Werbung auf Kinderportalen | JuMSchBlog

Werbung auf Kinderportalen

16.03.2010
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Werbung auf Seiten für Kinder unter die Lupe genommen. Dabei heraus gekommen sind elf Abmahnung an Anbieter von Spieleseiten, von denen fünf Anbieter bereits Unterlassungserklärungen abgegeben haben und gegen zwei Anbieter Klage eingereicht wird.

Woran sich der vzbv zurecht stört, ist die oft fragwürdige Werbung, auf die Kinder und Jugendliche auf ihrer Suche nach den beliebten Online-Spielen stoßen. Werbeeinblendungen, die die ganze Seite und ihren eigentlichen Inhalt verdecken, Werbung, die als Spiel dargestellt wird oder Fenster, die sich nicht einfach schließen lassen, waren die Hauptkritikpunkte.

Gerade Kinder können Werbung und Content oft nicht unterscheiden. Das dem zugrunde liegende Trennungsgebot von Inhalt und Werbung wird von Seitenanbietern regelmäßig verletzt. Der vzbv hat unter anderem beanstandet, dass sich die Werbeanzeigen  inmitten des Spieleangebots befanden und selbst von Erwachsenen nicht immer als Werbung zu erkennen waren.

Die Verbraucherzentrale hat als Folge dieser Untersuchung einen Forderungskatalog für Spieleplattformen aufgestellt, nach der Angebote an Kinder beispielsweise grundsätzlich werbefrei sein  sollten. Darüber hinaus sollte es keine Popup-Werbung geben, keine als Spiele getarnte Werbung, sowie u.a. die Angabe einer Altersempfehlung als Zugangsvoraussetzung zu der Seite direkt auf der Startseite.

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