. In Sachen Medienbildung und Medienprävention ist <a href="http://www.klicksafe.de/" target="_blank">klicksafe.de</a> erste Anlaufstelle und Filtersysteme für verschiedene Betriebssysteme gibt es in einem fragmentierten Markt wie Sand am Meer. Deshalb muss man sich fragen, was I-KIZ eigentlich soll und was dies mit der vermeintlichen Handlungsempfehlung des Dialogs Internet zu tun hat. Denn wer I-KIZ aufruft, wird immer wieder auf die Seite der &#8220;Nummer gegen Kummer&#8221; umgeleitet, was persé nicht negativ ist, aber der Sinn darin erschließt sich nicht wirklich, einen weiteren Akteur ins Spiel zu bringen. Warum denn auch diverse Fachportale aus Jugendhilfe und Jugendschutz die <a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=188368.html" target="_blank">Pressemitteilung des Bundesfamlienministeriums</a> zum Start von I-KIZ eins zu eins kommentar- und kritiklos übernommen haben, ist wohl auch ein Geheimnis, dessen Sinn sich nicht gerade aufdrängt. Als knappe Zusammenfassung lässt sich jedenfalls feststellen, dass das Neue an I-KIZ die Domain i-kiz.de ist, die technisch absolut einwandfrei auf <a href="http://www.nummergegenkummer.de" target="_blank">www.nummergegenkummer.de</a> umleitet.</p>
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		<title>Unser neuer Azubi&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Aug 2012 11:48:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Dieser Tage fangen viele Jugendliche und junge Erwachsene ihre berufliche Ausbildung an. Kleine und große Unternehmen sind mit Webseiten im Netz vertreten und Profilen in den sozialen Netzwerken. Schnell wird ein Foto gemacht und als dankbares Thema auf den Unternehmenspräsenzen hinterlegt. Viel gefragt wird dabei üblicherweise nicht. Sein Gesicht zu zeigen, gehört für gewöhnlich zum Business. Aber Achtung, Chefs sollten bei diesem Thema umlernen. Das Arbeitsgericht Frankfurt veröffentlichte am Montag ein aktuelles Urteil. Fotos von Arbeitnehmern dürfen nicht ohne ihre vorherige Zustimmung auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht am eigenen Bild. Die Richter gaben der Klage einer Bankkauffrau statt, die von ihrem Arbeitgeber zunächst mit ihrem Ausbildungsjahrgang und später als Teilnehmerin einer Tagung auf der Webseite abgebildet war. Die mittlerweile aus dem Unternehmen ausgeschiedene und zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselte Mitarbeiterin forderte zurecht die Löschung der Bilder. Bildquelle:  Benjamin Thorn  / pixelio.de]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1467" title="Unser neuer Azubi..." src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/08/561560_web_R_K_by_Benjamin-Thorn_pixelio.de_-200x300.jpg" alt="" width="200" height="300" />Dieser Tage fangen viele Jugendliche und junge Erwachsene ihre berufliche Ausbildung an. Kleine und große Unternehmen sind mit Webseiten im Netz vertreten und Profilen in den sozialen Netzwerken. Schnell wird ein Foto gemacht und als dankbares Thema auf den Unternehmenspräsenzen hinterlegt. Viel gefragt wird dabei üblicherweise nicht. Sein Gesicht zu zeigen, gehört für gewöhnlich zum Business.</p>
<p>Aber Achtung, Chefs sollten bei diesem Thema umlernen. Das Arbeitsgericht Frankfurt veröffentlichte am Montag ein aktuelles Urteil. Fotos von Arbeitnehmern dürfen nicht ohne ihre vorherige Zustimmung auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten sowie dem Recht am eigenen Bild. Die Richter gaben der Klage einer Bankkauffrau statt, die von ihrem Arbeitgeber zunächst mit ihrem Ausbildungsjahrgang und später als Teilnehmerin einer Tagung auf der Webseite abgebildet war. Die mittlerweile aus dem Unternehmen ausgeschiedene und zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselte Mitarbeiterin forderte zurecht die Löschung der Bilder.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Bildquelle: </span><br />
