Jugendpornografie = Kinderpornografie?
Die Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus, rechnet laut einer heise.de-Meldung mit einem Anstieg der Ermittlungsverfahren zur Verbreitung von Kinderpornografie. Grund dafür ist die Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), das im November in Kraft getreten ist.
Die wichtigste Neuerung dabei ist die Aufnahme der sogenannten jugendpornografischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben und eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert sind. Unter Jugendpornografie versteht man pornografische Darstellungen 14- bis 17-jähriger bzw. – und das ist der entscheidende Punkt – die pornografische Darstellung Erwachsener, die den Anschein erwecken, nicht erwachsen zu sein. Dabei kommt es nunmehr also gar nicht mehr darauf an, dass die Dargestellten tatsächlich minderjährig waren.
In der Praxis stellt sich der Begriff der Jugendpornografie auch deshalb als problematisch dar, weil ein (Nackt-)Bild, das beispielsweise eine 16-jährige mit dem Handy von sich aufgenommen hat und ihrem Freund per MMS schickt, auch unter den Jugendpornografie-Paragraphen fällt. Auch ein 20-jähriger, der aufgrund seiner eigenen Entwicklung noch als 16-jähriger durchgehen könnte und Aufnahmen von sich an seinen Freund oder seine Freundin schickt per MMS oder E-Mail könnte in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen verwickelt werden. Zwei Beispiele, die nach der Neuregelung der Kinderpornografie gleichgesetzt werden. Wer indes künftig nach welchen Kriterien entscheidet, was scheinbare Jugendpornografie sein könnte und was nicht, läßt das Gesetz unklar.
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Die Frage ist, woher wissen die Behörden wenn die 16 jährige ihrem Freund per mms ein Nacktfoto schickt?
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Das ist denke ich viel krimineller als die sexuelle Selbstbestimmung junger erwachsener, oder Jugendlicher. Den nach dem Gesetz haben Jugendliche das Recht darauf. Das die digitale Revolution nun auch solche Schritte ermöglicht sollte nicht überbewertet werden. Kinderpornografie sollte vorallem dann geahndet werden, wenn Kinder missbraucht und vergewaltigt werden. Unsere Kinder gilt es schützen. Jugendliche probieren sich selbst aus, schaden aber niemandem damit. Straftechnisch sehe ich dabei keinen Grund einzuschreiten.
Anders verhält es sich bei einer pornografischen Konstellation von Erwachsenen und Jugendlichen. Da dabei nicht von einer Freiwilligkeit seitens der Jugendlichen ausgegangen werden kann, sollte eine Verbreitung dieser Inhalte empfindlich bestraft werden. Grundsätzlich kann man mit 16 aber frei entscheiden mit wem man Sex hat. Zum Titel kann ich daher nur sagen: Nein, ich denke nicht.
Mal abgesehen davon, wer wird bestraft wenn die Freundin ihrem Freund ein Foto schickt? Das Minderjährige Mädchen, das sich selbst fotografiert hat?
Skurril.