Kinderpornographie: Rechtliche Bedenken gegen Internetsperren
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) lehnte sich weit aus dem Fenster als sie Mitte Januar Netzsperren gegen Kinderpornographieanbieter im Internet ankündigte. Internetzugangsanbieter sollen künftig mit vom BKA erarbeiteten Sperr-Listen jede von Internetnutzern aufgerufene Seite durch den Netzfilter schicken und die vom BKA gesperrten Seiten blockieren, obwohl unsere Verfassung eine Vorzensur nicht vorsieht.
Erhebliche rechtliche Bedenken melden nun Gutachten an. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sieht beispielsweise die Kommunikationsfreit nach Artikel 5 GG gefährdet. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die “Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können”, auch “Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind”. Damit würden “private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit.”
Bürgerrechtler vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst sprechen sich für eine verstärkte direkte Verfolgung der Anbieter kinderpornographischer Inahlte auf Basis der bereits bestehenden Gesetze aus. Studien aus den USA zeigten, dass 96 Prozent der Opfer unter 12 Jahren die Täter kannten. Bei bis zu 90 Prozent der Fälle handelt es sich bei den Tätern um Bekannte, Verwandte oder Freunde. Nach deutschen Studien sei es seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr zu einer Steigerung des sexuellen Missbrauchs an Kindern gekommen.