Benjamin Thorn  / pixelio.de</p>
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		<title>Freizügiger Umgang mit Standort-Daten</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Aug 2012 09:26:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[(pte) Sogenannte &#8220;Location-based Apps&#8221; gelten als das nächste große Ding unter den Smartphone-Software-Herstellern, wie Forbes berichtet. Einige der Anwendungen erlauben es unter dem Überbegriff &#8220;People Discovery&#8221;, den aktuellen Standort anderer User dieser Programme zu ermitteln. Dadurch soll es Nutzern ermöglicht werden, unkompliziert Kontakt zu fremden Personen aufzunehmen. Die Dienste laufen im Hintergrund auf Smartphones und schicken das Profil von Usern an die Handys anderer Nutzer, sobald sich diese in der Nähe aufhalten. Kürzlich hat Facebook den einschlägigen Anbieter Glancee erworben. Datenschützer warnen Was den Datenschutz angeht, sind solche Apps bedenklich. &#8220;Diese Dienste sind primär dazu da, Daten zu sammeln und an Werbepartner zu verkaufen. Der Standort ist diesbezüglich eine wertvolle Information&#8221;, sagt Christian Jeitler von Quintessenz. Dass nur User betroffen sind, die sich selbst dazu entscheiden, solche Apps zu installieren, macht die Sache nicht besser. &#8220;Man kann Usern nicht zumuten, zu wissen, was da im Hintergrund passiert. Die User denken, sie sitzen mit ihrem Telefon in einer stillen Ecke, in Wahrheit stehen sie aber auf dem Hauptplatz. Bei vielgenutzten Anwendungen ist der soziale Druck, ebenfalls teilzunehmen, groß. Das nutzen Firmen wie Facebook aus, um die Anwender noch stärker zu binden&#8221;, sagt Jeitler. Derzeit sind People-Discovery-Apps noch ein Minderheitenprogramm. Sobald Facebook [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>(pte) Sogenannte &#8220;Location-based Apps&#8221; gelten als das nächste große Ding unter den Smartphone-Software-Herstellern, wie Forbes berichtet. Einige der Anwendungen erlauben es unter dem Überbegriff &#8220;People Discovery&#8221;, den aktuellen Standort anderer User dieser Programme zu ermitteln. Dadurch soll es Nutzern ermöglicht werden, unkompliziert Kontakt zu fremden Personen aufzunehmen. Die Dienste laufen im Hintergrund auf Smartphones und schicken das Profil von Usern an die Handys anderer Nutzer, sobald sich diese in der Nähe aufhalten. Kürzlich hat Facebook den einschlägigen Anbieter Glancee erworben.</p>
<p><strong>Datenschützer warnen</strong></p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1461" title="Stalking 3.0 leicht gemacht" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/08/499226_web_R_by_Thomas-Siepmann_pixelio.de_-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" />Was den Datenschutz angeht, sind solche Apps bedenklich. &#8220;Diese Dienste sind primär dazu da, Daten zu sammeln und an Werbepartner zu verkaufen. Der Standort ist diesbezüglich eine wertvolle Information&#8221;, sagt Christian Jeitler von <a href="http://www.quintessenz.at" target="_blank">Quintessenz</a>. Dass nur User betroffen sind, die sich selbst dazu entscheiden, solche Apps zu installieren, macht die Sache nicht besser.</p>
<p>&#8220;Man kann Usern nicht zumuten, zu wissen, was da im Hintergrund passiert. Die User denken, sie sitzen mit ihrem Telefon in einer stillen Ecke, in Wahrheit stehen sie aber auf dem Hauptplatz. Bei vielgenutzten Anwendungen ist der soziale Druck, ebenfalls teilzunehmen, groß. Das nutzen Firmen wie Facebook aus, um die Anwender noch stärker zu binden&#8221;, sagt Jeitler. Derzeit sind People-Discovery-Apps noch ein Minderheitenprogramm. Sobald Facebook sich entschließt, die Technologie, die es mit dem Kauf des mittlerweile abgedrehten Anbieters Glancee übernommen hat, in sein Netzwerk zu integrieren, kann sich das schnell ändern.</p>
