Expertenanhörung: Gesetz ist wegen gravierender Mängel nicht beschlussreif
Der Gegenwind zur Frage der Netzzensur gegen Kinderpornografie wird für Familienministerin Ursula von der Leyen schärfer. Nach Kritik aus Justiz- und Innenministerium, nach der erfolgreiche ePetition mit über 100.000 Mitzeichnern, ist das Ergebnis der öffentlichen Expertenanhörung beim Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Mai eindeutig.
“In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur Anhörung geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von der Koalitionsfraktion eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und so nicht beschlussreif ist. Die ausgemachten Schwachstellen sind zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln, ob der Entwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Von allen Experten werden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert, aber gerade das vorliegende Gesetz löst nach derzeitigem Stand diesen Anspruch nicht ein. Es ist dem gemeinsamen Anliegen nicht förderlich, wenn der Gesetzgeber überhastet ein fehlerhaftes Gesetz verabschiedet. Die netzseitige Zugangserschwerung wirf eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen.
Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form Abstand nehmen. Wenn überhaupt, kommt an Stelle der vorgesehenen Änderung des Telemediengesetzes nur die Schaffung eines Spezialgesetzes in Frage, weil nur dieses die komplexen Fragestellungen umfassend und klar genug regeln kann”, so der stellvertretende eco-Vorstandvorsitzende Oliver Süme.









