<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>JuMSchBlog &#187; Recht</title>
	<atom:link href="http://www.jumsch.info/category/recht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jumsch.info</link>
	<description>AWO Projekt Jugendmedienschutz</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Jan 2012 14:05:29 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
<cloud domain='www.jumsch.info' port='80' path='/?rsscloud=notify' registerProcedure='' protocol='http-post' />
		<item>
		<title>Das unbekannte Wesen</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2011/11/14/das-unbekannte-wesen/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2011/11/14/das-unbekannte-wesen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 11:49:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Medienkompetenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht am eigenen Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veröffentlichung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=1183</guid>
		<description><![CDATA[Soziale Einrichtungen drängen zuhauf in die sozialen Netzwerke. Da sein, wo die Zielgruppe ist, ist die Devise. Und die tummelt sich auf Facebook. Smartphones machen &#8220;always on&#8221; möglich und Datenflatrates machen das Vergnügen erschwinglich. Facebook ist zum pädagogischen Handwerkszeug geworden, um den einfachen Kontakt mit der Zielgruppe aufrecht zu erhalten. Angebote werden beworben, drängende Fragen auf die Schnelle geklärt, Termine vereinbart. Und es wird gepostet, was die Kameras hergeben. Ob beim Streetdance-Workshop oder beim Abhängen. Bilder von Kindern und Jugendlichen kommen an die Wall. Jeder kann es sehen. Jeder kann es abrufen. Und keinen kümmert&#8217;s. Dabei ist die juristische Betrachtung gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das Urheberrecht, das hier tangiert wird, ist das unbekannte, komplizierte Wesen. Halbwissen paart sich auch gerade bei Erwachsenen mit Legenden. Wem gehört eigentlich das Bild, das gepostet werden soll und wer darf darüber bestimmen, wer im Falle der Veröffentlichung welche Rechte hat? Ist das Posten eines Fotos auf der Facebook-Seite der Einrichtung schon eine Veröffentlichung? Ja, das ist es. Und klar sollte sein, dass immer dort, wo Bilder mit abgebildeten Personen veröffentlicht werden sollen, diese Rechte an ihrem Bild haben. Alle abgebildeten Personen und (das wird gerne vergessen) der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1188" title="Das Urheberrecht im sozialen Netz" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2011/11/social.jpg" alt="" width="300" height="203" />Soziale Einrichtungen drängen zuhauf in die sozialen Netzwerke. Da sein, wo die Zielgruppe ist, ist die Devise. Und die tummelt sich auf Facebook. Smartphones machen &#8220;always on&#8221; möglich und Datenflatrates machen das Vergnügen erschwinglich. Facebook ist zum pädagogischen Handwerkszeug geworden, um den einfachen Kontakt mit der Zielgruppe aufrecht zu erhalten.</p>
<p>Angebote werden beworben, drängende Fragen auf die Schnelle geklärt, Termine vereinbart. Und es wird gepostet, was die Kameras hergeben. Ob beim Streetdance-Workshop oder beim Abhängen. Bilder von Kindern und Jugendlichen kommen an die Wall. Jeder kann es sehen. Jeder kann es abrufen. Und keinen kümmert&#8217;s. Dabei ist die juristische Betrachtung gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das Urheberrecht, das hier tangiert wird, ist das unbekannte, komplizierte Wesen. Halbwissen paart sich auch gerade bei Erwachsenen mit Legenden. Wem gehört eigentlich das Bild, das gepostet werden soll und wer darf darüber bestimmen, wer im Falle der Veröffentlichung welche Rechte hat? Ist das Posten eines Fotos auf der Facebook-Seite der Einrichtung schon eine Veröffentlichung?</p>
<p>Ja, das ist es. Und klar sollte sein, dass immer dort, wo Bilder mit abgebildeten Personen veröffentlicht werden sollen, diese Rechte an ihrem Bild haben. Alle abgebildeten Personen und (das wird gerne vergessen) der Fotograf müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Das allerdings ist bei Jugendlichen nicht so einfach.  Kinder können das für sich selbst gar nicht bestimmen. Die Eltern sind gefragt.</p>
<p>Manche Jugendeinrichtungen holen sich Generalvollmachten von den Eltern darüber ein, dass Bilder grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen. Sicher, so eine Vollmacht ist schon mehr als nichts. Dennoch gilt, der Zweck muss in der Vollmacht benannt sein. Generalvollmachten sind demnach passé. Wie also umgehen mit dem Recht am eigenen Bild?</p>
<p>Bei genauer Beachtung des Rechts dürften Fotos und Videos ohne die jeweils erneuerte Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht auf der Facebook-Seite der Einrichtung landen. Das ist zugegebenermaßen realitätsfremd. Kinder und Jugendliche posten Bilder von sich und anderen ohne einen Gedanken darauf zu verschwenden, was es juristisch bedeutet. Das müssen sie letztlich auch nicht. Mit der eigenen Coolness und Wirkung auf andere zu experimentieren, gehört zum Prozess des Erwachsenwerdens dazu.</p>
<p>Die beliebteste Karte, die an dieser Stelle üblicherweise ins Feld geführt wird, ist die viel gerühmte, hoch gelobte Medienkompetenz. Jedoch muss man sagen, wäre sie nach den Buchstaben des Gesetzes so realitätsfern, dass man sich mit dem Versuch sie zu vermitteln gezielt ins ahnungslose Abseits befördern würde. So ist denn unser Ansatz auch ein anderer. Dass Jugendliche sich in den Netzen bildlich zeigen wollen, ist akzeptiert. Also sprechen wir in unseren Workshops über Bildaussagen und die Wirkung von Bildern. Was sagt das Bild über dich aus? Sollten deine privaten Bilder wirklich alle sehen oder ließe sich über die Privatsphäreneinstellung etwas daran ändern? Jugendliche lassen sich damit für gewöhnlich gut erreichen. Dafür muss ich als Erwachsener allerdings wissen, wo sich die Privatsphäreneinstellungen eigentlich befinden.</p>