<p>Die meisten derzeit verfügbaren Apps versuchen Menschen mit ähnlichen Interessen oder Überschneidungen bei den Kontakten zusammenzuführen. Dazu werden in Echtzeit Standortinformationen über GPS oder Funkzellen-Bestimmung analysiert und mit den Kontaktinformationen und Daten aus sozialen Netzwerken kombiniert. Derzeit wird der Akku von Smartphones durch diesen Vorgang noch stark belastet, was für einen Dauerbetrieb ein Manko darstellt.</p>
<p><strong>Effektive Kontrolle unmöglich</strong></p>
<p>Was mit den Daten, die solche Apps erheben, passiert, ist kaum zu kontrollieren. &#8220;Applikationen, die es Usern erlauben, die Bewegung anderer Nutzer zu verfolgen, können getrost unter dem Motto &#8216;Stalking 3.0&#8242; zusammengefasst werden. Das Potenzial für Missbrauch ist groß. Es reicht schon, dass Behörden in ihrem Sicherheitswahn in sämtliche Bereiche der Privatsphäre vordringen&#8221;, so Jeitler. Das Argument der Hersteller, dass solche Apps die Kontaktaufnahme zu Fremden erleichtern und somit eine soziale Funktion übernehmen, lässt der Experte nicht gelten.</p>
<p>&#8220;Das steht in keiner Relation zum möglichen Missbrauch. Ein schüchterner Mensch bleibt außerdem schüchtern, auch wenn es auf dem Telefon rot blinkt. Die Informationen werden aber auf jeden Fall gesammelt. Selbst wenn die &#8211; meist internationalen &#8211; Anbieter versuchen, den Datenschutz zu stärken, werden Behörden sich der Daten bedienen. US-amerikanische Gesetze etwa zwingen dortige Unternehmen zur Herausgabe der Daten, ohne dass die Betroffenen informiert werden dürfen. Technische Maßnahmen können Datenschutzprobleme nie lösen. Das Problem ist die große Zahl der Menschen, die Zugriff auf die Daten hat, inklusive deren Begehrlichkeiten&#8221;, erklärt Jeitler. Die Gesetzgeber zeigen laut dem Experten ebenfalls zu wenig Interesse daran, die Situation zu verbessern.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Bildquelle:</span><br />
Thomas Siepmann  / pixelio.de</p>
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		<title>Sexting ist Indiz für sexuelle Erfahrung</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jul 2012 13:39:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
		<category><![CDATA[Sexting]]></category>
		<category><![CDATA[Smartphone]]></category>

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		<description><![CDATA[(pte) Das Versenden von anzüglichen Fotos über Mobiltelefone wird unter Jugendlichen immer beliebter. Jeder Vierte gibt laut einer US-Studie zu, schon einmal ein Nacktbild von sich versendet zu haben. Teenager, die Sexting betreiben, hatten zu 82 Prozent eher bereits Sex als jene, die sich diesem Trend entziehen, so ein Ergebnis der Untersuchung. 77 Prozent hatten schon Sex Für die Studie wurden 948 Schüler zwischen 15 und 16 Jahren befragt. &#8220;Sexting könnte ein glaubwürdiger Indikator für tatsächliches sexuelles Verhalten sein&#8221;, sagt Jeff R. Temple, Assistenzprofessor an der University of Texas. Temple hat herausgefunden, dass 31 Prozent der Befragten schon jemanden um ein Nacktbild gebeten haben. 57 Prozent wurden zum Sexting aufgefordert und mehr als 77 Prozent von denen, die es aktiv betreiben, geben an, schon Sex gehabt zu haben. Besorgniserregend ist das Sexting-Verhalten von Mädchen, die im Gegensatz zu Jungen zu riskantem sexuellen Verhalten und Drogenmissbrauch neigen. Laut einer weiteren Studie, die kürzlich im Journal &#8220;Archive of Sexual Behaviour&#8221; veröffentlicht wurde, versendet jeder fünfte Jugendliche sexuelle Fotos von sich über sein Handy. Die meisten sind sich über die möglichen psychischen, sozialen und rechtlichen Folgen nicht bewusst. Psychologe: Nicht dramatisieren! &#8220;Für Jugendliche spielt der Körper eine wichtige Rolle. Sie orientieren sich sehr stark [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>(pte) Das Versenden von anzüglichen Fotos über Mobiltelefone wird unter Jugendlichen immer beliebter. Jeder Vierte gibt laut einer US-Studie zu, schon einmal ein Nacktbild von sich versendet zu haben. Teenager, die Sexting betreiben, hatten zu 82 Prozent eher bereits Sex als jene, die sich diesem Trend entziehen, so ein Ergebnis der Untersuchung.</p>
