Wird das Netz zum Erwachsenen-Web?
Ist das Internet auf dem Weg ein Medium für Erwachsene zu werden? Die Antwort auf diese Frage könnte der naheliegende Schluss sein, wenn man einen Blick in einen momentan im Internet kursierenden Entwurf des kommenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wirft. Der gänzlich neu geregelte Paragraph 5 schreibt für das globalisiert ausgerichtete Netz vor, dass sämtliche inländischen Seiten im Geltungsbereich des möglicherweise kommenden JMStV eine Alterskennzeichnung vornehmen sollen.
Alternativ können die Seitenbetreiber ihre Seiten auch der KJM zur Überprüfung und Klassifizierung vorlegen.
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote sollen demnach kategorisiert werden in die Altersstufen:
- ab 0 Jahren
- ab 6 Jahren
- ab 12 Jahren
- ab 16 Jahren
- ab 18 Jahren
Kategorisieren die Inhalteanbieter ihre Webseiten nicht selbst, könnten nach dem neuen Entwurf auch die Internet Service Provider in die Pflicht genommen werden, alle Seiten, insbesondere die außerhalb des Geltungsbereichs unseres Rechts zu kategorisieren. Paragraph 5 Absatz 4 Nr. 2 enthält in dem Entwurf außerdem eine Formulierung, die im Internet schwerlich umzusetzen ist, nämlich die zeitliche Eingrenzung von Angeboten. Beeinträchtigende Angebote sollen zeitlich demnach so zugänglich gemacht werden, dass sie von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen würden.
Sendezeitbegrenzung fürs Web?
Für Rundfunk und Fernsehen ist eine solche Regelung nachvollziehbar. Bestimmte Sendungen dürfen vor 23 Uhr nicht gezeigt werden, andere nicht vor 22 Uhr. Die Umsetzung ist simpel, überall in Deutschland herrscht die gleiche Zeit, das Medium ist nicht dynamisch und wird auch besendet, wenn die jugendgefährdenden Inhalte nicht oder nicht gesendet werden.
Aber wie soll das aussehen bei einer Webseite? Wird da künftig vor 23 Uhr deutscher Zeit ein Testbild gesendet oder die Inhalte für Kinder gezeigt, obschon die Zielgruppe der Seite insgesamt Erwachsene sind? Inhalte von Webseiten nehmen ununterbrochen zu und bleiben in aller Regel dauerhaft aufrufbar. Diese Form der Archivierung bildet einen der Grundpfeiler des Netzes. Müssen alle jemals erstellten Inhalte nochmals auf ihre Jugendgefährlichkeit betrachtet werden? Müssen diese alten Inhalte aus und an gestellt werden, je nach deutscher Uhrzeit?
Meine Prognose: Diesen Zirkus wird niemand mitmachen. Die letzten erfolgreichen Unternehmen der Internetwirtschaft werden ihren Firmensitz ins benachbarte Ausland verlegen. Wer unbedingt in Deutschland bleiben möchte oder muss, wird seine Seiten, schon um Rechtssicherheit zu erlangen, künftig nur noch geschlossenen erwachsenen Nutzergruppen zugänglich machen und das bequeme Aufrufen von Seiten und Suchmaschinen wird künftig nach Eingabe der anerkannten Altersverifikation erfolgen. Schöne neue Internetwelt. Genau genommen ist die Überschrift dieses Artikels falsch formuliert: Wird der neue Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Gesetz, sollte nach Willen des Gesetzgebers das Web ein bis in die Tiefen beschnittenes Kinderweb werden. Ob das sinnvoll ist, ob wir das wollen oder ob es gar technisch umsetzbar ist, bleibt in dem Entwurf unbeantwortet.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Entwurf) zum Download:
Arbeitsentwurf-JMStV–Stand-2009-12-07
Links zum Thema:
http://blog.odem.org/2010/01/sendezeitbegrenzung.html
http://commonnonsense.twoday.net/stories/neues-aus-dem-deutschen-intranet/