<p>Fast noch wichtiger ist dabei allerdings die eigene Haltung zu sozialen Netzwerken generell und den verschiedenen juristischen Problemen, die davon berührt sind. Das Urheberrecht / Recht am eigenen Bild ist dabei nur eine von verschiedenen Komponenten. Die private Haltung pädagogischer Fachkräfte ist oft nicht gerade netzaffin. Dass private Haltungen nicht mit beruflichen zu mischen sind, muss man klar bekommen. Auf der anderen Seite ist die Mischung von Privatem und Beruflichem auch eine generelle Gefahr sozialer Netzwerke. Der Status &#8220;always on&#8221; der Zielgruppe verleitet dazu selbst &#8220;on&#8221; zu sein, wenn man es nicht sein sollte und sich ansprechbar zu machen, wenn man es nicht ist.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Lesenswert zum Thema Soziale Netzwerk und Jugendarbeit:</span><br />
<a href="http://www.merz-zeitschrift.de/?NAV_ID=11&amp;HEFT_ID=112" target="_blank">merz &#8211; medien + erziehung 2011/03, Jugendarbeit und social networks</a></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Bildquelle:</span><br />
Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2011/11/14/das-unbekannte-wesen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Content-Industrie schlägt um sich</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2011/08/11/content-industrie-schlagt-um-sich/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2011/08/11/content-industrie-schlagt-um-sich/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 10:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=1134</guid>
		<description><![CDATA[(pte) Erbittert wehrt sich die Medienindustrie gegen den wirtschaftlichen Schaden durch Piraterie. Mit entsprechend harten Bandagen geht sie immer häufiger gegen individuelle User vor, die Inhalte unerlaubt im Internet teilen. Massenklagen stehen insbesondere in den USA bereits an der Tagesordnung. Hierzulande machen Anwaltskanzleien primär mit Abmahnungen erfolgreich Jagd auf Filesharer. Die eröffneten Fälle haben dabei zuletzt neue Rekordwerte erreicht. MP3s, Spielfilme und Pornos Während in Deutschland 2010 nach einem Plus von rund 28 Prozent fast 576.000 Abmahnschreiben verschickt wurden, hagelt es in den Staaten massenhaft Klagen. Mehr als 200.000 User hat die Medienbranche allein seit dem letzten Jahr angezeigt, wie aus einem Google-Doc-Spreadsheet über die noch rund 145.000 offenen Fälle hervorgeht. Die Beschuldigten haben angeblich urheberrechtlich geschütztes Material im Web verteilt &#8211; vorwiegend über BitTorrent und eDonkey. Insgesamt liegen die Forderungen laut TorrentFreak im Bereich mehrerer Hundert Mio. Dollar. Der jüngsten Abmahnstatistik der Initiative Abmahnwahn-Dreipage zufolge könnten die Geschäfte deutscher Kanzleien mit Abmahnungen in diesem Jahr erstmals seit 2005 zurückgehen. Am häufigsten treiben sie bei Filesharern aber weiterhin Gebühren wegen der Verteilung von MP3s, Spielfilmen und Pornos ein. Gleichermaßen dienen die Massenklagen in den USA der Industrie primär, um per Gerichtsbeschluss an die Daten der User zu gelangen. In den meisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-1137" title="Content-Industrie schlägt um sich" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2011/08/recht.jpg" alt="" width="300" height="226" />(pte) Erbittert wehrt sich die Medienindustrie gegen den wirtschaftlichen Schaden durch Piraterie. Mit entsprechend harten Bandagen geht sie immer häufiger gegen individuelle User vor, die Inhalte unerlaubt im Internet teilen. Massenklagen stehen insbesondere in den USA bereits an der Tagesordnung. Hierzulande machen Anwaltskanzleien primär mit Abmahnungen erfolgreich Jagd auf Filesharer.</p>
<p>Die eröffneten Fälle haben dabei zuletzt neue Rekordwerte erreicht.</p>
<p><strong>MP3s, Spielfilme und Pornos</strong></p>
<p>Während in Deutschland 2010 nach einem Plus von rund 28 Prozent fast 576.000 Abmahnschreiben verschickt wurden, hagelt es in den Staaten massenhaft Klagen. Mehr als 200.000 User hat die Medienbranche allein seit dem letzten Jahr angezeigt, wie aus einem Google-Doc-Spreadsheet über die noch rund 145.000 offenen Fälle hervorgeht. Die Beschuldigten haben angeblich urheberrechtlich geschütztes Material im Web verteilt &#8211; vorwiegend über BitTorrent und eDonkey. Insgesamt liegen die Forderungen laut TorrentFreak im Bereich mehrerer Hundert Mio. Dollar.</p>
<p>Der jüngsten Abmahnstatistik der Initiative <a href="http://abmahnwahn-dreipage.de" target="_blank">Abmahnwahn-Dreipage</a> zufolge könnten die Geschäfte deutscher Kanzleien mit Abmahnungen in diesem Jahr erstmals seit 2005 zurückgehen. Am häufigsten treiben sie bei Filesharern aber weiterhin Gebühren wegen der Verteilung von MP3s, Spielfilmen und Pornos ein. Gleichermaßen dienen die Massenklagen in den USA der Industrie primär, um per Gerichtsbeschluss an die Daten der User zu gelangen. In den meisten Fällen bieten die Rechteinhaber gegen eine Entschädigung eine außergerichtliche Einigung an.</p>
<p>Bildquelle: Thorben Wengert  / pixelio.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2011/08/11/content-industrie-schlagt-um-sich/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Freie Musik im Internet</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2010/09/29/freie-musik-im-internet/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2010/09/29/freie-musik-im-internet/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Sep 2010 14:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[CC]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[frei]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=792</guid>