<p><strong>77 Prozent hatten schon Sex</strong></p>
<p>Für die <a href="http://bit.ly/LTr5B7" target="_blank">Studie</a> wurden 948 Schüler zwischen 15 und 16 Jahren befragt. &#8220;Sexting könnte ein glaubwürdiger Indikator für tatsächliches sexuelles Verhalten sein&#8221;, sagt Jeff R. Temple, Assistenzprofessor an der <a href="http://www.utexas.edu" target="_blank">University of Texas</a>.</p>
<p>Temple hat herausgefunden, dass 31 Prozent der Befragten schon jemanden um ein Nacktbild gebeten haben. 57 Prozent wurden zum Sexting aufgefordert und mehr als 77 Prozent von denen, die es aktiv betreiben, geben an, schon Sex gehabt zu haben. Besorgniserregend ist das Sexting-Verhalten von Mädchen, die im Gegensatz zu Jungen zu riskantem sexuellen Verhalten und Drogenmissbrauch neigen.</p>
<p>Laut einer weiteren Studie, die kürzlich im Journal &#8220;Archive of Sexual Behaviour&#8221; veröffentlicht wurde, versendet jeder fünfte Jugendliche sexuelle Fotos von sich über sein Handy. Die meisten sind sich über die möglichen psychischen, sozialen und rechtlichen Folgen nicht bewusst.</p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-1450" title="Sexting-Folgen werden unterschätzt" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/07/20120711026.jpg" alt="" width="225" height="300" /></p>
<p><strong>Psychologe: Nicht dramatisieren!</strong></p>
<p>&#8220;Für Jugendliche spielt der Körper eine wichtige Rolle. Sie orientieren sich sehr stark an visuellen Reizen und sind durch Castingshows einer ständigen Bewertung von Körpern ausgesetzt&#8221;, sagt der Psychologe und Therapeut <a href="http://bit.ly/MinBs0" target="_blank">Gerald Kral</a>.</p>
<p>Kral pocht auf die Verantwortung der Eltern: &#8220;Ich halte Sexting für ein Phänomen, das ähnlich wie Flashmobs schnell wieder verschwinden wird. Es ist ein Ausdruck von Exhibitionismus und Schaulust. Diese Neigungen sind aber nicht neu, es handelt sich nur um eine zeitgemäße Ausdrucksform. Ich rate den Erziehungsberechtigten, die Angelegenheit nicht zu dramatisieren und ihre Kinder über den richtigen Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln aufzuklären.&#8221;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Bildnachweis:</span><br />
pixelio.de/Birgit Winter</p>
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		<title>Video-Ratgeber für mehr Privatsphäre</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Jun 2012 13:52:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Privatsphäre und der Schutz derselben wird in dem sozialen Netzwerk Facebook eher klein geschrieben. So klein und versteckt, dass viele Nutzer mit den von Facebook selbst gegebenen Informationen oft gar nicht viel anfangen können. Eine Reihe von Erklärfilmen, die klicksafe.de und der Offene Kanal Mainz in Kooperation im Juni erstellt haben, sollen das künftig ändern.Schritt für Schritt sollen die Nutzer mit den wichtigsten Einstellungen im Nutzerprofil vertraut gemacht werden. Zum Auftakt der Reihe hat klicksafe.de einen Film zur Facebook-Chronik auf ihrem Youtube-Kanal veröffentlicht. Weitere Filme zu Einstellungen und Möglichkeiten auf Facebook sollen folgen. Unterhaltsam umgesetzt sprechen die Filmsequenzen unterschiedliche Zielgruppen an. So ist der Video-Ratgeber auch als Unterrichtsmaterial geeignet.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/06/youtube.png" rel="lightbox[1441]"><img class="alignleft size-medium wp-image-1442" title="Neue Video-Ratgeber zu Facebook" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/06/youtube-300x184.png" alt="" width="300" height="184" /></a>Privatsphäre und der Schutz derselben wird in dem sozialen Netzwerk Facebook eher klein geschrieben. So klein und versteckt, dass viele Nutzer mit den von Facebook selbst gegebenen Informationen oft gar nicht viel anfangen können. Eine Reihe von Erklärfilmen, die klicksafe.de und der Offene Kanal Mainz in Kooperation im Juni erstellt haben, sollen das künftig ändern.Schritt für Schritt sollen die Nutzer mit den wichtigsten Einstellungen im Nutzerprofil vertraut gemacht werden.</p>