		<description><![CDATA[Das Urheberrecht ist flapsig formuliert ein vermintes Gebiet. Es betrifft jeden, insbesondere jeden Jugendlichen, der mal eben den ganzen Schulhof oder alle 500 Freunde in schuelerVZ mit der aktuellen Mucke versorgt, mehr oder weniger jeden Tag. Dennoch ist der tatsächliche Inhalt des Gesetzes kaum bekannt. Wann ist Musik frei, darf heruntergeladen und verteilt werden? Wann macht man sich strafbar? Was ist eigentlich die GEMA und was für Alternativen gibt es im Netz? Gibt es überhaupt legale Alternativen, GEMA-freie Musik sozusagen? Fragen über Fragen&#8230; Das Standardwerk für freie Musik im Internet, herausgegeben von der LAG Lokale Medienarbeit NRW, erschienen in zweiter aktualisierter Auflage beantwortet alle diese Fragen und macht das Spezialwissen rund um&#8217;s Thema Urheberrecht und freie Musik all denen zugänglich, die nicht im Hauptfach Jura studiert haben. Das E-Book gibt es hier zum freien Download (rechte Maustaste, Ziel speichern unter).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-795 alignleft" title="Freie Musik und Urheberrecht verständlich erklärt" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/09/freiemusik.png" alt="" width="300" height="189" />Das Urheberrecht ist flapsig formuliert ein vermintes Gebiet. Es betrifft jeden, insbesondere jeden Jugendlichen, der mal eben den ganzen Schulhof oder alle 500 Freunde in schuelerVZ mit der aktuellen Mucke versorgt, mehr oder weniger jeden Tag. Dennoch ist der tatsächliche Inhalt des Gesetzes kaum bekannt. Wann ist Musik frei, darf heruntergeladen und verteilt werden? Wann macht man sich strafbar?</p>
<p>Was ist eigentlich die GEMA und was für Alternativen gibt es im Netz? Gibt es überhaupt legale Alternativen, GEMA-freie Musik sozusagen? Fragen über Fragen&#8230; Das Standardwerk für freie Musik im Internet, herausgegeben von der LAG Lokale Medienarbeit NRW, erschienen in zweiter aktualisierter Auflage beantwortet alle diese Fragen und macht das Spezialwissen rund um&#8217;s Thema Urheberrecht und freie Musik all denen zugänglich, die nicht im Hauptfach Jura studiert haben.</p>
<p><a href="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/09/Freie_Musik_im_Internet.pdf">Das E-Book gibt es hier zum freien Download (rechte Maustaste, Ziel speichern unter).</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2010/09/29/freie-musik-im-internet/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Sendezeitbegrenzung in der Altstadt</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2010/09/20/sendezeitbegrenzung-in-der-altstadt/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2010/09/20/sendezeitbegrenzung-in-der-altstadt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Sep 2010 07:25:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Altstadt]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorf]]></category>
		<category><![CDATA[JMStV]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendmedienschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Piraten]]></category>
		<category><![CDATA[Sendezeitbegrenzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=780</guid>
		<description><![CDATA[Das Düsseldorfer Stadterhebungsdenkmal in der Altstadt ist mit seiner Darstellung der blutigen Schlacht von Worringen ein jugendgefährdender Ort. Jedenfalls, wenn man den geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zugrunde legte. Die brutale Darstellung der historischen Schlacht ist dazu geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. Klingt absurd? Das ist es auch. So wie es in der Realität unmöglich erscheint, jeden möglicherweise jugendgefährdenden Ort, außer in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zu verhüllen, damit unerwünschte negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche nicht eintreten, so absurd ist die mit dem neuen JMStV einzuführende Sendezeitbegrenzung im Internet. Dass der sperrige Begriff &#8220;Sendezeitbegrenzung&#8221; bei Menschen mit gesundem Menschenverstand Kopfschütteln und Unverständnis auslöst, zeigten die Piraten NRW bei einer Aktion am Wochenende in der Düsseldorfer Altstadt. Die brutalen Darstellungsteile des Stadterhebungsdenkmals in der Altstadt wurden mit Spannbettlaken verhüllt, die &#8220;Gefahr&#8221; der Jugendgefährdung somit &#8220;gebannt&#8221;. &#8220;Solche Darstellungen wären mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglicherweise auf Uhrzeiten nach 22 Uhr verbannt oder mit einer Altersfreigabe versehen. Unabhängig davon, ob es um Geschichte oder Kultur geht. Der JMStV schiesst weit über sein eigentliches Ziel, den Jugendschutz, hinaus&#8221;, erklärte dazu der Organisator der Aktion, Sebastian Greiner, den Sinn der Verhüllung. Die von den Länderparlamenten noch zu verabschiedende Neufassung des JMStV [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-785" title="Stadterhebungsmonument" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/09/5005184004_070ef2c8d8_o.jpg" alt="" width="233" height="350" />Das Düsseldorfer Stadterhebungsdenkmal in der Altstadt ist mit seiner Darstellung der blutigen Schlacht von Worringen ein jugendgefährdender Ort. Jedenfalls, wenn man den geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zugrunde legte. Die brutale Darstellung der historischen Schlacht ist dazu geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden.</p>