<p>Zum Auftakt der Reihe hat klicksafe.de einen Film zur Facebook-Chronik auf ihrem <a href="http://youtu.be/0yEznBRsVI4" target="_blank">Youtube-Kanal</a> veröffentlicht. Weitere Filme zu Einstellungen und Möglichkeiten auf Facebook sollen folgen. Unterhaltsam umgesetzt sprechen die Filmsequenzen unterschiedliche Zielgruppen an. So ist der Video-Ratgeber auch als Unterrichtsmaterial geeignet.</p>
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		<title>Mein Freund der Lehrer</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jun 2012 13:50:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Fast täglich erreichen mich seit einiger Zeit Anfragen von Lehrern, Schulen, Schulsozialarbeitern, aber auch von Schülern und Eltern, wie es sich denn verhält, rechtlich mit der Institution Schule und ihren Aktivitäten in Facebook. Sollten Lehrer mit Schülern befreundet sein? Dürfen sie das überhaupt? Ist es nicht eine Form von Überwachung? Macht es andererseits nicht Sinn, dort zu sein als Schule, wo Schüler sich heutzutage aufhalten? Auf alle Fragen gibt es nur eine Antwort und die lautet: Nein. So sehr der Wunsch nachvollziehbar ist, Schülerinnen und Schüler auf einfache Weise in ihrem Medium zu erreichen, um mal schnell etwas abzusprechen, überhaupt ansprechbar zu sein, schneller und zuverlässiger erreichbar zu sein, als auf den Fluren der Schule, so sehr muss Schule und Schulleitung die Schutzrechte der Schülerinnen und Schüler gegen die Lehrerschaft verteidigen. Das Problem ist vielschichtig. Der wesentlichste Faktor sind unseres Erachtens allerdings die illegal in Facebook erhobenen Daten. Das Schulgesetz NRW (SchulG NRW) regelt in §§ 120, 121 und 122 in Verbindung mit der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten (VO-DV I NRW) unmissverständlich, welche personenbezogenen Daten seitens der Schule erhoben werden dürfen und in welcher Form sie auf Datenträgern abgelegt werden dürfen. Datenträger bezeichnen nicht nur CDs oder [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1431" title="Mein Freund der Lehrer?" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2012/06/584886_web_R_K_B_by_Gerd-Altmann_pixelio.de_.jpg" alt="" width="400" height="228" />Fast täglich erreichen mich seit einiger Zeit Anfragen von Lehrern, Schulen, Schulsozialarbeitern, aber auch von Schülern und Eltern, wie es sich denn verhält, rechtlich mit der Institution Schule und ihren Aktivitäten in Facebook. Sollten Lehrer mit Schülern befreundet sein? Dürfen sie das überhaupt? Ist es nicht eine Form von Überwachung? Macht es andererseits nicht Sinn, dort zu sein als Schule, wo Schüler sich heutzutage aufhalten?</p>
<p>Auf alle Fragen gibt es nur eine Antwort und die lautet: Nein. So sehr der Wunsch nachvollziehbar ist, Schülerinnen und Schüler auf einfache Weise in ihrem Medium zu erreichen, um mal schnell etwas abzusprechen, überhaupt ansprechbar zu sein, schneller und zuverlässiger erreichbar zu sein, als auf den Fluren der Schule, so sehr muss Schule und Schulleitung die Schutzrechte der Schülerinnen und Schüler gegen die Lehrerschaft verteidigen.</p>
<p>Das Problem ist vielschichtig. Der wesentlichste Faktor sind unseres Erachtens allerdings die illegal in Facebook erhobenen Daten. Das Schulgesetz NRW (SchulG NRW) regelt in §§ 120, 121 und 122 in Verbindung mit der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten (VO-DV I NRW) unmissverständlich, welche personenbezogenen Daten seitens der Schule erhoben werden dürfen und in welcher Form sie auf Datenträgern abgelegt werden dürfen. Datenträger bezeichnen nicht nur CDs oder Festplatten. Datenträger sind auch Akten. Schule darf folgende Daten erheben:</p>