<p>Klingt absurd? Das ist es auch. So wie es in der Realität unmöglich erscheint, jeden möglicherweise jugendgefährdenden Ort, außer in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zu verhüllen, damit unerwünschte negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche nicht eintreten, so absurd ist die mit dem neuen JMStV einzuführende Sendezeitbegrenzung im Internet.</p>
<p>Dass der sperrige Begriff &#8220;Sendezeitbegrenzung&#8221; bei Menschen mit gesundem Menschenverstand Kopfschütteln und Unverständnis auslöst, zeigten die <a href="http://wiki.piratenpartei.de/NRW" target="_blank">Piraten NRW</a> bei einer Aktion am Wochenende in der Düsseldorfer Altstadt. Die brutalen Darstellungsteile des Stadterhebungsdenkmals in der Altstadt wurden mit Spannbettlaken verhüllt, die &#8220;Gefahr&#8221; der Jugendgefährdung somit &#8220;gebannt&#8221;. &#8220;Solche   Darstellungen wären mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag   möglicherweise auf Uhrzeiten nach 22 Uhr verbannt oder mit einer   Altersfreigabe versehen. Unabhängig davon, ob es um Geschichte oder   Kultur geht. Der JMStV schiesst weit über sein eigentliches Ziel, den  Jugendschutz, hinaus&#8221;, erklärte dazu der Organisator der Aktion, Sebastian  Greiner, den Sinn der Verhüllung.</p>
<p><img class="alignright size-full wp-image-786" title="Das verhüllte Monument" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/09/5004624555_84942898e5_o.jpg" alt="" width="350" height="233" />Die  von den Länderparlamenten noch zu verabschiedende Neufassung des  JMStV  plant umfangreiche Regelungen im Bereich Jugendschutz für das  Medium  Internet. Anbieter von Inhalten sollen diese entweder mit einer   Altersfreigabe versehen oder erst ab bestimmten Uhrzeiten im Netz zur   Verfügung stellen. Eine noch zu entwickelnde Jugendschutzsoftware kann   dann von den Eltern auf den PCs ihrer Kinder installiert werden. Diese   Software soll jugendgefährdenden Inhalt gemäß der Altersfreigaben   herausfiltern. Bei Verstößen gegen den Vertrag drohen Anbietern   empfindliche Geldstrafen.</p>
<p>Das nordrhein-westfälische Parlament beriet am vergangenen Freitag über den JMStV. In einer anschließenden Abstimmung wurde das Thema an den Haupt- und Medienausschuss des Landtags übergeben. Nach Meinung vieler Experten, auch unserer, ist die Neufassung nicht ausgereift, technisch nicht umsetzbar und aus medienpädagogischer Sicht falsch.</p>
<p>Bildquelle: Piraten NRW</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2010/09/20/sendezeitbegrenzung-in-der-altstadt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bei Abmahnung: Ruhe bewahren</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2010/02/22/bei-abmahnung-ruhe-bewahren/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2010/02/22/bei-abmahnung-ruhe-bewahren/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 12:02:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Handbuch]]></category>
		<category><![CDATA[illegal]]></category>
		<category><![CDATA[Musiktausch]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopien]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=519</guid>
		<description><![CDATA[Kinder und Jugendliche tauschen Musik, Videos, Spiele was die Bandbreite hergibt. Heruntergeladen und konsumiert wird alles was verfügbar ist. Dass es sich bei Tauschbörsen in aller Regel um illegale Angebote handelt, ist den Kids dabei durchaus bewusst. Allerdings wird die Gefahr, bei seinem Tun erwischt zu werden als nicht existent eingestuft. Eltern wissen oft nichts von dem  Treiben ihrer Kinder und sind oft genug schlicht überfordert. Fällt die Sammelwut der jugendlichen Brut dann doch irgendwann auf,  kommt es zu Hausdurchsuchung oder Abmahnung ist guter juristischer Rat üblicherweise teuer. In dem 74-seitigen PDF-Handbuch &#8220;Filesharing &#8211; ein Handbuch für Eltern&#8221; klärt eine Medienrechts-Kanzlei über Irrtümer, Gefahren und Fallen solcher Abmahnungen auf. Die oftmals komplexen juristischen Sachverhalte werden dabei mit vielen Beispielen erläutert und verdeutlicht. Das Filesharing-Handbuch ist ein  Muss für Eltern tauschwilliger Kinder und Jugendlicher und uneingeschränkt zu empfehlen. Download]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-520" title="Handbuch Filesharing" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/02/handbuch.png" alt="" width="300" height="232" />Kinder und Jugendliche tauschen Musik, Videos, Spiele was die Bandbreite hergibt. Heruntergeladen und konsumiert wird alles was verfügbar ist. Dass es sich bei Tauschbörsen in aller Regel um illegale Angebote handelt, ist den Kids dabei durchaus bewusst. Allerdings wird die Gefahr, bei seinem Tun erwischt zu werden als nicht existent eingestuft. Eltern wissen oft nichts von dem  Treiben ihrer Kinder und sind oft genug schlicht überfordert.</p>
<p>Fällt die Sammelwut der jugendlichen Brut dann doch irgendwann auf,  kommt es zu Hausdurchsuchung oder Abmahnung ist guter juristischer Rat üblicherweise teuer. In dem 74-seitigen PDF-Handbuch &#8220;Filesharing &#8211; ein Handbuch für Eltern&#8221; klärt eine Medienrechts-Kanzlei über Irrtümer, Gefahren und Fallen solcher Abmahnungen auf. Die oftmals komplexen juristischen Sachverhalte werden dabei mit vielen Beispielen erläutert und verdeutlicht. Das Filesharing-Handbuch ist ein  Muss für Eltern tauschwilliger Kinder und Jugendlicher und uneingeschränkt zu empfehlen.</p>
<p><a href="http://www.jumsch.info/ftp/handbuch_filesharing.zip" target="_blank">Download</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2010/02/22/bei-abmahnung-ruhe-bewahren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wird das Netz zum Erwachsenen-Web?</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2010/01/18/wird-das-netz-zum-erwachsenen-web/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2010/01/18/wird-das-netz-zum-erwachsenen-web/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2010 10:39:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Alterseinstufung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Erwachsenen-Web]]></category>
		<category><![CDATA[JMStV]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendmedienschutz]]></category>
		<category><![CDATA[KJM]]></category>
		<category><![CDATA[Neufassung]]></category>
		<category><![CDATA[Sendezeitbegrenzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=466</guid>
		<description><![CDATA[Ist das Internet auf dem Weg ein Medium für Erwachsene zu werden? Die Antwort auf diese Frage könnte der naheliegende Schluss sein, wenn man einen Blick in einen momentan im Internet kursierenden Entwurf des kommenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wirft. Der gänzlich neu geregelte Paragraph 5 schreibt für das globalisiert ausgerichtete Netz vor, dass sämtliche inländischen Seiten im Geltungsbereich des möglicherweise kommenden JMStV eine Alterskennzeichnung vornehmen sollen. Alternativ können die Seitenbetreiber ihre Seiten auch der KJM zur Überprüfung und Klassifizierung vorlegen. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote sollen demnach kategorisiert werden in die Altersstufen: ab 0 Jahren ab 6 Jahren ab 12 Jahren ab 16 Jahren ab 18 Jahren Kategorisieren die Inhalteanbieter ihre Webseiten nicht selbst, könnten nach dem neuen Entwurf auch die Internet Service Provider in die Pflicht genommen werden, alle Seiten, insbesondere die außerhalb des Geltungsbereichs unseres Rechts zu kategorisieren. Paragraph 5 Absatz 4 Nr. 2 enthält in dem Entwurf außerdem eine Formulierung, die im Internet schwerlich umzusetzen ist, nämlich die zeitliche Eingrenzung von Angeboten. Beeinträchtigende Angebote sollen zeitlich demnach so zugänglich gemacht werden, dass sie von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen würden. Sendezeitbegrenzung fürs Web? Für Rundfunk und Fernsehen ist eine solche Regelung nachvollziehbar. Bestimmte Sendungen dürfen vor 23 Uhr nicht gezeigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-471" title="Auf dem Weg ins Erwachsenenweb?" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/01/jmstv.png" alt="" width="300" height="307" />Ist das Internet auf dem Weg ein Medium für Erwachsene zu werden? Die Antwort auf diese Frage könnte der naheliegende Schluss sein, wenn man einen Blick in einen momentan im Internet kursierenden Entwurf des kommenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wirft. Der gänzlich neu geregelte Paragraph 5 schreibt für das globalisiert ausgerichtete Netz vor, dass sämtliche inländischen Seiten im Geltungsbereich des möglicherweise kommenden JMStV eine Alterskennzeichnung vornehmen sollen.</p>
<p>Alternativ können die Seitenbetreiber ihre Seiten auch der KJM zur Überprüfung und Klassifizierung vorlegen.</p>
<p>Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote sollen demnach kategorisiert werden in die Altersstufen:</p>
<ul>
<li>ab 0 Jahren</li>
<li>ab 6 Jahren</li>
<li>ab 12 Jahren</li>
<li>ab 16 Jahren</li>
<li>ab 18 Jahren</li>
</ul>
<p>Kategorisieren die Inhalteanbieter ihre Webseiten nicht selbst, könnten nach dem neuen Entwurf auch die Internet Service Provider in die Pflicht genommen werden, alle Seiten, insbesondere die außerhalb des Geltungsbereichs unseres Rechts zu kategorisieren. Paragraph 5 Absatz 4 Nr. 2 enthält in dem Entwurf außerdem eine Formulierung, die im Internet schwerlich umzusetzen ist, nämlich die zeitliche Eingrenzung von Angeboten. Beeinträchtigende Angebote sollen zeitlich demnach so zugänglich gemacht werden, dass sie von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen würden.</p>
<p><strong>Sendezeitbegrenzung fürs Web?</strong></p>
<p>Für Rundfunk und Fernsehen ist eine solche Regelung nachvollziehbar. Bestimmte Sendungen dürfen vor 23 Uhr nicht gezeigt werden, andere nicht vor 22 Uhr. Die Umsetzung ist simpel, überall in  Deutschland herrscht die gleiche Zeit, das Medium ist nicht  dynamisch und wird auch besendet, wenn die jugendgefährdenden Inhalte nicht oder nicht gesendet werden.</p>
<p>Aber wie soll das aussehen bei einer Webseite? Wird da künftig vor 23 Uhr deutscher Zeit ein  Testbild gesendet oder die Inhalte für Kinder gezeigt, obschon die Zielgruppe der Seite insgesamt Erwachsene sind? Inhalte von Webseiten nehmen ununterbrochen zu und bleiben in aller Regel dauerhaft aufrufbar. Diese Form der Archivierung bildet einen der Grundpfeiler des Netzes. Müssen alle jemals erstellten Inhalte nochmals auf ihre Jugendgefährlichkeit betrachtet werden? Müssen diese alten Inhalte aus und an gestellt werden, je nach deutscher Uhrzeit?</p>
<p>Meine Prognose: Diesen Zirkus wird niemand mitmachen. Die letzten erfolgreichen Unternehmen der Internetwirtschaft werden ihren Firmensitz ins benachbarte Ausland verlegen. Wer unbedingt in Deutschland bleiben möchte oder muss, wird seine Seiten, schon um Rechtssicherheit zu erlangen, künftig nur noch geschlossenen erwachsenen Nutzergruppen zugänglich machen und das bequeme Aufrufen von Seiten und Suchmaschinen wird künftig nach Eingabe der anerkannten Altersverifikation erfolgen. Schöne neue Internetwelt. Genau genommen ist die Überschrift dieses Artikels falsch formuliert: Wird der neue Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Gesetz, sollte nach Willen des Gesetzgebers das Web ein bis in die Tiefen beschnittenes Kinderweb werden. Ob das sinnvoll ist, ob wir das wollen oder ob es gar technisch umsetzbar ist, bleibt in dem Entwurf unbeantwortet.</p>