<ul>
<li>Name und Anschrift des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten</li>
<li>Organisationsdaten, d.h. Daten über die Schullaufbahn (Einschulung, Klassenlehrer, schulbezogene Funktionen)</li>
<li>Leistungsdaten, das sind Zeugnisnoten, Angaben bei gefährdeter Versetzung</li>
</ul>
<p>Zu den Organisationsdaten zählen auch Daten über gesundheitliche Beeinträchtigungen und körperliche Behinderung, jedoch nur soweit sie für den Unterrichtszweck notwendig sind.</p>
<p>Die o.a. Daten müssen Eltern angeben. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Andere personenbezogene Daten, z.B. Daten, die via Facebook und anderen sozialen Netzwerken erhoben werden, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Betroffenen.</p>
<p>An dieser Stelle fängt es an, schwierig zu werden, denn befreunde ich mich als Lehrer mit einem Schüler, erfahre ich nicht nur Informationen des Schülers selbst, sondern auch von denen, mit denen der Schüler ebenso befreundet ist. Das Gesetz beim Wort genommen, bräuchte ich also nicht nur die Einwilligung des in erster Linie betroffenen Schülers, sondern auch seiner möglicherweise 500 Freunde. Natürlich könnten Sie jetzt argumentieren, dass Sie die Daten der Freunde des Schülers ja gar nicht sammeln. Jedenfalls nicht willentlich oder absichtlich. Dieses Argument zählt jedoch nicht, denn Facebook sammelt selbsttätig und die Daten sind, wenn auch nicht direkt in Ihrem Account gespeichert, doch Ihnen zugänglich. Personenbezogene Daten über Schüler dürfen überhaupt nur erhoben werden, wo sie zum Unterrichtszweck erforderlich sind. Auch müssen alle personenbezogenen Daten spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Schule gelöscht werden. Menschen, die also mit unserem Schüler per Freundschaft verknüpft sind, nicht Schüler sind, möglicherweise nie Schüler waren oder länger als zwei Jahre nicht mehr Schüler unserer Schule sind, werden also mit einer absolut verbotenen Datensammlung überzogen.</p>
<p>Die verbotene Datensammlung für sich genommen, sollte hinreichend Grund genug sein, mich als Lehrer nicht mit Schülern zu befreunden. Setzen Sie sich als Lehrer darüber hinweg und sammeln dennoch eifrig Daten, stellt sich das nächste Problem, nämlich das Problem der Datenweitergabe an Dritte. Auch das ist erschöpfend im SchulG NRW und der VO-DV I NRW geregelt. Die Datenweitergabe an andere als öffentliche Stellen ist absolut untersagt. Die Weitergabe personenbezogener Daten und intimer Kenntnisse der sozialen Situation von Schülern ist nie, nicht einmal an öffentliche Stellen erlaubt. Wenn Sie jedoch Facebooks Geschäftsmodell betrachten, dann zielt dies ausschließlich darauf ab, möglichst viele personenbezogene Daten seiner Nutzer zu erhalten, um möglichst zielgerichtete und passgenaue Werbefläche verkaufen zu können. Genau genommen müssten Sie also die per Facebook gewonnenen personenbezogenen Daten vor Facebook und vor allem vor den Freunden des Schülers verbergen. Sie sind als Lehrer, als Institution Schule zum Schweigen und zur Geheimhaltung verpflichtet. Datenschutz ist ein wichtiges Ziel, das Sie niemals aus den Augen verlieren dürfen.</p>
<p>Falls Sie nun ins Feld führen, dass Schüler aber doch in die Datenerhebung einwilligen dürfen und einwilligungsfähig sind, Sie also nicht jedes Mal die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen müssten, so kann ich Ihnen aus unzähligen Workshop mit Schülern zum Thema Facebook versichern, dass Schüler, unabhängig der Schulform oder des eigenen Alters in aller Regel nicht überblicken können, in was sie da einwilligen würden. Dies jedoch schreibt das SchulG NRW zur Einwilligungsfähigkeit von Schülern vor. Die Einwilligung des betroffenen Schülers ist nur dann wirksam, wenn dieser die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung und ihrer rechtlichen Folgen erfassen kann und seinen Willen hiernach zu bestimmen imstande ist. Ehrlich gesagt sind mir in den vergangenen Jahren vielleicht ein bis zwei Schüler begegnet, die eine wirksame Willenserklärung abgeben könnten zur erweiterten Datenerfassung per Facebook. Von Erwachsenen will ich in diesem Zusammenhang gar nicht erst anfangen.</p>