<p><strong>Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Entwurf) zum Download:</strong></p>
<p><a href="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2010/01/Arbeitsentwurf-JMStV-Stand-2009-12-07.pdf">Arbeitsentwurf-JMStV&#8211;Stand-2009-12-07</a></p>
<p>Links zum Thema:</p>
<p><a href="http://blog.odem.org/2010/01/sendezeitbegrenzung.html" target="_blank">http://blog.odem.org/2010/01/sendezeitbegrenzung.html</a></p>
<p><a href="http://www.textberater.com/news/geplant-kunftig-alle-webseiten-inhalte-mit-alterseinstufung/#more-3857" target="_blank">http://www.textberater.com/news/geplant-kunftig-alle-webseiten-inhalte-mit-alterseinstufung/#more-3857</a></p>
<p><a href="http://commonnonsense.twoday.net/stories/neues-aus-dem-deutschen-intranet/" target="_blank">http://commonnonsense.twoday.net/stories/neues-aus-dem-deutschen-intranet/</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2010/01/18/wird-das-netz-zum-erwachsenen-web/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kriegsverbrechen in Shooter-Games</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/12/14/kriegsverbrechen-in-shooter-games/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2009/12/14/kriegsverbrechen-in-shooter-games/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 11:11:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Games]]></category>
		<category><![CDATA[Kriegsverbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Shooter]]></category>
		<category><![CDATA[Spiele]]></category>
		<category><![CDATA[Videospiele]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=430</guid>
		<description><![CDATA[Eine Schweizer Jugendorganisation sowie ein Juristenverband haben gemeinsam untersucht wieviele Kriegsverbrechen in Shooter-Games stecken. Obwohl zahlreiche in Kriegen verbotene Handlungen in vielen Spielen mit militärischer Handlung vorkommen, kommen Schweizer insgesamt doch eher zu einem positiven Fazit. Die am häufigsten festgestellten Verstöße gegen internationales Kriegsrecht betreffen die Prinzipien der Unterscheidung und der Verhältnismäßigkeit, beispielsweise Handlungen, die nicht zwischen Zivilpersonen und Soldaten unterscheidet oder die ziviles Eigentum nicht achtet. Wiederholt festgestellt wurde auch die grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung von Menschen, z.B. bei Verhören, die in standrechtlichen Erschießungen enden. Die Experten kommen letztlich zu dem Urteil, dass es problemlos  möglich gewesen wäre, auf kritisierten Szenen zu verzichten, da sie im wesentlichen in der Regel nicht handlungsrelevant seien. Die Ergebnisse der Studie untermauern, dass es tatsächlich möglich sein könnte, Shooter zu entwickeln, die mit dem Völker- und Menschenrecht vereinbar wären.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-432" title="Zahlreiche Verstöße in Shooter-Games" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/12/shooter_recht.jpg" alt="Zahlreiche Verstöße in Shooter-Games" width="300" height="225" />Eine Schweizer Jugendorganisation sowie ein Juristenverband haben gemeinsam untersucht wieviele Kriegsverbrechen in Shooter-Games stecken. Obwohl zahlreiche in Kriegen verbotene Handlungen in vielen Spielen mit militärischer Handlung vorkommen, kommen Schweizer insgesamt doch eher zu einem positiven Fazit.</p>
<p>Die am häufigsten festgestellten Verstöße gegen internationales Kriegsrecht betreffen die Prinzipien der Unterscheidung und der Verhältnismäßigkeit, beispielsweise Handlungen, die nicht zwischen Zivilpersonen und Soldaten unterscheidet oder die ziviles Eigentum nicht achtet. Wiederholt festgestellt wurde auch die grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung von Menschen, z.B. bei Verhören, die in standrechtlichen Erschießungen enden.</p>
<p>Die Experten kommen letztlich zu dem Urteil, dass es problemlos  möglich gewesen wäre, auf kritisierten Szenen zu verzichten, da sie im wesentlichen in der Regel nicht handlungsrelevant seien. Die Ergebnisse der Studie untermauern, dass es tatsächlich möglich sein könnte, Shooter zu entwickeln, die mit dem Völker- und Menschenrecht vereinbar wären.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2009/12/14/kriegsverbrechen-in-shooter-games/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechteinhaber fordern Netzsperren</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/09/09/rechteinhaber-fordern-netzsperren/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2009/09/09/rechteinhaber-fordern-netzsperren/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 10:01:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Erwiderung]]></category>
		<category><![CDATA[französisches Modell]]></category>
		<category><![CDATA[Hadopi]]></category>
		<category><![CDATA[ifa]]></category>
		<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Netzsperren]]></category>
		<category><![CDATA[Three-Strikes-Modell]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=363</guid>
		<description><![CDATA[In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren. Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können. Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie heise.de berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-364" title="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen? (Bildquelle: pixelio.de, Freelancer0111)" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/09/gesetze.png" alt="Kommen Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen?" width="350" height="350" />In Frankreich gilt seit 1. Januar das Modell der &#8220;abgestuften Erwiderung&#8221;, mit welcher der Staat gegen illegale Downloads vorgeht. Mit illegalen Downloads meint man den Tausch von Musik und Videos in Tauschbörsen und Netzwerken. Frankreich hoffte, mit dem so genannten &#8220;Three-Strikes-Modell&#8221; die illegalen Downloads um 70 bis 80 Prozent zu reduzieren.</p>
<p>Ein Internetnutzer, der von der eigens dafür eingerichteten Behörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l’internet) beim ersten illegalen Down- oder Upload erwischt wird, erhält per E-Mail sowie per Einschreiben eine schriftliche Verwarnung. Wird der Verwarnte innerhalb von sechs Monaten erneut erwischt, wird sein Internetzugang für einen Monat gesperrt. Bei mehrfachen Wiederholungen kann der Internetzugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, es sei denn der Ertappte erklärt, sein Verhalten künftig zu ändern und keine illegalen Downloads mehr vorzunehmen. Dann kann die Netzsperre auf drei Monate reduziert werden. Neben dem Gesetz zur abgestuften Erwiderung gilt in Frankreich ein drakonisches Copyright-Gesetz, nach dem unabhängig von dem Hadopi-Verfahren Ertappte mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 300.000 Euro belegt werden können.</p>
<p>Auch die deutschen Rechteinhaber haben das Three-Strikes-Modell bereits mehrfach ins Gespräch gebracht. Wie <a href="http://www.heise.de/newsticker/Medienwoche-Rechteinhaber-machen-sich-fuer-Netzsperren-stark--/meldung/145032" target="_blank">heise.de</a> berichtet, nunmehr erneut beim Kongress der Medienwoche der Internationalen Funkausstellung (ifa) in  Berlin. Die Rechteinhaber fordern darüber sehr weit reichende Rechte und einen Auskunftsanspruch an die Internet-Zugangs-Anbieter. Kern der Forderung ist eine für alle verpflichtende mindestens 14-tägige Speicherung der IP-Adressen aller Internetnutzer, um an die Nutzerdaten zu gelangen. Gegenwärtig ist bei Einwahlverbindungen eine 7-tägige Speicherung erlaubt, bei Flatratezugängen ist die Speicherung hingegen gerichtlich untersagt. Auch die Nutzung der Vorratsdaten wurde vom Bundesverfassungsgericht in einer einstweiligen  Entscheidung für Rechteinhaber untersagt.</p>
<p>Die von der Musik- und Filmindustrie geforderten Maßnahmen, um gegen illegale Downloader vorzugehen, müssen kritisch betrachtet werden. Das so genannte Three-Strikes-Modell, also ein automatisiertes Verfahren zur Bestrafung hebelt rechtsstaatliche Grundsätze aus. Strafen werden nach deutschem Rechtsmaßstab von Gerichten und ordentlichen Richtern verhängt. Dabei ist die Gesamtsituation zu würdigen. Auch ist es in der Beweisaufnahme erforderlich, als Rechteinhaber den Nachweis zu erbringen, dass die jeweilige IP tatsächlich zu dem beklagten Internetnutzer gehört. Dieser Nachweis ist gerichtsfest eigentlich nicht zu erbringen, wie verschiedene inländische und ausländische Gerichte befunden haben, denn eine IP-Adresse ist nicht fälschungssicher. Auch kann über die bloße Anwesenheit einer bestimmten IP-Adresse in einem Tauschnetzwerk nicht darauf geschlossen werden, dass tatsächlich illegal Dateien getauscht wurden. Immerhin existiert auch eine legale Verwendung der Tauschbörsen für Dateien, die aufgrund ihrer Lizenz getauscht werden dürfen.</p>
<p>Ein weiteres Problem von Netzsperren ist, dass eine Ungleichbehandlung kleiner Piraten mit großen Unternehmen in eine solche Regelung eingearbeitet wäre. Während man dem privaten Internetnutzer den Zugang sperren würde, dürfte es gerichtlich nicht durchsetzbar sein, einem Unternehmen den Zugang zum Netz zu sperren, in dem Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit illegale Downloads getätigt haben. Vollkommen realitätsfremd ist diese Forderung auch angesichts der Tatsache, dass viele illegale Downloader Kinder und Jugendliche sind, die im Haushalt mit Eltern und anderen Familienangehörigen leben. Diese würden in einem automatisierten Verfahren wie dem französischen Modell automatisiert mit bestraft. Eine absurde Vorstellung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2009/09/09/rechteinhaber-fordern-netzsperren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wegweiser durch den Jugendmedienschutz</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/08/18/wegweiser-durch-den-jugendmedienschutz/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2009/08/18/wegweiser-durch-den-jugendmedienschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 18 Aug 2009 11:05:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[ASK]]></category>
		<category><![CDATA[BPjM]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesprüfstelle]]></category>
		<category><![CDATA[FSK]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendmedienschutz]]></category>
		<category><![CDATA[KJM]]></category>
		<category><![CDATA[USK]]></category>
		<category><![CDATA[Zuständigkeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=328</guid>
		<description><![CDATA[USK, FSK, ASK, KJM, BPjM, ALM, Presserat&#8230; Bei der Vielzahl der im Jugendmedienschutz tätigen Organisationen verliert auch der interessierteste leicht den Überblick. Deshalb hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im August einen 27-seitigen Wegweiser durch den Jugendmedienschutz-Dschungel veröffentlicht. Der Wegweiser zeigt auf, wer für welches Medium zuständig ist, beschreibt den Beurteilungsrahmen, in dem die jeweiligen Institutionen sich bewegen und ganz wichtig: Umfassend werden die Kontaktmöglichkeiten genannt. Das BPjM-Themenheft wird als PDF-Download angeboten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-329" title="BPJM Thema: Wegweiser Jugendmedienschutz" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/08/bpjm.jpg" alt="BPJM Thema: Wegweiser Jugendmedienschutz" width="350" height="497" />USK, FSK, ASK, KJM, BPjM, ALM, Presserat&#8230; Bei der Vielzahl der im Jugendmedienschutz tätigen Organisationen verliert auch der interessierteste leicht den Überblick. Deshalb hat die <a href="http://www.bundespruefstelle.de/" target="_blank">Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien</a> im August einen 27-seitigen Wegweiser durch den Jugendmedienschutz-Dschungel veröffentlicht.</p>