<p>Schule vergisst oft, dass sie sich nicht sonderlich von einer kommunalen Behörde unterscheidet. Würde der Beschäftigte in der Kfz-Zulassungsstelle eine derartige Datensammlung starten, nur weil ich mir meine Kennzeichen holen möchte, würde jeder sofort erkennen, dass das eine vollkommen absurde Idee ist und es schlicht nicht geht.</p>
<p>Wenn wir den Datenschutz einen Moment hinter uns lassen, gibt es weitere Aspekte, weshalb Lehrer und Schüler nicht befreundet sein sollten. Lehrer werden in aller Regel am Nachmittag ins Facebook sehen, also zu einem Zeitpunkt, wo Schüler außerhalb der Schule privat unterwegs sind. Schüler verhalten sich also auch so, wie sie sich außerhalb der Schule verhalten. Da sagen Schüler auch schon mal, dass sie ihren Mathelehrer diplomatisch formuliert doof finden. Und sie haben jedes Recht dazu, es zu sagen.</p>
<p>Wenn Sie wie ich ein Kind der Achtziger oder der Siebziger Jahre sind, dann stellen Sie sich doch sich selbst in der Runde Ihrer damaligen Peer-Group an dem Ort, an dem Sie sich für gewöhnlich getroffen haben, vor und überlegen doch noch mal in aller Ruhe, was sie in dieser trauten Runde alles über Schule und Ihre damaligen Lehrer gesagt haben. Ich erinnere mich an so einige von mir getätigten Aussagen, bei denen ich heute als Erwachsener auch schlucken würde, wenn ein Jugendlicher das in meinem Beisein über mich aussprechen würde. Das jedoch ist genau der Punkt. Stellen Sie sich vor, in Ihrer damaligen trauten Runde hätte immer und zu jeder Zeit ein Lehrer dabei gestanden? Können Sie sich das vorstellen? Spüren Sie den späten Schmerz?</p>
<p>Sehen Sie, und genauso ist das, wenn Sie sich heute mit Schülern auf Facebook befreunden. Sie haben da nichts zu suchen. Sie dürfen als Lehrer nicht in den privaten Raum der Schüler eindringen. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Zeiten, in denen Sie einfach unbeobachtet sind und sich selbst in ihrer Peer-Group erfahren. Sie sollten nicht ständig dabei sein. Wohin sollte diese Form der Überwachung auch führen? Haben Sie eine Antwort darauf? Na, sehen Sie mal&#8230;</p>
<p>Nun, da wir wissen, was alles nicht geht, will ich Sie nicht begossen hier stehen lassen. Denn andererseits geht viel anderes. Ich persönlich finde wichtig, dass die Institution Schule vorkommt in Facebook und in möglicherweise künftigen neuen und anderen sozialen Netzwerken. Vorkommen meint aber lediglich ansprechbar sein. Keine Freundschaften eingehen mit Schülern, aber mit einem offenen Profil von jedem, der es möchte angesprochen werden zu können, seien es Schüler oder Eltern. Vorzukommen kann auch heißen, allgemeine Informationen über die Schule zu veröffentlichen oder darüber, was Ihnen gerade gut gefallen hat, ohne jedoch den Rückschluss auf einzelne Schüler zu ermöglichen. Anbieten als Projekt Jugendmedienschutz können wir Ihnen in Düsseldorf auch Workshops für Schüler, individuelle Fortbildungsangebote für Lehrer sowie Informationsveranstaltungen für Eltern. Es geht also ganz viel in Facebook und es kann ein nützliches Werkzeug sein. Sich an die Regeln zu halten, ist dabei zwingendes Gebot. In Ihrer Funktion als Lehrer und Vorbild eröffnet die Haltung, sich an Regeln zu halten, neue Räume mit Schülern vertiefend über Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre zu sprechen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Bildquelle:</span><br />
Gerd Altmann  / pixelio.de</p>
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