<p>Der Wegweiser zeigt auf, wer für welches Medium zuständig ist, beschreibt den Beurteilungsrahmen, in dem die jeweiligen Institutionen sich bewegen und ganz wichtig: Umfassend werden die Kontaktmöglichkeiten genannt.</p>
<p>Das BPjM-Themenheft wird als <a href="http://www.jumsch.info/ftp/bpjm-thema-wegweiser-jugendmedienschutz.pdf" target="_blank">PDF-Download</a> angeboten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2009/08/18/wegweiser-durch-den-jugendmedienschutz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Jugendpornografie = Kinderpornografie?</title>
		<link>http://www.jumsch.info/2009/02/09/jugendpornografie-kinderpornografie/</link>
		<comments>http://www.jumsch.info/2009/02/09/jugendpornografie-kinderpornografie/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2009 13:02:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Michael Krause</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[erzieherischer Kinder- und Jugendschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendmedienschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornografie]]></category>
		<category><![CDATA[wirklichkeitsnahes Geschehen]]></category>
		<category><![CDATA[§ 184c StGB]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jumsch.info/?p=70</guid>
		<description><![CDATA[Die Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus, rechnet laut einer heise.de-Meldung mit einem Anstieg der Ermittlungsverfahren  zur Verbreitung von Kinderpornografie. Grund dafür ist die Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), das im November in Kraft getreten ist. Die wichtigste Neuerung dabei ist die Aufnahme der sogenannten jugendpornografischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben und eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert sind. Unter Jugendpornografie versteht man pornografische Darstellungen 14- bis 17-jähriger bzw.  &#8211; und das ist der entscheidende Punkt &#8211; die pornografische Darstellung Erwachsener, die den Anschein erwecken, nicht erwachsen zu sein. Dabei kommt es nunmehr also gar nicht mehr darauf an, dass die Dargestellten tatsächlich minderjährig waren. In der Praxis stellt sich der Begriff der Jugendpornografie auch deshalb als problematisch dar, weil ein (Nackt-)Bild, das beispielsweise eine 16-jährige mit dem Handy von sich aufgenommen hat und ihrem Freund per MMS schickt, auch unter den Jugendpornografie-Paragraphen fällt. Auch ein 20-jähriger, der aufgrund seiner eigenen Entwicklung noch als 16-jähriger durchgehen könnte und Aufnahmen von sich an seinen Freund oder seine Freundin schickt per MMS oder E-Mail könnte in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen verwickelt werden. Zwei Beispiele, die nach der Neuregelung der Kinderpornografie gleichgesetzt werden. Wer indes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-71" title="Jugendpornografie = Kinderpornografie?" src="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/02/recht.jpg" alt="Jugendpornografie = Kinderpornografie?" width="200" height="173" />Die Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus, rechnet laut einer <a title="heise.de" href="http://www.heise.de/newsticker/Staatsanwalt-rechnet-mit-mehr-Kinderpornografie-Faellen-im-Internet--/meldung/127118" target="_blank">heise.de</a>-Meldung mit einem Anstieg der Ermittlungsverfahren  zur Verbreitung von Kinderpornografie. Grund dafür ist die Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), das im November in Kraft getreten ist.</p>
<p>Die wichtigste Neuerung dabei ist die Aufnahme der sogenannten jugendpornografischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben und eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert sind. Unter Jugendpornografie versteht man pornografische Darstellungen 14- bis 17-jähriger bzw.  &#8211; und das ist der entscheidende Punkt &#8211; die pornografische Darstellung Erwachsener, die den Anschein erwecken, nicht erwachsen zu sein. Dabei kommt es nunmehr also gar nicht mehr darauf an, dass die Dargestellten tatsächlich minderjährig waren.</p>
<p>In der Praxis stellt sich der Begriff der Jugendpornografie auch deshalb als problematisch dar, weil ein (Nackt-)Bild, das beispielsweise eine 16-jährige mit dem Handy von sich aufgenommen hat und ihrem Freund per MMS schickt, auch unter den Jugendpornografie-Paragraphen fällt. Auch ein 20-jähriger, der aufgrund seiner eigenen Entwicklung noch als 16-jähriger durchgehen könnte und Aufnahmen von sich an seinen Freund oder seine Freundin schickt per MMS oder E-Mail könnte in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen verwickelt werden. Zwei Beispiele, die nach der Neuregelung der Kinderpornografie gleichgesetzt werden. Wer indes künftig nach welchen Kriterien entscheidet, was scheinbare Jugendpornografie sein könnte und was nicht, läßt das Gesetz unklar.</p>
<p><strong>Zum Download:</strong></p>
<p><a href="http://www.jumsch.info/wp-content/uploads/2009/02/bgbl108s2149.pdf">Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der EU zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jumsch.info/2009/02/09/jugendpornografie-kinderpornografie/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
	
	<div style="display: none;" id="wikipopFrame"><iframe id="theFrame" style="border: none;" name="theFrame" width="340" height="400" src=""></iframe></div>

</channel>
</rss>

